…Steuervorteil). Die Erbschaftssteuerbescheide der Pflichtteilsberechtigten sind rechtskräftig. In der Berufung wird - insoweit von Bedeutung - eingewendet, dass die Endbesteuerung nicht zur Gänze der Berufungswerberin zugute kam (sondern auch den Pflichtteilsberechtigten), woraus sich eine andere Besteuerungsgrundlage und damit eine andere (höhere) Erbschaftssteuer ergeben habe. Das Finanzamt wies…
…RZ 59 zu § 15). Es gibt deshalb Kapitalvermögen, das zwar für Zwecke der Einkommensteuer der Endbesteuerung unterliegt, jedoch beim Erwerb von Todes wegen nicht von der Erbschaftssteuer befreit ist. Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien und GmbH-Anteilen, sowie gleichartige Bezugsrechte aus Genussrechten und…
… 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG einbezogen worden. Es verstoße gegen das Gemeinschaftsrecht, dass lediglich die Kapitalerträge aus Forderungswertpapiere mit inländischer kuponauszahlender Stelle der 25%igen Endbesteuerung unterliegen, weil dadurch die Kapitalverkehrsfreiheit eingeschränkt werde. Der Bw. verwies dazu auf ein Urteil des EuGH in der…
…war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93 EStG war ex lege lediglich auf Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften anwendbar. Im Ergebnis führte diese differenzierte Besteuerung zu einer wesentlich höheren Einkommensteuerbelastung von Auslandsdividenden und damit zur…
…Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass ausländische Dividenden nicht dem KESt-Abzug unterliegen, wodurch keine Endbesteuerung mit 25 % zur Anwendung kommt. Während inländische Dividenden einem Steuersatz von maximal 25 % unterliegen, kommt bei den ausländischen Dividenden einen Steuersatz von (bis zu) 50% zur Anwendung. Diese Ungleichbehandlung…
…Das Urteil Lenz des EuGH vom 15.7.2004, Rs C-315/02, habe nämlich ausgesprochen, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch stehe. Deshalb seien solche Einkünfte gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 zu versteuern. Die…
…gefordert worden seien. Die für inländische Kapitalanlagen vorgesehene Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG aF für schon bisher der Endbesteuerung unterliegende Erträge sei auf bestimmte (ausländische) Kapitalvermögen, deren Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der besonderen Einkommensteuer gemäß § 37 Abs…
…mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1963 insoweit vergleichbar sind, dass diese unter § 93 Abs. 3 Z 4 EStG in der zum Zeitpunkt der Erlassung des Endbesteuerungsgesetztes gültigen Fassung, BGBl I Nr. 400/1988 eingeordnet werden könnten. Auch ist es nicht erforderlich festzustellen…
…gefordert worden seien. Die für inländische Kapitalanlagen vorgesehene Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG aF für schon bisher der Endbesteuerung unterliegende Erträge sei auf bestimmte (ausländische) Kapitalvermögen, deren Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der besonderen Einkommensteuer gemäß § 37 Abs…
…mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1963 insoweit vergleichbar sind, dass diese unter § 93 Abs. 3 Z 4 EStG in der zum Zeitpunkt der Erlassung des Endbesteuerungsgesetztes gültigen Fassung, BGBl I Nr. 400/1988 eingeordnet werden könnten. Auch ist es nicht erforderlich festzustellen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T., vertreten durch A., vom 18. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling vom 11. Juni 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die festgesetzte Einkommensteuer beträgt S 1,889.806 bzw…
…Finanzamt in der ergänzenden Bescheidbegründung vom 22. Jänner 2002 aus, es handle sich dabei um ausländische Fondsanteile. Erträge aus ausländischen Fondsanteilen seien generell von der Endbesteuerung ausgenommen. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung erklärte die Bw. im Wesentlichen, die Internationalen Rentenfonds K-Anteile, WPKN 847519…
…Geldeinlagen bei Kreditinstituten gemäß § 1 des Kreditwesengesetzes), die der Kapitalertragsteuer unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten. Gemäß § 3 Z 1 EndbesteuerungsG bleibt von den Maßnahmen im Sinne der §§ 1 und 2 (Steuerabgeltung) die Besteuerung von Einkünften und Vermögen, die nicht dieser Kapitalertragsteuer unterliegen, unberührt. Vor…
…hat daher nur auf Einkünfte Auswirkung, die nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des Budgetbegleitgesetzes 2003 zu erfassen sind. Es besagt, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch steht. Jene ausländischen Kapitalerträge, die nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 in ihren…
…2004, C-315/02, habe ausgesprochen, dass die Verweigerung der Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch stehe. Die EACC sei im Übrigen mit einer nach inländischem Recht errichteten Kapitalgesellschaft vergleichbar. Folge man dem Erkenntnis des unabhängigen Finanzsenates vom 7. Juni 2004…
…Dies heißt im Weiteren: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif…
…Kapitalvermögen - schwedische Kapitaleinkünfte - in Höhe von ATS 1.337.499,00 . Für die schwedischen Kapitaleinkünfte wurde gemäß Art 56 EG-Vertrag die Endbesteuerung für Dividenden, Zinsen und sonstige Bezüge aus dem EU-Raum mit einem Steuersatz von 25 % beantragt. Für die Jahre 1998 und 1999…
…steuerpflichtigen natürlichen Personen jedenfalls als durch den Steuerabzug abgegolten gelten. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an der L.-KG seien daher um die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge zu kürzen gewesen und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer nicht auf die Einkommensteuer anzurechnen gewesen. Halte eine österreichische Personengesellschaft…
…steuerpflichtigen natürlichen Personen jedenfalls als durch den Steuerabzug abgegolten gelten. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an der L.-KG seien daher um die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge zu kürzen gewesen und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer nicht auf die Einkommensteuer anzurechnen gewesen. Halte eine österreichische Personengesellschaft…
…Erst mit der Änderung des ErbStG nach dem Todestag (BGBl. 1994/680) vom 26. August 1994 sei die erbschaftssteuerliche Endbesteuerung für Gewinnanteile (Dividenden) und Zinserträge aus Aktien und GmbH-Anteilen ausgeschlossen worden. Es sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber rückwirkende Gesetze erlasse. Für die Zeit…