…der Familienheimfahrten - privat veranlaßt und deshalb nicht abzugsfähig (VwGH 18.5.1995, 93/15/0244, ÖStZB 1996, 56 in oa Doralt § 4 Kz 355). Genau aufgrund dieser Konstellation, nämlich eines Eigenheimes in Polen und 2 Kindern, die dort die Schule besuchen und denen der Bw…
…Streitjahr am Familienwohnsitz in Polen zwei minderjährige Kinder (die 11 jährige schulplichtige Tochter und den vierjährigen Sohn) zu betreuen hatte. Die Abgabenbehörde stützt die Nichtanerkennung der beantragten Kosten (mit Verweis auf BFG vom 2.1.2018, RV/5100120/2017) darauf, dass Kinder alleine nicht für…
…zu meiner Familie. Ich fahre mit meinem eigenen Fahrzeug und immer alleine. Die Entfernung ist ca 243 km zwischen meinem österreichischen Nebenwohnsitz und meinem Familienwohnsitz. In Ungarn haben wir ein eigenes Eigentum. Ich habe zwei schulpflichtige Kinder und sie sprechen nicht Deutsch. Ich habe die…
…Streitzeitraum minderjährig und noch im schulpflichtigen Alter waren. Die gesamte Familie hatte seit dem Jahr 2001 (bzw die jüngere Tochter ab der Geburt im Jahr 2003) durchgehend einen Wohnsitz in R**** in Polen. Die beiden Kinder des Beschwerdeführers wurden in den Jahren 2001 und 2003…
…Polen in das Wohnhaus ihrer Eltern. Der Bf. selbst übersiedelte Anfang Mai 2017 an seine nunmehrige Adresse. Aus dem Akteninhalt ist ersichtlich, dass die Ehegattin des Bf. (diese seit dem 8.10.1990) ebenso wie die beiden Kinder (Tochter, geb. xx.xx.2011 und Sohn…
…also aus eigenem kein Einkommen erwirtschaftet. Die weiteren Feststellungen ergaben sich widerspruchsfrei aus dem vorgelegten Verwaltungsakt. Streitfrage: Fraglich ist, ob der in Polen wohnhaften und unselbständig beschäftigten und vom Kindesvater geschiedenen Bf ein Antragsrecht auf österreichische Familienbeihilfe für den gemeinsamen, ebenfalls in Polen lebenden Sohn…
…aus Polen stammende Bf. war in den Streitjahren als Maler in Österreich unselbständig beschäftigt. Seine Gattin wohnte in dieser Zeit mit dem gemeinsamen minderjährigen, schulpflichtigen und unterhaltsberechtigten Sohn am Familienwohnsitz in Polen, wo sie zwar keiner Erwerbstätigkeit nachging, da sie sich um Haushalt und die…
…Die Kopie des polnischen Zulassungsscheines im Vorakt zu ersehen wäre. Für die Tankbelege siehe Erklärung meiner Stamm-Tankstelle in EU-Land vom 07.09.2018." Die Meldebescheinigung bestätigt den gemeinsamen Wohnsitz des Beschwerdeführers, seiner Ehegattin und ihrer 4 gemeinsamen Kinder in EU-Land. Beigelegt war…
…in der Nähe des Beschäftigungsortes, im Hinblick auf die Wohnungs- und Familiengröße (zwei nicht schulpflichtige Kinder) nur Aufenthalten zum kurzfristigen Besuch im Nahbereich von I. dienten konnte. Der Bw. hat zudem mit Kaufvertrag vom 21.6.1991 innerhalb derselben Gemeinde ein weiteres, unbebautes und landwirtschaftlich…
…ausverhandelt. Dabei sei ihre Übersiedlung als Single ohne Familie noch relativ einfach. Habe jemand Familie und schulpflichtige Kinder sei ein Umzug noch viel schwieriger. Sie beantrage daher in Übereinstimmung mit dem Vorlageantrag Werbungskosten in Höhe von 16.249,55 €. Über die Berufung wurde erwogen: …
…den Kindern und weiteren Verwandten intakt, sondern auch zu Freunden, die der Bf während seiner Aufenthalte in Österreich seinen Angaben zufolge besuchte. Der Bf war laut Zentralem Melderegister seit 4.8.1993 mit seinem Hauptwohnsitz in Adresse, wo er und seine Gattin gemeinsam ein Eigenheim…
…hat zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren. Anfang des Jahres 2006 erwarb der Bw gemeinsam mit seiner Gattin ein Einfamilienhaus in der Nähe seines Beschäftigungsortes. Festzuhalten ist, dass die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten seitens des Finanzamtes in den…
…anerkannt. Dem hielt das Finanzamt entgegen, dass nach der Judikatur und Verwaltungspraxis wirtschaftliche Gründe allein für die Gewährung von Familienheimfahrten nicht ausreichend seien. Es müssten weitere Gründe hinzutreten, so beispielsweise schulpflichtige Kinder oder weitere Einkünfte des Steuerpflichtigen oder seiner Ehegattin am Wohnort, wie z.B…
…Das Vorhandensein minderjähriger Kinder stelle keinen Grund für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung dar. Vom Bf. sei nicht nachgewiesen worden, dass das Eigenheim in einem strukturschwachen Gebiet gelegen sei. Weiters habe der Bf. über seine Familienheimfahrten keine ordnungsgemäßen Grundaufzeichnungen vorgelegt und sei unter Zugrundelegung…
…ihm seine Verantwortung gegenüber dem Finanzamt in den Jahren 2000 und 2001 bewusst gewesen, jedoch habe er diese Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Deswegen habe er schlaflose Nächte gehabt. Zu seiner finanziellen Situation stellt der Bf. fest, dass er sorgepflichtig für seine schulpflichtige Tochter ist…
…in seinem Erkenntnis vom 31.3.1987, 86/14/0165, "um Missverständnissen vorzubeugen" bemerkt hat, ist jedoch die Verlegung des Familienwohnsitzes "im hier maßgeblichen Sinn nicht schon deshalb unzumutbar, weil der Steuerpflichtige am Familienwohnsitz ein Eigenheim errichtet hat, die Kinder dort die Schule besuchen und…
…der schulpflichtigen Kinder des Bw. nicht möglich sei. Zu bedenken sei zudem, dass diese Lebensführung für den Bw. finanziell, arbeitsmäßig (Notwendigkeit der laufenden Absolvierung von Überstunden zur Ermöglichung eines einige Tage umfassenden Aufenthalts bei der Familie in Ungarn im Rahmen der monatlichen Heimfahrten) und auch…
…des Bw. lebe mit den schulpflichtigen Kindern aber in Ostungarn, weshalb schon aus diesem Grund eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht möglich sei. Der Bw. sei durch besondere Verhältnisse zu einer doppelten Haushaltsführung gezwungen. Die Heimfahrten verursachten hohe Kosten und der Bw. sei zudem…
…bis 2016 eine Fachmittelschule besucht und der 1994 geborene Sohn am 07.06.2016 die Ausbildung zum Techniker abgeschlossen habe. Die angesprochene Polizeiausbildung könne daher nur den 2001 geborenen Sohn betreffen. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes auf Grund von schulpflichtigen Kindern bilde keine berufliche sondern eine…
…Der Vorlageantrag wurde wie folgt begründet: "[…] Ich lebe aktuell, gemeinsam mit meiner Familie, einer Frau und zwei schulpflichtigen Kindern (Alter 10 und 13 Jahre) in einem sehr kleinen Eigenheim in ***Adr. 1***, in diesem auf Hauptwohnsitz gemeldet, auf ca. 1/3 der gesamten Hausfläche…