…erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung…
…zu laufen. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht…
…erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung…
…Jahr 2005 bekannt gewesen, verwiesen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung (richtig: Beschwerde) wird auf die Ausführungen in der Berufung (richtig: Beschwerde) gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Geschäftsführer B verwiesen. Darin wird neuerlich vorgebracht wird, die Berechnung der deutschen…
…hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis…
…hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis…
…§ 80 oder 81 leg.cit. zukommenden Verständigungen und Mitteilungen daraufhin zu prüfen, ob genügend Verdachtsmomente für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des…
…HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn H.D., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Jänner 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Jänner 2007, Strafnummer-2…
…durch Winner & Wieser KEG Steuerberatungsgesellschaft, 5700 Zell am See, Saalfeldnerstraße 14, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. November 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 11…
…2006, SN 068/2006/00286-001, betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (= Bf.) betreibt in Graz als Einzelunternehmer ein E. Im Jahr 2005 führte das Finanzamt Graz-Stadt beim Bf. eine…
…des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 2005 betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben…
…Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Juli 2005, SN xx, betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid insoweit aufgehoben, als darin der Vorwurf einer Abgabenhinterziehung für…
…2005, SNxxx, betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Zu Beginn einer vom Finanzamt Graz-Stadt beim Beschwerdeführer (Bf.) durchgeführten UVA-Prüfung erstattete der Bf. Selbstanzeige: "Er habe "ab 2003 weder Steuererklärungen eingereicht und auch keine Steuer abgeführt"…
…ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die…
…Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 21. Februar 2007,…
…Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen Anhaltspunkte zu beurteilen…
…vom 24. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 24. April 2006, xx, betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit stattgegeben, als…
…Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen Anhaltspunkte zu beurteilen…
…Da es sich bei den nachsichtsgegenständlichen Abgaben zum Großteil um hinterzogene Abgaben handle (Finanzstrafverfahren betreffend Umsatzsteuer 1-11/2007 iHv € 6.181,28, Einleitung Finanzstrafverfahren vom 17.6.2010 betreffend Umsatz- und Einkommenssteuer der Veranlagungsjahre 2004-2007 iHv € 26.914,57 und betreffend…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Juni 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 01-10…