…im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird für die Jahre bis einschließlich 2001 durch Abzug eines Freibetrages von 1.500 S und ab 2002 von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Die Bw. hat Studienbestätigungen der Universität Linz betreffend…
…der Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien (beide vom 15. Mai 2003) gehe eindeutig hervor, dass die Studienrichtung "Betriebswirtschaft", die Sohn H.P.belegte, (insbesondere ab seinem Doktoratsstudium ab dem Wintersemester 1999), nur in Wien angeboten werde. Dieser Studienzweig liege daher nicht im Einzugsbereich des…
…bearbeiten. Hierdurch werden die Absolventen und Absolventinnen zu akademisch ausgebildeten Fachleuten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft und zu kompetenten Ansprechpartnern für zentrale und aktuelle Belange dieses Faches." Laut Studienplan der Johannes Kepler Universität Linz (BEILAGE 03) gliedert sich das Studium der Wirtschaftswissenschaften in zwei Studienabschnitte…
…Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" (VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Konkreter Fall Aufgrund der Aktenlage steht eindeutig fest, dass im Umkreis von 80 Kilometern für die konkrete Studienrichtung Wirtschaftsrecht (Bachelor) eine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit auch in Linz ab September…
…die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In den Einkommensteuererklärungen 2004 bis 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.), wegen des auswärtigen Studiums seines Sohnes X an der Johannes Kepler Universität Linz, den Freibetrag nach …
…er (in der Beilage mit der Bezeichnung "E1a") für seinen Sohn Gr.H. eine außergewöhnliche Belastung wegen einer auswärtigen Berufsausbildung an der Universität Linz für die Monate Februar bis Dezember 2002. Im angeführten Vordruck E1a wird zur Erläuterung der Rubrik "Außergewöhnliche Belastung für Kinder - Auswärtige…
… 34 Abs. 8 EStG 1988) sehr wohl zustünde. Sein Sohn habe ein außerordentliches Talent und fahre an ein bis zwei Tagen nach Linz (Universität) oder X. (Musikschule). Der daraufhin erlassene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde wie folgt begründet: "Die Aufwendungen für CD´s und DVD…
…Studium eine "in Einzugsbereich des Wohnortes entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" besteht und ein Abzug der außergewöhnlichen Belastung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen wäre; die nunmehrigen Bw. haben nicht aufgezeigt, dass sich die Studienpläne von der Universität Linz von jenen der Universität Wien so weit unterschieden…
…Reputation" einer Universität ändert nichts an der "Gleichwertigkeit" von Studien (vgl. VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Gem. oben genannter Bestimmungen und der eindeutigen Rechtsprechung ist das Studium der Wirtschaftsinformatik im Einzugsbereich des Wohnortes möglich. Das Studium der Wirtschaftsinformatik kann sowohl in Linz als…
…Coventry (FLD Wien, NÖ, Bgld, GA 17, 26. 9. 2000, RV/80X-17/99) oder einem viermonatigen geförderten Praktikum an der Universität Bangkok (UFS [Linz], Senat 7 [Referent], 21. 3. 2003, RV/1281-L/02), verneint bei einem einjährig postgradualem Wirtschaftsstudium in Boston, wenn das…
…Das Studium sei weiters zur Gänze in englischer Sprache durchgeführt worden. Aus diesen Gründen würde auch ein Austauschprogramm mit der J.K. Universität Linz bestehen. Durch die Zusammenarbeit mit der "Innovations Foundation" hätte der Bw. viele neue Entwicklungen im Bereich e-commerce und m-commerce…
…12. Schulstufe) des Bischöflichen Gymnasiums Petrinum in Linz/Urfahr - siehe Beilage 1 und 2 2. Welche Tätigkeit übt Ihr Sohn derzeit aus (Schule, Studium, Beruf)? Beschreibung der Tätigkeit. Mein Sohn X studiert derzeit an der Johannes Kepler Universität Linz Wirtschaftswissenschaften mit den Studienschwerpunkten Internationales Management…
…Coventry (FLD Wien, NÖ, Bgld, GA 17, 26. 9. 2000, RV/80X-17/99) oder einem viermonatigen geförderten Praktikum an der Universität Bangkok (UFS [Linz], Senat 7 [Referent], 21. 3. 2003, RV/1281-L/02), verneint bei einem einjährig postgradualem Wirtschaftsstudium in Boston, wenn das…
…im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von € 110,00 S pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt". Es ist daher die Frage zu beantworten, ob die Johannes Kepler Universität Linz als Ausbildungsstätte noch als im "Einzugsbereich…
…ob im Einzugsbereich des Wohnortes der Tochter der Berufungswerberin (Neuhofen an der Krems) nun eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht oder nicht. Dabei ist zu klären, ob die Architekturstudien an der Kunstuniversität Linz bzw. an der Universität für angewandte Kunst in Wien einander entsprechen oder nicht. Laut…
…sohin ab Oktober 2004, offensichtlich nicht mehr bemüht hat, ihr Ausbildungsziel (Abschluss des Diplomstudiums "Humanmedizin" an der LF Universität I ) zu erreichen bzw. ab dem erwähnten Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden konnte, dass ihr innerhalb der doppelten der gesetzlich festgelegten Studiendauer (12 Semester bzw…
…ist daher festzuhalten, dass im Einzugsbereich des Wohnortes des Bw. und seines Sohnes eine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit besteht, sodass eine außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 im berufungsgegenständlichen Zeitraum nicht zu berücksichtigen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 23. Oktober 2007
…Einkommensteuerbescheid 2004 ein. " < Zu Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes: Die FWSL Linz hat einen tw. anderen Lehrplan als die Schulen im Einzugsbereich mit breiter gefächerten zusätzlichen Inhalten. Zusätzlich zum Gymnasialstoff gibt es jährlich ein bis zwei mehrwöchige Praktika aus Landwirtschaft…
…Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im Falle der Bw gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu…
… 34 Abs 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Bei der Auslegung des Begriffes "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die…