…usw.) verwendet werde. Einige ehemals betrieblich benutzte Kartenständer rechtfertigten ein Mietverhältnis nicht. Somit handle es sich um keine Einkunftsquelle in steuerlichen Sinn und die bisherigen Verluste seien nicht anzuerkennen. (6) Dagegen erhob die Bw. am 5. Dezember 2006 mit folgender Begründung Berufung: Sie habe mit…
…gasse ("sale-and-lease-back"). Der AbgPfl beurteilte den Geschäftsfall vom 17. Oktober 1994 mit der DC als Verkauf eines im Privatvermögen befindlichen Mietrechts und somit als Veräußerung der Einkunftsquelle, die außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nicht der ESt zu unterziehen ist. Die BP vertritt folgende…
…können, ist zu erwidern, dass dies für die Lösung der Frage, ob der Bw. eine Einkunftsquelle verkauft oder eine Mietrechtsvorauszahlung erhalten hat, nicht entscheidungswesentlich ist. Soweit die BP vorbringt, die DC GmbH musste wissen, dass ihr "nur" ein Untervermietrecht eingeräumt wurde, da der Bw. zu…
…Hinweis auf die zum Vorjahr dargestellten Rechtsgrundlagen aufgefordert wird, ihre Betriebsergebnisse je Einkunftsquelle zu erklären, ansonsten wie zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 eine betragsmäßig bezeichnete Zwangsstrafe verhängt werden wird (siehe AO 235/0001-WStL/05). Zum Kredit wird ihr die Rechtslage mitgeteilt und wegen…
…Zeit vom 17. Jänner 2001 bis 15. April 2003 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, bei der unter anderem auch die Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung eines Schlosses beurteilt wurde. Das Finanzamt kam nach Überprüfung der sechs Wohneinheiten zum Ergebnis, dass die einzige Wohnung (Top 1), die nicht von…
…erst gegen Ende des Jahres 1995 für zwei Jahre rückwirkend ein Teil der Tätigkeit der B-GmbH dem Bw zugeordnet wurde, steht für das erste Streitjahr 1995 einer Zuordnung der Einkunftsquelle an den Bw die grundsätzliche steuerliche Unwirksamkeit von rückwirkenden Verfügungen entgegen. Die umgründungssteuerlichen Ausnahmen…
…nicht festgesetzt bzw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht festgestellt. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass nach Ansicht des Finanzamtes im Streitjahr keine Einkunftsquelle vorliege. (9) Im Vorlageantrag wird darauf verwiesen, dass mittels eines Ortsaugenscheines die seitens der Bw. bestehende Vermietungsabsicht bzw. die alternativ…
…erworben habe, respektive ab welchem Zeitpunkt Vermietungseinkünfte erzielt werden, wobei sämtliche Bezug habenden Verträge (Kaufvertrag, Vertrag betreffend die Inbestandgabe der Liegenschaft) sowie zwecks Prüfung der Tätigkeit als Einkunftsquelle eine Prognoserechnung nachzureichen seien. Aus der Vorhaltsbeantwortung, respektive der nachgereichten Unterlagen ging hervor, dass der Bw. mittels…
…und Verpachtung. Die Einkünfte aus Gewerbetrieb resultieren aus dem Betrieb einer Rel.. Berufungsgegenstand ist, ob es sich bei den daraus erzielten negativen Einkünften tatsächlich um eine Einkunftsquelle handelt, oder ob diese Tätigkeit als Liebhaberei zu werten ist. Diesbezüglich ist auszuführen, dass der Bw. im Jahr…
…wie die Beweggründe des Bw. oder das Vorhandensein anderer Einkunftsquellen in Erwägung zu ziehen. Die konkrete Bewirtschaftung der Weingärten im Ausmaß von 1,7226 ha erfolge in einer Weise, die Liebhaberei annehmen lasse: Mit Ausnahme eines Rebenverkaufs im Jahr 1999 (14.027,73 öS) seien…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im Berufungsfall, ob die Vermietung der Wohnungen Top 2 und Top 3 samt Tiefgaragenplätzen als Einkunftsquelle oder als steuerlich unbeachtliche Liebhabereibetätigung zu beurteilen ist. Die Beurteilung dieser Frage hat nach der Liebhabereiverordnung zu erfolgen…
…Kommentar zum EStG 1988, § 2 Tz 14.1, unter Zitierung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 12 Dezember 1991, V53/91 u.a.). Die Beschwerde zeigt zutreffend auf, dass unvorhersehbar eingetretene Ereignisse nicht gegen die Einkunftsquelleneigenschaft sprechen (Hofstätter/Reichel, a. a. O., § 2 Tz 14.2…
…objektiv erkennbaren ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht nicht angenommen werden, die Tätigkeit wäre auf Grund ihrer objektiv ertragunfähigen Gestaltung nicht als Einkunftsquelle anzuerkennen gewesen. Würde somit das Berufungsbegehren bereits unter dem - hier nicht weiter vertieften - Aspekt einer möglichen Einstufung in den Betätigungstypus des § 1 Abs 1 L-VO…
…Gemeinderat aus persönlichem Engagement betreiben, hieraus aber auch auf längere Frist gesehen - sofern sich die Einnahmen nicht erhöhen - keinen Überschuss erzielen werden. Der unabhängige Finanzsenat vertritt daher die Meinung, dass keine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle iSd Einkommensteuergesetzes vorliegt. Es ist daher beabsichtigt, den Gesamtbetrag der Einkünfte…
…§ 151 Abs. 3 BAO statt. Soweit für das gegenständliche Verfahren relevant, ist aus dem Betriebsprüfungsbericht (TZ 18) Folgendes zu entnehmen: Die Vermietung der Wohnung Top23 stelle keine Einkunftsquelle iSd EStG dar. Die Wohnung werde seit 1998 an Frau X., geb. 1918, zu einem Mietzins in…
…2001 einen Gesamtgewinn erzielt. Gleiches gilt für die (frühere) AB-GmbH und die (frühere) D-GmbH. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keiner dieser Gesellschafter aus der Bw ausgeschieden. Die Betätigung der Bw ist daher als Einkunftsquelle anzuerkennen. Der Gewinn war daher erklärungsgemäß, wie im Spruch…
…als langfristige Kapitalanlage zu qualifizieren, wobei die erzielten Erträge der Alterssicherung dienten. Ein Investor sei daher bestrebt, den größtmöglichen Gesamtüberschuss zu erzielen. Aufgrund dieser Gewinnerzielungsabsicht sei daher von einer "Tätigkeit mit Einkunftsquellenvermutung" gemäß § 1 Abs. 1 LiebhVO auszugehen. Entscheidend sei somit, dass die Tätigkeit als…
…so könne im Rahmen der Liebhabereiprüfung bei Vorliegen folgender Umstände von einer Einkunftsquelle ausgegangen werden: 1) Es ist ein Garantiezeitraum festgelegt (hier: 28 Jahre), während dessen die Rente jedenfalls zur Auszahlung kommt, 2) der gesamte Garantiezeitraum findet in der statistischen Lebenserwartung des Versicherungsnehmers (in Österreich…
…wurden durch das Finanzamt im vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2000 vom 25. März 2003 mit folgender Begründung nicht anerkannt. Eine Anerkennung der Kaufpreisrente als Einkunftsquelle könne nur dann erfolgen, wenn in absehbarer Zeit ein Gesamtgewinn erzielt werde. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei ein Beobachtungszeitraum von 20…