…Vorsteuerüberschüsse und den Eintritt in ein Ermittlungsverfahren zur Erlassung von Bescheiden im Sinne des § 21 Abs. 3 UStG 1994 informiert war. Sollte sich im Zuge des Berufungsverfahrens gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide herausstellen, dass die beantragten Überschüsse zu Recht geltend gemacht wurden, wird bezüglich der Säumniszuschläge auf …
…Vorsteuerüberschüsse und den Eintritt in ein Ermittlungsverfahren zur Erlassung von Bescheiden im Sinne des § 21 Abs. 3 UStG 1994 informiert war. Sollte sich im Zuge des Berufungsverfahrens gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide herausstellen, dass die beantragten Überschüsse zu Recht geltend gemacht wurden, wird bezüglich der Säumniszuschläge auf …
…Kristen, Säumniszuschläge und Masseunzulänglichkeit, ZIK 2004/42). Dieser einhebungsrechtliche Vorrang von konkursrechtlichen gegenüber den einschlägigen steuerlichen Bestimmungen spielt im Berufungsfall aber keine Rolle, weil hier der Säumniszuschlag nicht für eine erst nach dem Eintritt der Masseunzulänglichkeit fällig gewordene (Alt)-Masseforderung, sondern aufgrund der Nichtentrichtung einer…
…an der Verwirkung des ersten Säumniszuschlages ein Verschulden trifft oder nicht. Die gegenständliche Berufung enthält nur Ausführungen darüber, weshalb die Abgabe nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde, nicht jedoch, weshalb die Tilgung nicht - bis spätestens drei Monaten nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit - erfolgte. Im Übrigen…
…5 BAO an der weiteren Voraussetzung der zeitgerechten Entrichtung aller Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 BAO mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Judikaturnachweisen). Bei einer solchen Auslegung der gegenständlichen Berufung ist darin auch ein Antrag im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO zu erblicken. Das gesamte Berufungsvorbringen läuft darauf hinaus, dass die Bw. aus den von ihr dargestellten Gründe kein Verschulden am Eintritt der Säumnis treffe. Im…
…der Säumniszuschläge zuständigkeitshalber weitergeleitet. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt nach § 217 Abs. 1 BAO in der Fassung BGBl Nr. 681/1994 mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Rainer Strickner Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 4, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch FOI Hermann Klotz, betreffend Säumniszuschlag vom 10. 6. 2002 entschieden: Die Berufung wird als…
…dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer…
…Eintritt des Schadens nicht bloß als möglich, sondern als wahrscheinlich erkennen ließ. Außer Streit steht, dass die Buchung der in Rede stehenden Zahlung über einen Betrag von € 129.037,33 am 24. Jänner 2011, somit am letzten Tag der fünftägigen Frist einer ausnahmsweisen Säumnis…
…BAO dann nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet…
…der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1995 und 1996, gegen die in den wieder aufgenommenen Verfahren geänderten Umsatzsteuerbescheide 1995 und 1996 sowie gegen die Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer 1995 und 1996 richtet. Im Ergebnis macht die Bw. den Eintritt der Bemessungsverjährung geltend. Das Finanzamt legte die Berufung der…
…entrichtet, so sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 217 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2000/142 Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 3 BAO ist für eine Abgabe ein zweiter Säumniszuschlag zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit (…
…entrichtet, so sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 217 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2000/142 Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 3 BAO ist für eine Abgabe ein zweiter Säumniszuschlag zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit (…
…der den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 4 und 5 BAO rechtswirksam hinauszuschieben vermag, ist nach der Aktenlage nicht feststellbar und wurde vom Bw auch nicht behauptet. Der Bestreitung der Säumniszuschläge aus dem Grunde, dass die den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen…
…September 2011 setzte das Finanzamt nachstehende zweite Säumniszuschläge fest, da die zu Grunde liegenden Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit entrichtet worden wären: | Abgabe | Betrag | Fälligkeit | Säumnis-zuschlag | Umsatzsteuer 2008 | 13.654,92 | 16…
…Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten…
…grundsätzlich ein Säumniszuschlag an. Die Umsatzsteuernachforderung 2006 in Höhe von 2.709,06 € war demzufolge bereits vor der bescheidmäßigen Festsetzung am 15. Februar 2007 fällig. Wird ein Bescheid erst nach Eintritt der Fälligkeit erlassen, räumt § 210 Abs. 4 BAO für die Entrichtung der Abgabenforderung…
…erfolgte. Im gegenständlichen Fall fehlt es aber an der zweiten tatbestandsmäßigen Voraussetzung des § 217 Abs. 5. Diese Bestimmung stellt nach dem eindeutigen Wortlaut allein darauf ab, dass der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat. Aus…
…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst…