…dadurch bewirkten Änderung der örtlichen Zuständigkeit sieht die Bundesabgabenordnung im § 73 folgende Regelung vor: "Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben endet, abgesehen von den Fällen des § 71, mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis…
…Gemäß § 73 BAO idgF endet die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Nach der vorzit. Rechtslage ist für den Übergang der (örtlichen) Zuständigkeit nicht entscheidungsrelevant, ob bzw…
…Finanzamt solange örtlich zuständig bis das andere Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Nach der Rechtsprechung ist dies unabhängig davon, wann sich die maßgebenden Voraussetzungen ändern (VwGH 17. 12. 2003, 99/13/0032). Mit anderen Worten, die Zuständigkeit eines Finanzamtes endet somit…
…März 2010 gewährt. Schriftstück der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 7. April 2010 an den Berufungswerber: "In der Unterhaltssache ihres Sohnes Michael teilen wir ihnen mit, dass auf Grund der örtlichen Zuständigkeit die Vertretung in der Unterhaltsangelegenheit von der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen an die Bezirkshauptmannschaft Eferding abgetreten wurde…
…jenes Finanzamt örtlich zuständig, von dessen Bereich aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Gemäß § 73 BAO endet die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben, abgesehen von den Fällen des § 71, mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden…
…eine Erhöhung der festzusetzenden Einkommensteuer - nach Abzug eines Pensionistenabsetzbetrages in Höhe von € 400,00 - auf € 1.257,53 zur Folge habe. 4. Abschließend wurde zur beantragten Änderung bzw. zum Übergang der örtlichen Zuständigkeit (laut Mitteilung vom 2. August 2008 infolge der im Dezember…
…gasse.... wird seit 1995 vermietet. Bereits zu Beginn der Vermietung hat es Zweifel daran gegeben, dass in absehbarer Zeit Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten zu erreichen wären. Daher haben sich das Finanzamt ... und nach Übergang der örtlichen Zuständigkeit das ho. Finanzamt entschlossen, die Einkommensteuerbescheide…
…Urtz, BAO, Anm 6 zu § 73) - der § 73 BAO den Übergang der örtlichen Zuständigkeit bzw dessen Zeitpunkt (vgl Ritz, BAO3, § 73 Tz 1). § 73 Satz 1 BAO bestimmt: "Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben endet, abgesehen von den Fällen des § 71, mit…
…erwogen: Mit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit (Ende der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 6 AVOG) ist auch die Entscheidungspflicht des bisher zuständigen Finanzamtes weggefallen. Damit fehlt eine grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen einer Säumnis. Unter Bedachtnahme auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Zuständigkeit durch das nunmehr…
…wäre mit der Folge, dass die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes G, die dieses bis 31. Dezember 2003 hatte, unmittelbar auf das Finanzamt G.neu übergegangen wäre, sodass diese folgendermaßen zu bestimmen ist: Ab dem Beginn seines Bestehens am 1. Jänner 2004 bis Ende März 2004…
…der Geschäftsleitung sowie ihre wirtschaftliche Tätigkeit nicht in den Bereich des ho. Finanzamtes nach 1140 Wien, sondern nach M.28 verlegt habe. Zuständig für die Abgabenerhebung sei nunmehr das Finanzamt ABC, das davon bereits in Kenntnis gesetzt worden sei. Gem. § 73 BAO ende die Zuständigkeit…
…Ausmaß gegeben sei, gewesen sei. Hintergrund der Frage sei die Klärung der örtlichen Zuständigkeit (FA XYZ oder FA U) gewesen. Aus der zitierten Antwort darauf, dass eine vorwiegende körperliche Anwesenheit an keinem der beiden Zuständigkeitsbereiche gegeben sei, seien wohl unzutreffende Schlüsse gezogen worden. Gemeint sei…
…dem Antrag der Bw. auf Delegierung der örtlichen Zuständigkeit an das Finanzamt für den 23. Bezirk laut Mitteilung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21. Dezember 1999 nicht entsprochen wurde und die vom Finanzreformgesetzes 1998 betroffenen Finanzämter in die Erledigung der Ende 1999…
…Verordnung BGBl. II 2006/383) mit jeweils aufgezähltem örtlichem Wirkungsbereich. Die örtliche Zuständigkeit zum Altlastenbeitrag richtet sich gemäß § 9 Abs.1 ALSAG grundsätzlich nach dem Sitz oder Wohnsitz des Beitragsschuldners. Ausnahmen bestehen gemäß § 3 Abs.6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung bei anhängigen Finanzstrafverfahren oder gemäß §…
…die Erfüllung der örtlichen Anknüpfung (Voraussetzungen für die Zuständigkeit) durch das Finanzamt Wien 2/20/21/22 erst in dem Moment zu einer tatsächlichen Zuständigkeit desselben führen konnte, als dieses von den Voraussetzungen dafür Kenntnis erlangte.) Daraus folgt: Von April 2003 bis Ende März 2004…
…umfangreiche Prüfungen durchzuführen waren und auch ein Anschluss organisiert werden musste. Bereits ab Beginn der Gespräche im Herbst 1999 war eine Größenordnung vom Preis iHv ~ ATS 16 Mio. bekannt. Es wurde dann verhandelt und Ende Dezember 1999 stand der Preis mit ATS 15 Mio…
…aus der A-GmbH hervor gegangen. Nach Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch die EH-GmbH ist die Gesellschaft aufgelöst und am 12. April 2000 aus dem Firmenbuch gelöscht worden. Die erstinstanzlichen Verfahren ergänzend hat der Unabhängige Finanzsenat folgende Ermittlungen durchgeführt: I. UFS-Vorhalteverfahren (örtliche Zuständigkeit…
…dadurch bewirkten Änderung der örtlichen Zuständigkeit sieht die Bundesabgabenordnung im § 73 folgende Regelung vor: "Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben endet, abgesehen von den Fällen des § 71, mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis…
…3 AVOG). Erst nach diesem Zeitpunkt reichte der Bw. erstmalig für das Jahr 2009 einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung am 28.05.2010 beim Finanzamt Wien 1/23 ein. Gemäß § 6 AVOG endet die Zuständigkeit einer Abgabenbehörde für die Erhebung von Abgaben, außer bei Erlassung eines…
…in dem er an der jeweiligen Anstalt tätig war, sind im Veranlagungsakt nicht vorhanden. § 56 BAO wurde mit BGBl 2010/9 aufgehoben (vgl. Ritz, BAO4, AVOG 2010, § 23 Tz 3). Die örtliche Zuständigkeit für u.a. die Erhebung der Einkommensteuer richtet sich bei beschränkter Steuerpflicht…