Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des VN_Bw FN_Bw, Anschrift_Bw, vom 15. September 2008 und 7. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Susanne Fischer, vom 6. August 2008 und 3. September 2010 betreffend Einkommensteuer…
Trotz wiederholter Aufforderung legte der Berufungswerber zwar eine Aufstellung über die Jahressummen an Einnahmen und Ausgaben vor, nicht aber laufende Aufzeichnungen. Er brachte neben den zwischenzeitig wieder rückübermittelten, unnummerierten und großteils losen Originalbelegen und den Einkommensteuererklärungen 2005 bis 2008 nur jeweils eine Aufstellung mit Summen…
Dazu kommt, dass die aktuellen Angaben zur Erkrankung äußerst widersprüchlich sind: Am 28. März 2012 wurde von der Gattin des Berufungswerber argumentiert, die Fristeinhaltung sei ihrem Gatten wegen Erkrankung nicht möglich. Im Fax vom 10. April 2012 brachte dessen Sohn vor, der langjährige Hausarzt Hausarzt…
…das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Beschränkt Steuerpflichtige sollen daher an der das Existenzminimum sichernden Null-Steuerzone nicht mehr in vollem Umfang wie unbeschränkt Steuerpflichtige (10.000 Euro) teilnehmen. Daher soll bei der Einkommensteuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger beim Tarif nach § 33 Abs. 1 die Null-Steuerzone teilweise…
…das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Beschränkt Steuerpflichtige sollen daher an der das Existenzminimum sichernden Null-Steuerzone nicht mehr in vollem Umfang wie unbeschränkt Steuerpflichtige (10.000 Euro) teilnehmen. Daher soll bei der Einkommensteuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger beim Tarif nach § 33 Abs. 1 die Null-Steuerzone teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vom 19. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 18. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 sowie vom 19. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 sowie die Berufungen vom…
…2003 eine Besteuerung der Unfallrenten erfolgt sei. Der Bw. beantragte die Einkommensteuerveranlagung neu durchzuführen und die Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. April 2005 als unbegründet ab und verwies in der Begründung auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes für den 9.,18.,19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…sich gegen die Verrechnung der aus den Einkommensteuerbescheiden 2001, 2002, 2004 und 2005 sowie der aus dem Gutschriftszinsenbescheid 2004 entstandenen Gutschriften mit der aus der Einkommensteuerveranlagung 2003 resultierenden, im Konkursverfahren nicht angemeldeten Abgabennachforderung. Steht die Verrechnung von Gutschriften in Streit, ist darüber mittels Abrechnungsbescheid abzusprechen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der , vom 27. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Nathalie Kovacs, vom 3. Dezember 2002 betreffend Abweisung eines Antrages auf "Neuveranlagung zur Einkommensteuer für 1997, 1998, 1999…
…erhoben und darin mit näherer Begründung beantragt, die Bescheide, mit dem die Wiederaufnahme der Verfahren zur Einkommensteuerveranlagung der Jahre 2003 und 2004 verfügt wurden, ersatzlos aufzuheben.) Im Lichte dieser Sach-und Rechtslage ergibt sich für den Unabhängigen Finanzsenat, dass der Berufungswerber mit seiner Eingabe vom…
…89/14/0302, 1991, 184). Dies, nämlich die Geltendmachung der Verluste bis 2001 im Rahmen von beantragten Einkommensteuerveranlagungen hat der Bw., wie aus den vom Unabhängigen Fiannzsenat vorgenommenen Abfragen im elektronischen Steuerakt erhellt, jedoch unterlassen, weshalb die frühere Verluste keine steuerliche Beachtung gefunden haben. Ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs 3 BAO für 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die…