…Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). In o.a. Angelegenheit ist strittig, ob der Bw. Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst hat, oder nicht. Das Finanzamt hat einen Eigenanspruch des Bw. unter Berufung auf dessen…
…1967 (Anspruch einer anderen Person wegen Haushaltszugehörigkeit) würde somit - entgegen der Ansicht des Finanzamtes - einem Eigenanspruch (gegenständlich) für den Monat April [JJ+30] nicht entgegenstehen. e) Eigenanspruch auf Familienbeihilfe ab April [JJ+30] bis Feber [JJ+33] (volle Monate mit Unterbringung in der therapeutischen Wohngemeinschaft…
…Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und die sich in keiner Anstaltspflege befindet, kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe zustünde, wenn sie ein zu versteuerndes jährliches Einkommen hätte, das zwar die in § 6 Abs. 3 FLAG genannte…
…da sie selbsterhaltungsfähig sei. Daher habe sie gem § 6 Abs 5 FLAG keinen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe. Somit komme auch die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages iSd § 8 Abs 4 FLAG nicht in Betracht. Die BE wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 25.3.2010 wegen Rechtswidrigkeit…
…Sicht sei somit von einem vorübergehenden Aufenthalt in Österreich auszugehen, da der Aufenthalt in Österreich offensichtlich vorwiegend der Absolvierung des Studiums diene. Hinsichtlich des Eigenanspruchs auf Familienbeihilfe müsse weiters festgestellt werden, dass die Angaben der Bw., wonach ihre Eltern ausschließlich für die Studienkosten aufkommen würden…
…fiktiven Haushaltszugehörigkeit der Bw. zu den Eltern bzw. zu ihrem bisherigen Familienwohnsitz in Südafrika der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht gegeben. Ad Unterhaltskosten ist weiters vom UFS Folgendes zu entgegnen: ISd § 2 (6) FLAG idgF sind wie oben angeführt die einkommensteuerfreien Einkünfte der Bw. (gegenständlich also…
…voraussetze (§§ 140 bis 142 ABGB). Ausgeschlossen wird der Beihilfenanspruch explizit nur, wenn sich das Kind auf Kosten der öffentlichen Hand in Heimerziehung befindet. § 6 Abs. 5 vermittelt daher grundsätzlich solange einen Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe, als von einer aufrechten Unterhaltspflicht der Eltern auszugehen ist…
…was einer Gewährung von Familienbeihilfe nach dem oben zitierten § 6 Abs. 5 FLAG entgegen steht. Da sich die Bw. somit überwiegend auf Kosten der öffentlichen Hand in Heimerziehung befindet, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe nicht gegeben. Dem Berufungsbegehren konnte daher nicht…
…was einer Gewährung von Familienbeihilfe nach dem oben zitierten § 6 Abs. 5 FLAG entgegen steht. Da sich die Bw. somit überwiegend auf Kosten der öffentlichen Hand in Heimerziehung befindet, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe nicht gegeben. Dem Berufungsbegehren konnte daher nicht…
…C stammt lediglich ein Anteil von rund 6 %. Da sich der Bw. somit überwiegend auf Kosten der öffentlichen Hand in Heimerziehung befindet, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe nicht gegeben. Dem Berufungsbegehren konnte daher nicht entsprochen werden. Wien, am 4. Dezember 2006
…Berufungswerber mit seinem Pflegegeld selbst zu seinem Unterhalt beiträgt. Ein Eigenanspruch des Berufungswerbers ist bei dieser Sachlage gegeben. Bezüglich eines Familienbeihilfenanspruches der Mutter ist noch zu bemerken: Nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört…
…die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe beitrage. Da durch die Eltern Unterhalt mindestens in Höhe der Familienbeihilfe geleistet werde, sei weiterhin eine Bezugsberechtigung der Eltern gegeben, aus diesem Grunde sei ein Eigenanspruch auf die Familienbeihilfe seitens Herrn W.B…
…Wortfolge des oben zitierten § 6 Abs. 5 FLAG 1967 "....deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten......" abzuleiten ist, ist für den Eigenanspruch eines Kindes auf Familienbeihilfe überdies maßgeblich, ob die Eltern überhaupt noch verpflichtet sind, dem Kind überwiegend Unterhalt zu leisten. Kann ein Kind die…
…verursachte jedoch keine dauernde Erwerbsunfähigkeit. Aufgrund dieses Gutachtens sowie der mehrjährigen Berufstätigkeit der Berufungswerberin wurde der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit Bescheid abgewiesen. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde Folgendes ausgeführt: Die Behinderung sei 1974 durch einen Autounfall eingetreten. Die Berufungswerberin hätte seither…
…der Bw. regelmäßig über dem ASVG-Richtsatz liegen. Die Bw. ist daher als selbsterhaltungsfähig anzusehen und hat keinen aufrechten Unterhaltsanspruch. Es liegen somit die Voraussetzungen für einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 5 FLAG nicht vor. Daher kommt auch die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages iSd §…
…anspruchsberechtigt, die die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt (§ 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG 1967). c) Zuletzt besteht für minderjährige oder volljährige Vollwaisen ein grundsätzlicher Eigenanspruch auf Familienbeihilfe (sofern sie nicht die Wohnung mit einer Person teilen, zu der Kindeseigenschaft nach § 2 Abs. 3…
…normiert den Ausschluss des Eigenanspruchs auf Familienbeihilfe bei Erzielung näher umschriebener Einkünfte, § 6 Abs. 4 FLAG definiert den Begriff der Vollwaisen. Der fünfte Absatz dieses Paragraphen lautet: "(5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder…
…Berufsausbildung befinde. Das Finanzamt erließ am 5. September 2007 eine Berufungsvorentscheidung, mit welcher es die Berufung vom 16. Mai 2007 mit folgender Begründung abwies: "Ein Eigenanspruch eines Kindes auf Familienbeihilfenbezug besteht nach § 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, wenn diesem von den Eltern kein überwiegender Unterhalt…
…ihre Bedürfnisse zur Gänze abdecken. Die Bw ist selbsterhaltungsfähig. Sie hat keinen aufrechten Unterhaltsanspruch gegenüber ihrer Mutter. Die Bw hat daher gem § 6 Abs 5 FLAG keinen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe. Daher kommt auch die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages iSd § 8 Abs 4 FLAG nicht in Betracht. …
…März 2013 mit folgender Begründung ab: "Eigenanspruch auf Familienbeihilfe gem. § 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben Kinder 1) deren Eltern Ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und 2) die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden. Im gegenständlichen Fall leisten die…