RIS AI
976 Treffer269 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1844-L/02Auswärtige Berufsausbildung von Kindern in den Jahren 2000 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2005

…im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird für die Jahre bis einschließlich 2001 durch Abzug eines Freibetrages von 1.500 S und ab 2002 von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Die Bw. hat Studienbestätigungen der Universität Linz betreffend…

BFG RV/5101208/2015Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 - Frage eines gleichartigen Studiums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2019

…vom Studienort Linz zeitlich noch zumutbar ist. In § 5 dieser Verordnung wird die Stadt Wels genannt. Damit besteht eine Zumutbarkeitsvermutung nach § 2 Abs. 2 VO Berufsausbildung - Kinder. V) Erwägungen ad. 1.1.: Zur Frage, ob der Wohnort Wels im Einzugsbereich der Universität Linz betreffend das…

BFG RV/5100331/2017Anerkennung des Pauschbetrages als außergewöhnliche Belastung für ein auswärtiges Studium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2018

…wenn im Einzugsgebiet des Wohnortes auch eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km vom Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen. Da das Studium Rechtswissenschaften auch an der Kepler Universität in Linz, somit im Einzugsgebiet des Wohnortes angeboten wird…

BFG RV/5102235/2016Anerkennung des Pauschbetrages als außergewöhnliche Belastung für ein auswärtiges Studium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2018

…Wiener Universität besser sind als mit dem Studium in Linz. Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass beide Ausbildungsstätten/Studienorte ihren Absolventen gleiche Bildungschancen und gleiche Berufsaussichten eröffnen und aufgrund der obigen Ausführungen als gleichartig/-wertig anzusehen sind. b) Im Einzugsbereich des Wohnortes gelegene Universität Linz für…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…der Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien (beide vom 15. Mai 2003) gehe eindeutig hervor, dass die Studienrichtung "Betriebswirtschaft", die Sohn H.P.belegte, (insbesondere ab seinem Doktoratsstudium ab dem Wintersemester 1999), nur in Wien angeboten werde. Dieser Studienzweig liege daher nicht im Einzugsbereich des…

UFSL RV/0511-L/08Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG - Frage eines gleichartigen Studiums (Betriebswirtschaft - Wirtschaftswissenschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2013

…bearbeiten. Hierdurch werden die Absolventen und Absolventinnen zu akademisch ausgebildeten Fachleuten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft und zu kompetenten Ansprechpartnern für zentrale und aktuelle Belange dieses Faches." Laut Studienplan der Johannes Kepler Universität Linz (BEILAGE 03) gliedert sich das Studium der Wirtschaftswissenschaften in zwei Studienabschnitte…

UFSL RV/0108-L/13Das Studienangebot im Berufungszeitraum (hier: Wirtschaftsrecht in Linz/im Nahbereich des Familienwohnsitzes) ist für die Beurteilung der Anerkennung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung maßgeblich (objektive Betrachtungsweise). Auch wenn im Vorjahr teilweise eine andere Situation vorhanden war (noch kein diesbezügliches Studienangebot für den Zeitraum 02-09/2008), hat dies keine Auswirkung für das Berufungsjahr (2009). Dies wäre allenfalls ein Wiederaufnahmegrund bzw. eine Maßnahme gemäß § 293c BAO (AbgÄG 2011, BGBl. I 2011/76).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013

…Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" (VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Konkreter Fall Aufgrund der Aktenlage steht eindeutig fest, dass im Umkreis von 80 Kilometern für die konkrete Studienrichtung Wirtschaftsrecht (Bachelor) eine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit auch in Linz ab September…

UFSS RV/0250-S/07Sind die Jusstudien an den Universitäten Linz und Salzburg gleichwertig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In den Einkommensteuererklärungen 2004 bis 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.), wegen des auswärtigen Studiums seines Sohnes X an der Johannes Kepler Universität Linz, den Freibetrag nach …

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…er (in der Beilage mit der Bezeichnung "E1a") für seinen Sohn Gr.H. eine außergewöhnliche Belastung wegen einer auswärtigen Berufsausbildung an der Universität Linz für die Monate Februar bis Dezember 2002. Im angeführten Vordruck E1a wird zur Erläuterung der Rubrik "Außergewöhnliche Belastung für Kinder - Auswärtige…

UFSG RV/0761-G/061.) Werbungskosten eines Musiklehrers. 2.) Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

… 34 Abs. 8 EStG 1988) sehr wohl zustünde. Sein Sohn habe ein außerordentliches Talent und fahre an ein bis zwei Tagen nach Linz (Universität) oder X. (Musikschule). Der daraufhin erlassene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde wie folgt begründet: "Die Aufwendungen für CD´s und DVD…

UFSK RV/0692-K/07Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für auswärtige Berufsausbildung bei Studienwechsel und langer Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…Studium eine "in Einzugsbereich des Wohnortes entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" besteht und ein Abzug der außergewöhnlichen Belastung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen wäre; die nunmehrigen Bw. haben nicht aufgezeigt, dass sich die Studienpläne von der Universität Linz von jenen der Universität Wien so weit unterschieden…

UFSL RV/0719-L/04Für die Beurteilung ob ein Studium gleichwertig ist, sind die "Kernfächer" maßgeblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…Reputation" einer Universität ändert nichts an der "Gleichwertigkeit" von Studien (vgl. VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Gem. oben genannter Bestimmungen und der eindeutigen Rechtsprechung ist das Studium der Wirtschaftsinformatik im Einzugsbereich des Wohnortes möglich. Das Studium der Wirtschaftsinformatik kann sowohl in Linz als…

BFG RV/5101215/2011Kosten für die Ausbildung eines Kindes sind nicht als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2014

…Bf im Wintersemester 2010/2011 an der Johannes Kepler Universität Linz als ordentlicher Studierender der Studienrichtung Rechtswissenschaften inskribiert. Sowohl Studien- als auch Wohnort befanden sich in Linz, sodass die Voraussetzung des Nichtbestehens einer entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nicht erfüllt war und eine außergewöhnliche…

BFG RV/5101354/2019Abgrenzung des Wechsels der Studienrichtung vom Wechsel der Studieneinrichtung unter Bedachtnahme auf die Kernfächer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2020

…zum Bachelor Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Dieses Studium ist auch an der Johannes-Kepler-Universität in Linz (=Einzugsbereich des Wohnortes) möglich.“ Im Oktober 2016 habe der Sohn der Beschwerdeführerin den Studienort gewechselt, um sein Studium an der JKU Linz abzuschließen. Hierbei sei der Großteil der in…

UFSW RV/2648-W/07Pauschaler Freibetrag für ein Studium der Molekularbiologie in London.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.06.2012

…Coventry (FLD Wien, NÖ, Bgld, GA 17, 26. 9. 2000, RV/80X-17/99) oder einem viermonatigen geförderten Praktikum an der Universität Bangkok (UFS [Linz], Senat 7 [Referent], 21. 3. 2003, RV/1281-L/02), verneint bei einem einjährig postgradualem Wirtschaftsstudium in Boston, wenn das…

BFG RV/5100828/2024Pauschbetrag gem. § 34 Abs 8 EStG für auswärtige Berufsausbildung der beiden Töchter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2025

…ist die Verordnung BMWF/Erreichbarkeit von Studienorten weiterhin zur steuerlichen Beurteilung des Einzugsbereiches heranzuziehen. Diese Verordnung führt jene Gemeinden an, von denen die täglich Hin- und Rückfahrt zum und vom jeweiligen Studienort zeitlich noch zumutbar ist. Für den Studienort Linz ist ***Marktgemeinde 1*** in der…

BFG RV/5100404/2022Bloßer Studienortwechsel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2022

…Übermittlung eines Anrechnungsbescheides für ***Kind_1*** (Tochter der Bf.) über die angerechneten Prüfungen (ECTS-Punkte) vom Studienzeitraum 10/2017 bis 09/2019 (Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien) in den Studienzeitraum ab 10/2019 (Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz). 2…

UFSL RV/0751-L/03Aus- bzw. Fortbildungskosten im Zusammenhang mit einem postgradualem Studium im Ausland (MBA) als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2004

…Das Studium sei weiters zur Gänze in englischer Sprache durchgeführt worden. Aus diesen Gründen würde auch ein Austauschprogramm mit der J.K. Universität Linz bestehen. Durch die Zusammenarbeit mit der "Innovations Foundation" hätte der Bw. viele neue Entwicklungen im Bereich e-commerce und m-commerce…

UFSL RV/1336-L/07Schüleraustausch als a.g. Belastung - Auslandsjahr (hier: Argentinien).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2013

…12. Schulstufe) des Bischöflichen Gymnasiums Petrinum in Linz/Urfahr - siehe Beilage 1 und 2 2. Welche Tätigkeit übt Ihr Sohn derzeit aus (Schule, Studium, Beruf)? Beschreibung der Tätigkeit. Mein Sohn X studiert derzeit an der Johannes Kepler Universität Linz Wirtschaftswissenschaften mit den Studienschwerpunkten Internationales Management…

UFSW RV/2218-W/11Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung an einer englischsprachig geführten Fachhochschule.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…Coventry (FLD Wien, NÖ, Bgld, GA 17, 26. 9. 2000, RV/80X-17/99) oder einem viermonatigen geförderten Praktikum an der Universität Bangkok (UFS [Linz], Senat 7 [Referent], 21. 3. 2003, RV/1281-L/02), verneint bei einem einjährig postgradualem Wirtschaftsstudium in Boston, wenn das…