…Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 2 FinStrG iVm § 11 Abs. 1 MinStG 1995 begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…März 2003 bis März 2004 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von insgesamt € 51.466,86 begangen, wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2007…
…60 gemäß § 33 Abs 1 FinStrG hinterzogen, indem er vorsätzlich die genannten Fahrzeuge nicht fristgerecht angemeldet bzw angezeigt habe und die beschriebenen Selbstbemessungsabgaben auch nicht entrichtet habe, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Gegen diesen…
…abzugeben hatte. Auch in diesen Umsatzsteuererklärungen hatte der Unternehmer bzw. der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen in gleicher Weise wahrheitsgemäße Angaben zu machen. 4. Zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Geltendmachung von Vorsteuer bei Erstellung der Abgabenerklärungen im Bereich der Umsatzsteuer gehört, dass gemäß § 12 Abs. 1…
…ausgeklammert hat, also, ob und welche Art des Verschuldens im zweifelsfrei nachzuweisen ist, hängt in einem wesentlichen Ausmaß davon ab, welche Intensität die Einwirkungen der Berater zum Zeitpunkt der Erstellung des steuerlichen Rechenwerkes bis hin zur Freigabe der Steuererklärungen erreicht haben. Dies aufzuklären, erweist sich…
…also kein Zweifel mehr an seinem Verschulden besteht (zB BFG 29. 6. 2017, RV/2300006/2016, RV/2300007/2016). Die Erfüllung des Tatbestandes muss eine fast vollständige Wahrscheinlichkeit oder sogar Gewissheit für sich haben (zB BFG 29. 11. 2019, RV/5300002/2017). 6. Im gegenständlichen…
…45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt wird, insbesondere, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs. 1 Z 2 erster Fall VStG (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt, kann…
…Verjährung der Strafbarkeit nach § 31 Abs.2 FinStrG am 22. Februar 2010 eingetreten. In Bezug auf B war aber hinsichtlich des verfahrensgegenständlich gebliebenen Faktums - wie dargelegt - die Entscheidung des Spruchsenates auf Einstellung im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten spruchgemäß zu bestätigen. Graz, 1. Juli 2010 …
…als vorgeschobene Strohfrau agierenden Lebensgefährtin des tatsächlichen Machthabers mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht schließen. Es war daher ebenfalls mit einer Einstellung im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte vorzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist…
…Varianten: Eine Einstellung aus den in den § 82 Abs. 3 lit. bis e FinStrG genannten Gründen (erstgenannte Variante) und eine Einstellung im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten, wenn die ihm zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (zweitgenannte Variante). Eine Einstellung unter Bezugnahme auf…
…45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt wird, insbesondere, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs. 1 Z 2 erster Fall VStG (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt, kann…
…nach § 45 Abs 1 Z 1 VStG 1991 eingestellt wird, insbesondere wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs 1 Z 2 erster Fall (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt…
…45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt wird, insbesondere, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs. 1 Z 2 erster Fall VStG (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt, kann…
…entscheiden. Eine Einstellung des Finanzstrafverfahrens nach § 136 FinStrG iVm § 82 Abs. 3 lit. a FinStrG (Absehen von der Einleitung eines Untersuchungsverfahrens, wenn die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann) durch den Spruchsenat ist nicht vorgesehen; bei einer Einstellung im Zweifel hat sich…
…freier Beweiswürdigung hat der Berufungssenat zehn Monate hochgerechnet auf den Zeitraum von Jänner bis Dezember 1994, was sohin letztendlich im Zweifel zugunsten des Beschuldigten lediglich einen strafrelevanten Betrag von 197.716,-- S ergibt. Der überdies B zum Vorwurf gemachte Betrag von 314.073,-- S hat…
…45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt wird, insbesondere, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs. 1 Z 2 erster Fall VStG (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt, kann…
…45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt wird, insbesondere, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs. 1 Z 2 erster Fall VStG (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt, kann…
…ob eine Zollschuld, deren Voraussetzungen bei einem vom Verschulden, von einer inneren Einstellung losgelösten Erfolgsdelikt, begangen durch eine Pflichtverletzung als reine Erfolgshandlung, erst später eintreten werden oder nicht werden, gewollt sein kann. Im Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2002, 2001/16/0035, wird bei…
… 33 Abs. 2 lit. a iVm 38 Abs. 1 FinStrG hinterzogen, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten wird als unbegründet abgewiesen. III. Gegen diese Entscheidung ist e ine Revision an den…
…mit den realitätsbezogenen, detailreichen und auch widerspruchsfreien Aussagen der Zeugen J, I und H zumindest im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten davon auszugehen ist, dass auf dem beschriebenen Parkplatz nahe der Anschrift hxhx tatsächlich die in Scheinrechnungen der B-GmbH erfassten, verfahrensgegenständlichen Kampfsportartikel in…