…März 2003 bis März 2004 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von insgesamt € 51.466,86 begangen, wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2007…
…Verjährung der Strafbarkeit nach § 31 Abs.2 FinStrG am 22. Februar 2010 eingetreten. In Bezug auf B war aber hinsichtlich des verfahrensgegenständlich gebliebenen Faktums - wie dargelegt - die Entscheidung des Spruchsenates auf Einstellung im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten spruchgemäß zu bestätigen. Graz, 1. Juli 2010 …
…entscheiden. Eine Einstellung des Finanzstrafverfahrens nach § 136 FinStrG iVm § 82 Abs. 3 lit. a FinStrG (Absehen von der Einleitung eines Untersuchungsverfahrens, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann) durch den Spruchsenat ist nicht vorgesehen; bei einer Einstellung im Zweifel hat sich…
…freier Beweiswürdigung hat der Berufungssenat zehn Monate hochgerechnet auf den Zeitraum von Jänner bis Dezember 1994, was sohin letztendlich im Zweifel zugunsten des Beschuldigten lediglich einen strafrelevanten Betrag von 197.716,-- S ergibt. Der überdies B zum Vorwurf gemachte Betrag von 314.073,-- S hat…
…ob eine Zollschuld, deren Voraussetzungen bei einem vom Verschulden, von einer inneren Einstellung losgelösten Erfolgsdelikt, begangen durch eine Pflichtverletzung als reine Erfolgshandlung, erst später eintreten werden oder nicht werden, gewollt sein kann. Im Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2002, 2001/16/0035, wird bei…
…2003 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG hinterzogen sowie durch vorsätzliche Nichteinreichung von Steuererklärungen für die Veranlagungsjahre 1997 bis 2000 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG begangen, im Zweifel zugunsten für die Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt wird.…
…erscheinen, war das diesbezüglich gegen den Bw. eingeleitete Finanzstrafverfahren im Zweifel zu seinen Gunsten einzustellen. Anders stellt sich aber die Situation für die Tatvorwürfe betreffend die Umsatz(vorauszahlungs)steuerhinterziehung(en) und die Nichtentrichtung(en) von Lohnabgaben, jeweils für die Zeiträume April bis August 2002, dar…
…Richtlinien, die den Sanierungsgewinn behandeln, und einen Auszug aus dem dazugehörigen Wartungserlass 2005 betreffend Rz 5638, wonach bei Einstellung der Bewirtschaftung im Zweifel (insbesondere, wenn der Steuerpflichtige nicht selbst von einer Betriebsaufgabe ausgeht) eine Betriebsunterbrechung (und keine Betriebsaufgabe) vorläge, wenn die Umstände dafür sprächen, dass…
…nicht auf Bezeichnungen und zufällige Verbalformen an, sondern auf den Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt…
…Betriebsverpachtung oder Einstellung der Bewirtschaftung im Zweifel (insbesondere wenn der Steuerpflichtige nicht selbst von einer Betriebsaufgabe ausgeht), eine Betriebsunterbrechung und keine Betriebsaufgabe vorliegt, wenn die Umstände dafür sprechen, dass der Steuerpflichtige selbst oder ein unentgeltlicher Rechtsnachfolger den Betrieb wieder aufnehmen oder übernehmen wird. Im Fall…
…8 Jahre zurückliegenden Vorgangs - nicht restlos aufklärbar waren, etwa der Verbleib der nach den damaligen Erhebungen und Aussagen auch schon vorher eingekauften Uhren, war doch aufgrund der nicht ausreichend verstärkten Verdachtslage das Finanzstrafverfahren nach dem strafrechtlichen Grundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten" (§ 6 Abs. 2…
…8 Jahre zurückliegenden Vorgangs - nicht restlos aufklärbar waren, etwa der Verbleib der nach den damaligen Erhebungen und Aussagen auch schon vorher eingekauften Uhren, war doch aufgrund der nicht ausreichend verstärkten Verdachtslage das Finanzstrafverfahren nach dem strafrechtlichen Grundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten" (§ 6 Abs. 2…
…hat können, dass die Rechnungen über die innergemeinschaftlichen Lieferungen die UID-Nummer des deutschen Warenempfängers aufweisen hätten müssen, sodass insoweit das Finanzstrafverfahren im Zweifel zu seinen Gunsten einzustellen ist. Den vorgelegten Unterlagen ist aber weiters zu entnehmen, dass ein Verkauf von Anlagevermögen der W. GmbH…
…entfallen, unter vorsätzlicher Verletzung der Bestimmungen der Art. 38 bis 41 Zollkodex normierten Gestellungspflicht vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht und hiedurch das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157…
…sind nämlich der Aktenlage nicht zu entnehmen; der Außenprüfer ist vielmehr im Wesentlichen wohl lediglich der Darstellung der Beschuldigten gefolgt -, ist in Bezug auf die Einkommensteuer diesbezüglich im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte mit einer Einstellung des Verfahrens vorzugehen, da jedenfalls die Möglichkeit mit der…
…wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 9. April 2008, StrNr. 041/2007/00186 001, hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz - neben einer Verfahrenseinstellung - Z auch für schuldig erkannt, er habe im…
…vom 13. Dezember 2005 an die betriebliche Veranlagung, Team 25, die Einkommensteuervorauszahlung "auf 0 zu stellen"). Ihre grundsätzliche Einstellung, andererseits soweit als möglich jegliche Mitwirkung an der ihre Person betreffenden Abgabenerhebung zu vermeiden, zeigt sich deutlich beispielsweise an den Ereignissen vom September 2004, als sie…
…Ausmaße, nicht völlig von der Hand zu weisen, sodass in gesamthafter Betrachtung für Zwecke des Finanzstrafverfahrens - im Zweifel zugunsten für ES - entsprechende Abschläge von den durch griffweise Schätzung ermittelten Bemessungsgrundlagen vorgenommenen werden müssten, womit man aber in gefährliche Nähe zu den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer geriete…
…Unterlagen nicht bis zur Verdachtslage konkretisiert, sodass insoweit jedenfalls in Übernahme bzw. Weiterführung der oben beschriebenen Überlegungen des Abgabensenates jedenfalls im Zweifel zugunsten des Beschuldigten die Liechtensteinsche AG in umsatzsteuerlicher Hinsicht als Steuersubjekt nach § 2 UStG 1994 zu qualifizieren ist, welchem gegenüber der Beschuldigte tatsächlich…
…21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 16.808,51 durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerguthaben bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zu Gunsten für die Beschuldigte gemäß §§ 136…