…abweisende Berufungsvorentscheidung (AS 37/01) mit nachstehendem Inhalt: "Der Wortlaut zu § 37 Abs. 5 EStG 1988 lautet auszugsweise:" ... UND (!) seine Erwerbstätigkeit einstellt." Diese Gesetzesstelle lässt sich nicht anders auslegen, als dass zusätzlich zu einer bestimmten Tätigkeitseinstellung, auf die sich der Veräußerungs- oder Aufgabevorgang zweifellos bezieht…
…Versagung der begünstigten Bestimmung des § 37 EStG geführt hätte. Im § 37 Abs. 5 iVm. Abs. 1 EStG wird für die außerordentlichen Einkünfte (Veräußerungs- und Übergangsgewinne) auch nicht auf das Veranlagungsjahr abgestellt, daher stellt sich uE auch die Frage, ob die Einstellung der Erwerbstätigkeit mit der…
…5 lit. 3 schon mangels Einstellung der Erwerbstätigkeit im Jahr 2011 nicht vorliegt. Die Bf. hat nämlich schon mit Ende 2006 ihre Erwerbstätigkeit eingestellt, die Gewerbescheine zurückgelegt und ist in die vorzeitige Alterspension gegangen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein…
…Einstellung der Erwerbstätigkeit begonnene, andere Erwerbstätigkeit das Vorliegen von außerordentlichen Einkünften hindern würde, sei zunächst im Wortlaut des § 37 Abs. 5 EStG nicht einmal ansatzweise gedeckt. Eine solche Interpretation würde auch die Absicht des Gesetzgebers unterlaufen: vom Gesetzgeber werde nämlich eine altersbedingt eingeschränkte Freiwilligkeit der…
…Im Zuge dieser Einstellung habe er sich auch zur Trennung von seiner Kommanditbeteiligung entschlossen. Er hätte - weil vorkaufsberechtigt - überlegen können, die Apotheke 1 selbst zu führen, oder aber seine Beteiligung aufrechterhalten können. Er habe aber das Angebot eines Interessenten zeitnah zur Einstellung der Erwerbstätigkeit angenommen.…
…einer Bestrafung nicht entgegen. Der Täter kann sich nicht durch das Einstellen der Erwerbstätigkeit einer Bestrafung entziehen. Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als äußerste Untergrenze der Geldstrafe anzusehen, bei deren Unterschreitung eine Geldstrafe ihren Zweck verfehlen würde…
…aus der Aktenlage ergebe - beim Bw. zu. Die T. habe den mit dem Bw. abgeschlossenen Konsulentenvertrag mit Brief vom 28. 3. 2001 zum 30. 6. 2001 aufgelöst. Damit sei dem Bw. die Grundlage für seine betriebliche Tätigkeit entzogen gewesen, er habe seine Erwerbstätigkeit einstellen müssen…
…Abs. 5 ESTG 1988 ergäbe, dass ein Übergangsgewinn nur bei den betrieblichen Einkunftsarten möglich sei und sich daher das Erfordernis der Einstellung der Erwerbstätigkeit nur auf diese betrieblichen Einkunftsarten beziehen könne. Das Finanzamt habe jedoch die in nachfolgenden Perioden vorliegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, welche…
…einer Bestrafung nicht entgegen. Der Täter kann sich nicht durch das Einstellen der Erwerbstätigkeit einer Bestrafung entziehen. Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als äußerste Untergrenze der Geldstrafe anzusehen, bei deren Unterschreitung eine Geldstrafe ihren Zweck verfehlen würde…
…weshalb von einem Einstellen der Erwerbstätigkeit nicht ausgegangen werden könne. Die Voraussetzung des § 37 Abs 5 EStG sei daher nicht erfüllt, weshalb die Begünstigung nicht gewährt werden könne. Die im Jahr 2001 vertraglich durchgeführte Auflösung der GesellschaftnbR und die weitere Führung der Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen…
…wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 37 Abs. 5 Z 3 EStG 1988 für den Hälftesteuersatz nur erfüllt, wenn die Einstellung der Erwerbstätigkeit ein Grund für das Anfallen des…
…Der Umstand, dass ein Täter kein Vermögen und nur geringes Einkommen (eine geringe Pension) hat, steht einer Verhängung einer Geldstrafe nicht entgegen. Der Täter kann sich nicht durch das Einstellen der Erwerbstätigkeit einer Bestrafung entziehen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der durch die Tat…
…Lebensjahr der Bf bzw. mit der vorläufigen Sachwalterbestellung im Jahr 2015 zu datieren ist. Die Bf hat etwa bis zu ihrem 22. Lebensjahr tatsächlich - ungeachtet ihres Drogenkonsums ab dem 13. oder 14. Lebensjahr und traumatisierenden Erlebnissen in ihrer Kindheit - regelmäßig gearbeitet. Das Einstellen der Erwerbstätigkeit…
…und das Einstellen der Erwerbstätigkeit, was auch dem Verwaltungsgerichtshof im oben zitierten Verfahren, wie sich aus dem Text erkennen lässt, bewusst war, kann daran nichts ändern und war die Beschwerde insoweit abzuweisen. Diese Ansicht wird, wie auch vom Finanzamt richtig dargestellt, von der Literatur gestützt…
…Zusammenballens von Einkünften bei gleichzeitigem Einstellen aktiven Erwerbstätigkeit verhindern. Beim Beschwerdeführer habe sein oben beschriebenes Vorgehen ein massives Zusammenballen von Einkünften inklusive Auflösen von stillen Reserven einschließlich Firmenwert bewirkt. Da sich das oben dargestellte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nicht mit der bloß kapitalistischen Mitunternehmereigenschaft im Sinne…
…was der Gesetzgeber eigentlich wolle. Da ein Betrieb laut diesen eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) vorliege, müsse er auch gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 in einer begünstigten Form aufgegeben werden können, da alle Voraussetzungen (Aufgabe der Erwerbstätigkeit, sieben Jahre seit der…
…falschen Vollstreckungsbescheiden (Überpfändung von über 3 Mio Euro) ich den Betrieb einstellten musste. Ich und das Familienmitglied verloren beide unsere Arbeit, wobei das Familienmitglied schwer krank ist und kein passendes Angestelltenverhältnis mehr findet und in der Berufsunfähigkeit ist. Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen…
…den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. So ist etwa die Verlegung des…
…der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die (Mehr)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, nur berücksichtigt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist bzw eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit…
…nach genannter Norm müssen die Kriterien "Vollendung des 60. Lebensjahres" sowie "Einstellung der Erwerbstätigkeit" kumulativ erfüllt werden. Da die Betriebsaufgabe im vorliegenden Fall im Jahr 2021 erfolgt ist und der Bf im Jahr 1956 geboren wurde, war er im streitgegenständlichen Jahr jedenfalls älter als 60…