…die als Empfänger bezeichnet werden, der Aufforderung nach § 162 BAO dann nicht entsprochen werde, wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind. Die Unauffindbarkeit und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe…
…PLDLtd und Herr PL unbekannt sind. An dem Wohnhaus befindet sich kein Hinweis auf die Firma PLDLtd. Herr PL war in Österreich nie gemeldet. Herr PL ist in Österreich steuerlich nicht erfasst. Es erging daher an den Bw die Aufforderung, den Empfänger der in den…
…März 2011, der an diese Abgabestelle zugestellt werden sollte, wurde am 8. März 2011 mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgestellt. Eine Anfrage an das Zentrale Melderegister ergab, dass der Berufungswerber nach wie vor an dieser Anschrift gemeldet war. In der Folge wurde die Zustellung gemäß…
…des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht ("freie Beweiswürdigung"). Wenn ein Steuerpflichtiger für von ihm geltend gemachte Betriebsausgaben Empfänger unbekannten Aufenthalts nennt und somit eine korrekte Empfängerbezeichnung schuldig bleibt, kann die Behörde in freier Beweiswürdigung beurteilen…
…die der Empfänger tatsächlich nützt bzw. an der er sich gewöhnlich aufzuhalten pflegt. Dies bedeutet aber somit, dass der Briefträger von der Wohnung bzw. ständigen Aufenthalt des Manfred X im Y-Haus gewusst hat, andernfalls er jegliche Postsendungen mit dem Vermerk Empfänger unbekannt retournieren hätte…
…des Bw. im Streitjahr nicht nachgewiesen. Eines dieser Pakete wurde an die "Mode und Preis GmbH" gesandt, bei den beiden anderen ist der Absender bzw. Empfänger unbekannt. Die Behauptung des Bw., er habe Post und Pakete an "Kriminalämter" in Deutschland geschickt, ist nicht nachvollziehbar. Der…
…wurden als Parteien zur mündlichen Verhandlung am 31.3.2009 vorgeladen. Die Ladung an H.A. kam mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" an den UFS zurück. Die Ladung für M.G. kam mit dem Vermerk "Zustellversuch am 12.3.2009, Verständigung in das Hausbrieffach eingelegt…
…versendeter Brief (eingeschrieben !!) an das Finanzamt Klagenfurt wurde vier Wochen später mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" an mich retourniert ! (Ich stelle gerne eine Kopie des Kuverts für die amtliche Kuriositätensammlung zur Verfügung). Ich ersuche daher um Stattgabe der Berufung bzw. um Nachsicht der Zwangsstrafe aus…
…habe. Zur Unterstellung, der Ehemann der Bw., G., der die Waren persönlich nach Frankreich und Belgien transportiert habe, hätte wissen müssen, dass die Empfänger unbekannt seien, ist festzustellen, dass sie bisher keine Gelegenheit erhalten habe, zu derartigen Beweismitteln Stellung zu nehmen. Außerdem werde beantragt, G…
…Ladung zur Zeugeneinvernahme vom Unabhängigen Finanzsenat an die im zentralen Melderegister angegebene Adresse zuzustellen, der RSa-Brief wurde jedoch vom Zustellorgan mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" retouniert. Mit Schreiben vom 15. März 2007 wurde den Parteien die Niederschrift der Zeugeneinvernahme des F in Kopie übermittelt…
…30. März 2001 bereits an die Bf. zugestellt, jedoch dieses Schriftstück mit dem Postvermerk "Empfänger unbekannt" wiederum an das Zollamt Wien retourniert worden sei. Mit Schreiben vom 16. Mai 2001 übermittelte die Bf. dem Zollamt Wien einen CMR-Frachtbrief in Ablichtung und führte dazu aus…
…wären unter der Betriebsausgabenposition "Instandhaltung LKW" im Jahr 1996 Aufwendungen geltend gemacht worden, bei denen der Empfänger unbekannt sei. Im Betriebsprüfungszeitraum seien die Straßenbenützungsabgabe und KFZ-Steuer nicht in entsprechender Höhe rechtzeitig entrichtet worden. Zur subjektiven Tatseite wurde seitens des Spruchsenates festgestellt, dass die Bw…
…dem Grunde nach eine außerbetriebliche Veranlassung vorliege. Insbesondere hegte das Finanzamt ernste Bedenken, ob nicht die unter dem Rechtstitel der unbekannten Empfänger angeblich weitergegebenen Beträge in Wahrheit dem Gesellschafter zukamen. In seiner Beweiswürdigung ging es von letzterem aus. Insbesondere seien derartige Feststellungen bereits im Vorprüfungsbericht…
…AP GmbH vom 29. Mai 1998 verwies die Bw. im Zusammenhang mit der Wertsicherung des Mietvertrages mit der BG OHG auf das im früheren Betriebsprüfungsverfahren erstattete Vorbringen und dass der Mietvertrag damals unbeanstandet blieb. Im Übrigen sei nicht mehr feststellbar, warum der seinerzeitige Pachtzins mit…
Abgesehen davon ist aus dem anlässlich des Ausscheidens des PB aus der Geschäftsführung der AP GmbH geschlossenen Anerkenntnisses vom 17. Mai 1993 unschwer auf das fehlende Verständnis der Bw. und des PB für eine mitunternehmerische Beteiligung zu schließen, zumal die (stillen) Gesellschafter selbst noch von…
…dem Grunde nach eine außerbetriebliche Veranlassung vorliege. Insbesondere hegte das Finanzamt ernste Bedenken, ob nicht die unter dem Rechtstitel der unbekannten Empfänger angeblich weitergegebenen Beträge in Wahrheit dem Gesellschafter zukamen. In seiner Beweiswürdigung ging es von letzterem aus. Insbesondere seien derartige Feststellungen bereits im Vorprüfungsbericht…
…AP GmbH vom 29. Mai 1998 verwies die Bw. im Zusammenhang mit der Wertsicherung des Mietvertrages mit der BG OHG auf das im früheren Betriebsprüfungsverfahren erstattete Vorbringen und dass der Mietvertrag damals unbeanstandet blieb. Im Übrigen sei nicht mehr feststellbar, warum der seinerzeitige Pachtzins mit…
§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…
…einem Dienstnehmer vorgenommen worden wäre, der Nachweis über die tatsächliche Auszahlung nie mit absoluter Sicherheit vorliegen würden und dass bei Provisionen an unbekannte Empfänger nie eine offiziell zugängliche Vereinbarung vorliege. Das Finanzamt habe somit den behaupteten begründeten Verdacht nicht darlegen können. Die Glaubhaftigkeit der Auszahlung…
…ChV, SoR und JoP noch nicht abgeschlossen sind. Die Ausführungen des JoP betreffen insgesamt neun Sendungen der Fa. C als Versenderin und unbekannter Empfänger bzw. der Fa. O, der Fa. Q und der Fa. P als Empfänger, die verfahrensgegenständlich sind. JoP hat im Wesentlichen angegeben…