…November 2012, StrNr. 12, betreffend die Zurückweisung eines Einspruches gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. November 2012 hat das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den vom Beschwerdeführer (Bf.) gegen…
…November 2012, StrNr. 046/2011/00247-001, betreffend die Zurückweisung eines Einspruches gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. November 2012 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz einen vom Beschwerdeführer (Bf…
…Mai 2012, StrNr. 046/2012/00171-001, über die Zurückweisung eines Einspruches gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30. Mai 2012 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz einen vom Beschwerdeführer (Bf…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 11. Jänner 2013, StNr. X, betreffend Zurückweisung eines Einspruchs zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20. November 2012, StrNr. Y, wurde der Beschwerdeführer A wegen Abgabenhinterziehungen…
…erster Instanz vom 13. Dezember 2011, StrNr. 053-2009/12, betreffend die Zurückweisung eines nicht fristgerecht erhobenen Einspruches gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird insofern ergänzt bzw. präzisiert, als die maßgebliche…
…zur bezeichneten StrNr. ergangene Strafverfügung vom 21. Jänner 2011 erhobenen Einspruches, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2011 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz den gegen die zur genannten StrNr. an den…
…Zeitpunkt der Entscheidung in zweiter Instanz. Da im Zeitpunkt der Entscheidung keine Strafverfügung mehr vorliegt, steht auch kein Einspruch zu. Ein Einspruch ist somit als unzulässig eingebracht (unzulässig geworden) zurückzuweisen. Der Zurückweisungsbescheid ist demnach schon allein aus diesem Titel als zu Recht ergangen zu bestätigen …
…4020 Linz, Weißenwolffstraße 1, vom 18. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. März 2008, vertreten durch Hofrat Dr. Georg Sperneder, mit dem der Einspruch gegen die im Finanzstrafverfahren gegen HW, geb. 19XX, Unternehmer, whft. in L, wegen §…
…vom 22. Februar 2008, StrNr. 12, über die Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung gemäß § 145 Abs. 4 Finanzstrafgesetz (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Februar 2008 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den…
…vom 2. Februar 2007, SN 052-2005/00442-001, betreffend die Zurückweisung eines nicht fristgerecht erhobenen Einspruches iSd. § 145 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheids wird insofern präzisiert bzw. ergänzt, als die Rechtsgrundlage für die…
Beschwerdeentscheidung Der Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Werner Loibl und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des Senates…
…Februar 2006, SN 046-2005/00096-001, betreffend die Zurückweisung eines Einspruches gemäß § 145 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. Februar 2006 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den gegen die do. Strafverfügung…
…2004/00074-001, betreffend Zurückweisung des gegen die Strafverfügung vom 23. Februar 2004 erhobenen Einspruchs zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28. April 2004 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den seitens des Bf. gegen die…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5.9.2003 hat das Finanzamt Villach als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch vom 16.6.2003 gegen die Strafverfügung des Finanzamtes vom 14.05.2003 als unzulässig unter Hinweis auf den am 8.1.2003…
…ohne Rückschein zur Information zugestellt. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2002 wurde gegen die Strafverfügung vom 23. Oktober 2003 Einspruch erhoben und dabei ausgeführt, dass die verfahrensgegenständliche Strafverfügung zwar am 5. November 2002 beim Postamt 1230 Wien nach erfolglosem Zustellversuch an die Adresse K. hinterlegt…
…bereits am 19. April 2002 ordnungsgemäß erfolgt ist, insoferne nicht relevant, als die Frist zur Erhebung des Einspruches bereits mit dem Beginn der Abholfrist (Freitag, 19. April 2002) zu laufen begann. Dem Vorbringen des Bf., er habe das Schriftstück erst am Montag ,den 22. 4…
…des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache des Bf. über die Beschwerde vom 24. Oktober 2002 gegen den Bescheid vom 20. September 2002 mit welchem der Einspruch vom 18. September 2002 gegen die Strafverfügung vom 9. September 2002 als verspätet eingebracht zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt…
…Post abgeholt werden konnte. Eine Postvollmacht für die Ehefrau sei nicht ausgestellt worden. In einem Telefonat sei vom Finanzamt die Einspruchsfrist von 1 Monat genannt worden, was irrtümlich als ein Monat Zeit ab tatsächlicher Abholung (17.6.2002) ausgelegt worden sei. Es wird daher um…
…Zurückweisung des Einspruches vom 17. Mai 2010 als verspätet, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Mai 2010 hat das Finanzamt für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch der Beschwerderführerin…
…FinStrG, gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG (als nicht fristgerecht) zurückgewiesen. In ihrer Begründung verwies die Erstinstanz im Wesentlichen darauf, dass der Einspruch gegen die nachweislich am 16. März 2006 der Beschuldigten zugestellten Strafverfügung erst außerhalb der dafür gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG vorgesehenen Frist, nämlich…