…der Familienheimfahrten - privat veranlaßt und deshalb nicht abzugsfähig (VwGH 18.5.1995, 93/15/0244, ÖStZB 1996, 56 in oa Doralt § 4 Kz 355). Genau aufgrund dieser Konstellation, nämlich eines Eigenheimes in Polen und 2 Kindern, die dort die Schule besuchen und denen der Bw…
…in der Nähe des Beschäftigungsortes, im Hinblick auf die Wohnungs- und Familiengröße (zwei nicht schulpflichtige Kinder) nur Aufenthalten zum kurzfristigen Besuch im Nahbereich von I. dienten konnte. Der Bw. hat zudem mit Kaufvertrag vom 21.6.1991 innerhalb derselben Gemeinde ein weiteres, unbebautes und landwirtschaftlich…
…ausverhandelt. Dabei sei ihre Übersiedlung als Single ohne Familie noch relativ einfach. Habe jemand Familie und schulpflichtige Kinder sei ein Umzug noch viel schwieriger. Sie beantrage daher in Übereinstimmung mit dem Vorlageantrag Werbungskosten in Höhe von 16.249,55 €. Über die Berufung wurde erwogen: …
…hat zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren. Anfang des Jahres 2006 erwarb der Bw gemeinsam mit seiner Gattin ein Einfamilienhaus in der Nähe seines Beschäftigungsortes. Festzuhalten ist, dass die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten seitens des Finanzamtes in den…
…anerkannt. Dem hielt das Finanzamt entgegen, dass nach der Judikatur und Verwaltungspraxis wirtschaftliche Gründe allein für die Gewährung von Familienheimfahrten nicht ausreichend seien. Es müssten weitere Gründe hinzutreten, so beispielsweise schulpflichtige Kinder oder weitere Einkünfte des Steuerpflichtigen oder seiner Ehegattin am Wohnort, wie z.B…
…ihm seine Verantwortung gegenüber dem Finanzamt in den Jahren 2000 und 2001 bewusst gewesen, jedoch habe er diese Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Deswegen habe er schlaflose Nächte gehabt. Zu seiner finanziellen Situation stellt der Bf. fest, dass er sorgepflichtig für seine schulpflichtige Tochter ist…
…in seinem Erkenntnis vom 31.3.1987, 86/14/0165, "um Missverständnissen vorzubeugen" bemerkt hat, ist jedoch die Verlegung des Familienwohnsitzes "im hier maßgeblichen Sinn nicht schon deshalb unzumutbar, weil der Steuerpflichtige am Familienwohnsitz ein Eigenheim errichtet hat, die Kinder dort die Schule besuchen und…
…der schulpflichtigen Kinder des Bw. nicht möglich sei. Zu bedenken sei zudem, dass diese Lebensführung für den Bw. finanziell, arbeitsmäßig (Notwendigkeit der laufenden Absolvierung von Überstunden zur Ermöglichung eines einige Tage umfassenden Aufenthalts bei der Familie in Ungarn im Rahmen der monatlichen Heimfahrten) und auch…
…des Bw. lebe mit den schulpflichtigen Kindern aber in Ostungarn, weshalb schon aus diesem Grund eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht möglich sei. Der Bw. sei durch besondere Verhältnisse zu einer doppelten Haushaltsführung gezwungen. Die Heimfahrten verursachten hohe Kosten und der Bw. sei zudem…
…Haushaltsführung gab sie an, dass im Jahr 2006 ihr "Gatte und mindestens eines ihrer Kinder (schulpflichtig) in Deutschland" gelebt haben und sie jedes Wochenende dorthin heimgefahren sei. Ihr Lebensmittelpunkt sei in Deutschland gelegen und die Wohnung in A sei ausschließlich beruflich bedingt, unabhängig davon wie…
…die Beibehaltung zumindest in den ersten zwei Jahren beruflich veranlasst sei. Im vorliegenden Fall sei der Bw., der seinen Hauptwohnsitz in G. habe, bereits seit 16. September 1996 in S. nichtselbständig beschäftigt. Bis dato hätte der Bw., der verheiratet sei und ein schulpflichtiges Kind habe…
…Schulstube sei es, den schulpflichtigen Kindern von 8-12 (Mi bis 15 h) durch schulpädagogisch qualifiziertes (Lehr-)Personal den Lernstoff in einer anderen Lernumgebung zu vermitteln u. die Eltern beim häuslichen Unterricht als Lern- und Vorbereitungszentrum für die Externistenprüfung am Jahresende zu unterstützen. Dass der…
…darauf bestehen, dass diese Pflichten wahrgenommen würden. Der Berufungswerber sei also nicht alleinstehend, sondern geschieden mit Sorge- und Unterhaltspflicht für zwei schulpflichtige Kinder. - Wie aus früheren Steuererklärungen ersichtlich sei, hätte der Berufungswerber bei früheren Arbeitsstellen Beschäftigungszeiten von sechs Monaten bis maximal zwei Jahren, hätte also…
…schulpflichtige bzw. studierende Kinder) nicht ausgereicht. 2008 habe er deshalb versucht, sich bei der GmbH als FDL ein zweites Standbein aufzubauen. Bereits nach kurzer Zeit habe er allerdings erkennen müssen, dass er mit seiner Tätigkeit als FDL nicht (in kurzer Zeit) die erwarteten Gewinne erzielen…
…Jahre und daher schulpflichtig gewesen. Angemerkt wird, dass auch das Alter der Kinder bei Darlehensgewährung von der Schwiegermutter N. an G. beim Kauf des Gebäudes im Jahr 1996 bekannt sein musste. Auch die Notwendigkeit der Kindererziehung in Verbindung mit dem bekannten Alter der Kinder stellen…
…Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) mit Hauptwohnsitz in Re, beantragte am 28. Juli 2008 beim Finanzamt St. Veit Wolfsberg die Gewährung der Schulfahrtbeihilfe für das Schuljahr 2007/2008 für ihre schulpflichtigen Kinder A. und EW. Die Kinder, mit Hauptwohnsitz in 9R…
…Auf Grund der immer wiederkehrenden und nötigen sowie sehr belastenden Chemotherapien war diese Unterstützung im großen Ausmaß nötig und hat sie sich wie bereits in der Berufung ausgeführt dadurch gemeinsam mit ihren Kindern überwiegend bei ihren Eltern in o2 sowie der noch schulpflichtigen Schwester aufgehalten. …
…seien; in der Stadt Klagenfurt hingegen werde vom so genannten "Billy-fit-Team" ein Haltungsturnprogramm angeboten und dasselbe durch speziell ausgebildete Trainerinnen und Trainern an Schulen durchgeführt. Die Auswahl der für dieses Programm in Betracht kommenden schulpflichtigen Kinder werde durch Amtsärzte der Stadt Klagenfurt vorgenommen…
…aber auch in seinem Umfeld über sein Fehlverhalten und seine Verurteilung mehr als geschämt, andererseits habe er auch den Verlust von Arbeitsplatz und wirtschaftlichen Fortbestand befürchtet. Seine Kinder seien zum damaligen Zeitpunkt und bis vor kurzer Zeit noch schulpflichtig gewesen, und niemals zuvor sei jemand…
…unterhaltsberechtigtes Kind, welches sich ständig im Ausland aufhalte und für das kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehe, in Höhe von € 600,00 geltend. Mit Vorhalt vom 12. Oktober 2010 ersuchte die Amtspartei betreffend die Aufwendungen für Familienheimfahrten um Vorlage einer Familienstandsbescheinigung (in beglaubigter Übersetzung), eines…