…abweisende Berufungsvorentscheidung (AS 37/01) mit nachstehendem Inhalt: "Der Wortlaut zu § 37 Abs. 5 EStG 1988 lautet auszugsweise:" ... UND (!) seine Erwerbstätigkeit einstellt." Diese Gesetzesstelle lässt sich nicht anders auslegen, als dass zusätzlich zu einer bestimmten Tätigkeitseinstellung, auf die sich der Veräußerungs- oder Aufgabevorgang zweifellos bezieht…
…einer Bestrafung nicht entgegen. Der Täter kann sich nicht durch das Einstellen der Erwerbstätigkeit einer Bestrafung entziehen. Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als äußerste Untergrenze der Geldstrafe anzusehen, bei deren Unterschreitung eine Geldstrafe ihren Zweck verfehlen würde…
…aus der Aktenlage ergebe - beim Bw. zu. Die T. habe den mit dem Bw. abgeschlossenen Konsulentenvertrag mit Brief vom 28. 3. 2001 zum 30. 6. 2001 aufgelöst. Damit sei dem Bw. die Grundlage für seine betriebliche Tätigkeit entzogen gewesen, er habe seine Erwerbstätigkeit einstellen müssen…
…Abs. 5 ESTG 1988 ergäbe, dass ein Übergangsgewinn nur bei den betrieblichen Einkunftsarten möglich sei und sich daher das Erfordernis der Einstellung der Erwerbstätigkeit nur auf diese betrieblichen Einkunftsarten beziehen könne. Das Finanzamt habe jedoch die in nachfolgenden Perioden vorliegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, welche…
…einer Bestrafung nicht entgegen. Der Täter kann sich nicht durch das Einstellen der Erwerbstätigkeit einer Bestrafung entziehen. Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als äußerste Untergrenze der Geldstrafe anzusehen, bei deren Unterschreitung eine Geldstrafe ihren Zweck verfehlen würde…
…weshalb von einem Einstellen der Erwerbstätigkeit nicht ausgegangen werden könne. Die Voraussetzung des § 37 Abs 5 EStG sei daher nicht erfüllt, weshalb die Begünstigung nicht gewährt werden könne. Die im Jahr 2001 vertraglich durchgeführte Auflösung der GesellschaftnbR und die weitere Führung der Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen…
…Der Umstand, dass ein Täter kein Vermögen und nur geringes Einkommen (eine geringe Pension) hat, steht einer Verhängung einer Geldstrafe nicht entgegen. Der Täter kann sich nicht durch das Einstellen der Erwerbstätigkeit einer Bestrafung entziehen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der durch die Tat…
…was der Gesetzgeber eigentlich wolle. Da ein Betrieb laut diesen eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) vorliege, müsse er auch gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 in einer begünstigten Form aufgegeben werden können, da alle Voraussetzungen (Aufgabe der Erwerbstätigkeit, sieben Jahre seit der…
…Die Einstellung der Erwerbstätigkeit wird dabei durch Tod, Erwerbsunfähigkeit und Alter typisierend angenommen. § 37 Abs. 5 EStG 1988 setzt aber nach seinem klaren Wortlaut (arg. "weil") eine kausale Verknüpfung zwischen den genannten Ereignissen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Alter) und der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes voraus. Eine…
…und die Verlegung des (Familien-) Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 dar. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit…
…Mitgliedstaat geschuldeten Familienleistungen bis zur Höhe der Familienleistungen, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen ist, in dessen Gebiet das Familienmitglied wohnhaft ist. Wie das Finanzamt richtig erkannt hat, bedeutet dies, dass vorrangig jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren muss, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird…
…zusätzliche Arbeitskraft einzustellen bzw. eine Arbeitskraft früher als sonst üblich anzustellen, ein Teil dieses zusätzlichen Lohnaufwandes wird ihm durch die AUVA refundiert - ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerfreien Einnahmen und den vom Bw. zusätzlich zu tätigenden Lohnaufwendungen wohl unzweifelhaft zu erkennen. Mag der Zuschuss…
…Gutachten zu erstellen. Die Thematik Hilfskräfte im Betrieb müsse vom Berufungswerber noch näher konkretisiert werden. Die A Versicherung wolle aber zuerst das neue Gutachten abwarten. Als Nächstes war das Gutachten des Dr. D B vom 28. Juni 2004 beigelegt. Daraus geht hervor, dass der Berufungswerber…
…Der Grund, warum Aufwendungen für Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht…
…95/14/0124, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, nach Erreichung des 60. Lebensjahres sei einem Arbeitnehmer die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zumutbar, wenn von vorneherein feststehe, das er die Berufstätigkeit spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres einstellen werde. Im Erkenntnis vom 20.12…
…Der Grund, warum Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden können, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit…
…wenn von vorneherein feststehe, dass er die Berufstätigkeit spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres einstellen werde. Im zu beurteilenden Fall trat der Bw. laut Versicherungsdatenauszug seine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer nachweislich am 1. Juni 2008 an. Da der Bw. davon ausgehen konnte, mit 1…
…wenn von vornherein feststeht, dass er die Berufstätigkeit - wie dies der allgemeinen Übung entspricht - spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres einstellen wird (ähnlich VwGH vom 22. Oktober 1997, Zl. 97/13/0062). Der Bw. hat im vorliegenden Fall seine berufliche Tätigkeit mit Erreichung des Pensionsalters…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten iSd…
…nach Ablauf seiner Bestellung zum Beamten einstellen wird. Die beantragten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, die der Höhe nach mit 12.648,70 € unbestritten geblieben sind, waren daher als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Berufung war daher Folge zu geben. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, am…