…durch einen rechtskräftigen Bescheid des zur Abgabenerhebung zuständigen anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach. Gem. § 44 Abs.2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist…
…Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). ............ Gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über .......das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung…
…wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbringt. Gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG macht sich u.a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote…
…Zigaretten der Marke L & M Blue Label, die jeweils zugleich Monopolgegenstände sind, in Österreich einen Handel zu betreiben. Es besteht somit der Verdacht, dass er das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß §§ 13…
…Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet oder aus einer Freizone oder einem Freilager in einen anderen Teil des Zollgebietes verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer…
…Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet oder aus einer Freizone oder einem Freilager in einen anderen Teil des Zollgebietes verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer…
…I. Instanz erachtete aufgrund der Mitteilung der Grenzkontrollstelle Nickelsdorf vom 24.2.2005 sowie der sonstigen amtlichen Ermittlungsergebnisse den Tatvorwurf als hinreichend begründet. Für den Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde II. Instanz liegt für die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach §…
…und versucht hat, mit diesen Waren, die zugleich Monopolgegenstände sind, in Österreich einen Handel zu betreiben. Es besteht somit der Verdacht, dass er das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß §§ 13, 44 Abs…
…in Österreich bestehende Tabakmonopol ist Bestandteil des allgemeinen Rechtsbewusstseins. Die Tatsache, dass der Bf. die im Spruch des Einleitungsbescheides genannten Zigaretten bei der Grenzkontrollstelle Klingenbach nicht angemeldet hat, begründet somit auch den Verdacht, dass der Bf. die objektiven Tatbestandsmerkmale des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte…
…aufgrund der Verantwortung des Bf. vom 20.7.2005 sowie der sonstigen amtlichen Ermittlungsergebnisse den Tatvorwurf als hinreichend begründet. Für den Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde II. Instanz liegt für die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach §§ 37 und 44…
…Sinne des § 8 Abs. 1 erster Halbsatz FinstrG gehandelt hat. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und des Finanzvergehens des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte nach §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…der Grenzkontrollstelle Nickelsdorf nicht angemeldet und hiermit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG, der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinstrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß §§ 13 Abs. 1, 44 Abs. 1 lit. a FinstrG begangen hat. II…
…berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden. Gem. § 44 Abs.1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die im Tabakmonopol enthaltenen Ge-oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Gem. §…
…lit.a) FinStrG macht sich u.a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handelns mit solchen Gegenständen verletzt. Gem. …
…des § 17 zu erkennen. Gem. § 44 Abs.2 lit.c) FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet, wobei diese bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für…
…wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbringt. Gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG macht sich u.a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote…
…Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung); ...... § 44. (1) Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich a) die in den Vorschriften über das Alkoholmonopol, das Salzmonopol oder das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung…
…Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. Die Monopolhehlerei ist ohne Rücksicht darauf strafbar, ob der Eingriff in Monopolrechte geahndet werden kann (Abs. 4 leg.cit.). Gemäß § 17 Abs. 2 lit. a.FinStrG unterliegen dem Verfall Sachen, hinsichtlich…
…Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgelegt ist…
…auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgelegt ist, mit diesem…