…unzweifelhaft davon auszugehen, dass die sofortige volle Entrichtung der Geldstrafe für ihn eine erhebliche Härte darstellen würde. Ebenso ist nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde von einer Gefährdung der Einbringlichkeit auszugehen, da der Rechtsmittelwerber auf das Abgabenkonto seit Jahren keine Zahlungen mehr geleistet hat, neben hohen Abgabenverbindlichkeiten…
…Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Geldstrafe durch den Aufschub nicht gefährdet wird (§ 212 Abs.1 BAO). Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Nur bei Vorliegen aller Erfordernisse steht es im Ermessen (§ 20 BAO) der entscheidenden Behörde…
…erscheint der Rechtsmittelbehörde, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bw. im Jahr 2002 ihren Zahlungswillen durch Einhaltung der vorgeschriebenen mtl. Ratenzahlungen dokumentiert hat und ihre Bemühungen eine weitere Einkommensquelle zu erzielen erfolgreich waren, die Einbringlichkeit der aushaftenden Geldstrafe derzeit nicht gefährdet. Der unabhängige Finanzsenat hat…
…Einbringlichkeit komme im Falle einer Geldstrafe nach dem FinStrG wegen der bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin Platz greifenden Ersatzfreiheitsstrafe keine bzw. nur eine eingeschränkte Bedeutung zu (arg.: "... sinngemäß ..."), sich nichts für den Rechtsstandpunkt des Bf. gewinnen ließe. Diesfalls würde nämlich schon die auch bei der…
…Rückstand an Geldstrafe und Kosten eine Abstattungsdauer von 73 Monaten bzw. rund 6 Jahren bedeuten. Sicherheiten bzw. Sicherstellungen wurden keine angeboten. Bei einer derart langen Laufzeit kann von einer bloßen Gefährdung der Einbringlichkeit nicht mehr die Rede sein, bei dieser Sachlage liegt vielmehr der Schluss…
…ist daher Sache des die Begünstigung Beantragenden, die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung - hiezu gehört auch, dass die Einbringung der Geldstrafe nicht gefährdet ist - aus eigenem darzulegen und glaubhaft zu machen. Gefährdung der Einbringlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass es bereits zu einem tatsächlichen Abgabenausfall…
…ist daher Sache des die Begünstigung Beantragenden, die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung - hiezu gehört auch, dass die Einbringung der Geldstrafe nicht gefährdet ist - aus eigenem darzulegen und glaubhaft zu machen. Gefährdung der Einbringlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass es bereits zu einem tatsächlichen Abgabenausfall…
…Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 998/12 noch offenen Teilbetrages von insgesamt 4.150,00 € aus der mit Straferkenntnis des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Jänner 2009 zur StrNr. 054-2008/34 ausgesprochenen Geldstrafe von 5.200,00 €…
…eine sofortige (volle) Entrichtung der neben der Geldstrafe aushaftenden Abgabenschuldigkeiten (Verfahrenskosten; Nebengebühren) laut StNr. 34 für den Bf. ob seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine tatbestandsmäßige Härte nach § 212 Abs. 1 BAO dar. Eine, der Möglichkeit einer Zahlungserleichterung entgegenstehende Gefährdung der Einbringlichkeit hinsichtlich 617,54 € (Verfahrenskosten…
…der Einbringlichkeit der (antragsgemäßen) Bewilligung einer Zahlungserleichterung entgegenstehe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde vom 7. September 2008 (§ 152 FinStrG), in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf. sei mangels Vermögen und entsprechendem Einkommen zurzeit nicht in der Lage, die Geldstrafe…
…die Einbringlichkeit des aushaftenden Betrages, als auch das Vorliegen einer erheblichen Härte gegenüber dem Abgabepflichtigen (vgl. VwGH vom 21. Jänner 2004, Zl. 2001/16/0371), wobei jedoch die letztgenannte Voraussetzung auf die im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafe nur insofern Anwendung findet, als die mit der sofortigen…
…einer sofortigen Einhebung iSd. Vorschriften der BAO zugänglich gemacht würde. Ein üblicherweise mangels Einbringlichkeit der Geldstrafe drohender und gegebenenfalls ebenfalls in diesem Zusammenhang ins Treffen zu führender Nachteil des Bf aus dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe besteht jedoch entgegen den Beschwerdeausführungen infolge der ausdrücklichen Anordnung des …
…bloß) eine (abstrakte) Gefährdung der Einbringlichkeit, sondern die (faktische) Uneinbringlichkeit gegeben ist, für die Gewährung einer Zahlungserleichterung kein Raum (vgl. dazu Dorazil/Harbich, aaO., Anm. 2 zu § 179 FinStrG). Maßgebend für eine Entscheidung über Zahlungserleichterungsansuchen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist danach vielmehr allein die sachgerechte…
…Entrichtung der neben der Geldstrafe auf dem genannten Strafkonto noch aushaftenden Abgabenbeträgen (Verfahrenskosten und Nebengebühren iHv. insgesamt 1.369,26 €) für den Bf. eine (erhebliche) Härte nach § 212 Abs. 1 BAO dar. Eine, der Möglichkeit einer Zahlungserleichterung entgegenstehende Gefährdung der Einbringlichkeit hinsichtlich der letztgenannten…
…BAO zusätzlich genannten (Negativ-)Kriterium der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe nach dem FinStrG kein Gewicht zu (vgl. zB VwGH vom 24. Februar 2011, 2010/16/0276, mwN). Ein wesentliches Kriterium für die - bei Vorliegen der erheblichen Härte - im Rahmen…
…Geldstrafe, 363,00 € an Verfahrenskosten, 600,00 € an Säumniszuschlägen und 715,30 € an Stundungszinsen, laut Abgabenkonto 34 (als unbegründet) abgewiesen. Begründend wurde dazu festgestellt, dass (die Bewilligung von) Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs. 1 BAO nur dann möglich sei, wenn die Einbringlichkeit der…
…allein aus der (entscheidungsaktuellen) wirtschaftlichen bzw. persönlichen Situation des Antragstellers. Dem (zusätzlich geforderten) Aspekt der Gefährdung der Einbringlichkeit (s. dazu zB VwGH vom 7. Februar 1990, 89/13/0015) kommt im Hinblick auf die nach dem FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin…
…sowohl den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten, als auch der Begehung von Finanzvergehen durch Dritte angemessen entgegen zu wirken. Dem (abgabenrechtlichen) Aspekt der Gefährdung der Einbringlichkeit kommt im Hinblick auf die nach dem FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin (zwingend…
…Wünschen des Antragstellers, Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen gewähren, durch die einerseits die wirtschaftliche Existenz des Bestraften nicht ernsthaft bzw. nachhaltig gefährdet und andererseits (auch noch) das mit der Festsetzung der Geldstrafe beabsichtigte Strafübel weitestgehend aufrechterhalten bleibt. Eine erhebliche bzw. entscheidungsrelevante Härte iSd § 212 Abs…
…01 noch aushaftenden Abgabenrückstandes (Geldstrafen, Verfahrenskosten und Nebengebühren) von insgesamt 10.055,51 € als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde dabei darauf verwiesen, dass die vom Antragsteller angebotenen Teilzahlungen im Verhältnis zur Rückstandshöhe zu niedrig seien und daher von einer Gefährdung der Einbringlichkeit auszugehen sei. Gegen…