…ebenfalls betr. die Mitteilung der Aufhebung der Fruchtgenussrechtsvereinbarung. Im Übrigen sei die nochmalige Einbeziehung der Schenkungssteuer im Betrag von S 338.778 in die Bemessungsgrundlage ungesetzlich. Der Einheitswert von S 777.000 bilde die Bewertungsobergrenze, welche durch den Ansatz von S 1,130.760 des…
…werden, da vom Geschenkgeber nicht mindestens 1/4 des Betriebes übertragen worden sei. Gegen diesen Schenkungssteuerbescheid wurde Berufungen eingebracht. Die Berufung richtet sich zum einen gegen die Einbeziehung der Schenkungssteuer in Höhe von 75.006 S gemäß § 10 ErbStG in die Bemessungsgrundlage, zum anderen dagegen…
…werden, da vom Geschenkgeber nicht mindestens 1/4 des Betriebes übertragen worden sei. Gegen diesen Schenkungssteuerbescheid wurde Berufung eingebracht. Die Berufung richtet sich zum einen gegen die Einbeziehung der Schenkungssteuer in Höhe von 75.006 S gemäß § 10 ErbStG in die Bemessungsgrundlage, zum anderen dagegen…
…die Bewertung der Liegenschaft in Höhe des Einheitswertes eingewendet, dass die gegenständliche Liegenschaft bis auf etwa 100 m² reine Grünfläche darstelle und dafür andere Steuerberechnungsansätze zur Anwendung gelangen müssten. Alles in allem beantragte die Bw. eine Nach- bzw. Neuberechnung der Schenkungssteuer unter Einbeziehung des Verlassaktes.…
…die Rückzahlung des Darlehens in Höhe von S 500.000,00 verzichtet. Mit endgültigem Bescheid vom 25.8.1997 hat das Finanzamt Feldkirch der Berufungsführerin unter Einbeziehung der Vorschenkungen insgesamt Schenkungssteuer in Höhe von S 28.700,00 vorgeschrieben. In der Berufung vom…
…insgesamt Schenkungssteuer in Höhe von S 8.100,00 vor. Am 1.7.1997 hat die Geschenkgeberin auf die Rückzahlung des Darlehens in Höhe von S 500.000,00 verzichtet. Mit endgültigem Bescheid vom 25.8.1997 hat das Finanzamt Feldkirch dem Berufungsführer unter Einbeziehung…
…gegenüber dem Bw. Schenkungssteuer in der Höhe von € 1.418,85 fest. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 2. Jänner 2008 wendet sich der Bw. gegen die Einbeziehung des Bankguthabens in die Bemessungsgrundlage. Die beiden Sparbücher seien kapitalertragsteuerpflichtig und unterlägen sohin nicht…
…gegenüber der Bw. Schenkungssteuer in der Höhe von € 1.418,85 fest. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 2. Jänner 2008 wendet sich die Bw. gegen die Einbeziehung des Bankguthabens in die Bemessungsgrundlage. Die beiden Sparbücher seien kapitalertragsteuerpflichtig und unterlägen sohin nicht…
…gegenüber dem Bw. Schenkungssteuer in der Höhe von € 811,56 fest. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 2. Jänner 2008 wendet sich der Bw. gegen die Einbeziehung des Bankguthabens in die Bemessungsgrundlage. Die beiden Sparbücher seien kapitalertragsteuerpflichtig und unterlägen sohin nicht der…
…wird abgeändert. Ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von 28.660 € und einem steuerlich maßgeblichen Wert des Grundstückes von 30.860 € wird die Schenkungssteuer mit 2.336,80 € festgesetzt. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und die Berechnung der Abgabe ergeben sich aus…
…gegen die Einbeziehung der Bankguthaben in Höhe von 8.154.195,80 S in die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Der zu den Rechtsgeschäften unter Lebenden zählende Erbschaftskauf ist die entgeltliche Veräußerung des Erbrechtes zwischen Erbanfall und Einantwortung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…Berufung wurde vorgebracht, dass die Abgabenbehörde bei der Schätzung des gemeinen Wertes in der Bescheidbegründung eine Abwägung vorgenommen hat, um - wie sie meint - § 10 Bewertungsgesetz zu entsprechen. Dabei wurde für die Bemessungsgrundlage der Schenkungssteuer ein Wert für ein Umtauschverhältnis herangezogen und nicht der in § 10…
…verbliebenen Geschäftsanteil von 1 % an die KGmbH. Daraufhin hat das Finanzamt für die Übertragung des Stiftungsvermögens von AM an die M Privatstiftung Schenkungssteuer in Höhe von 625.637,-- S vorgeschrieben, wobei die Bemessungsgrundlage aus der Vermögenseinlage des AM in Geld (970.000,-- S) und dem…
…250.000,00 S und unter Einbeziehung einer Vorschenkung von 500.000,00 S, Schenkungssteuer in Höhe von 201.150,00 S vor. Zur Begründung führte es aus, dass der Geldbetrag dem gemeinen Wert gleich zu setzen sei. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten…
…30. August 2007 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. Schenkungssteuer in Höhe von € 38.457,90 fest.Berechnung: | Wert der Zuwendung | 579.420,75 | Gegenleistung | -17.441,48 | Freibetrag gemäß § 15a ErbStG | -175.200,00 | Freibetrag gemäß …
…von 30.600 € angesetzt. Zusammenfassend ergibt sich daher, dass das Berufungsvorbringen hinsichtlich der Einbeziehung in die Schenkungssteuerpflicht dem Grunde nach und hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Bemessungsgrundlagen keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Schenkungssteuerbescheides aufzuzeigen vermochte. Allerdings ist das Finanzamt auf Grund einer unzutreffenden Sachverhaltsannahme davon…
…Dezember 1997 hat das Finanzamt dem Bw für die oa Zession Schenkungssteuer in Höhe von S 206.500,00, das sind 8,0% von S 2.581.250,00 vorgeschrieben. Bemessungsgrundlage war das Nominale multipliziert mit dem vom steuerlichen Vertreter des Bw bekannt gegebenen gemeinen…
…gegen die Einbeziehung der Bankguthaben in Höhe von 8.154.195,80 S in die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Der zu den Rechtsgeschäften unter Lebenden zählende Erbschaftskauf ist die entgeltliche Veräußerung des Erbrechtes zwischen Erbanfall und Einantwortung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…gegen die Einbeziehung der Bankguthaben in Höhe von 8.154.195,80 S in die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Der zu den Rechtsgeschäften unter Lebenden zählende Erbschaftskauf ist die entgeltliche Veräußerung des Erbrechtes zwischen Erbanfall und Einantwortung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…gegen die Einbeziehung der Bankguthaben in Höhe von 8.154.195,80 S in die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Der zu den Rechtsgeschäften unter Lebenden zählende Erbschaftskauf ist die entgeltliche Veräußerung des Erbrechtes zwischen Erbanfall und Einantwortung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…