…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz. Da Kinderbetreuungskosten aus den oben ausführlich dargelegten Gründen sowohl das Merkmal der Außergewöhnlichkeit iSd § 34 Abs 2 EStG 1988 als auch das Merkmal der Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1988 fehlt, sind sowohl die im Zeitraum…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss…
…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…Vergleich angeschlossen, in dem die Ehegatten ua. auf wechselseitigen Unterhalt verzichteten. Die Notwendigkeit, ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern und die sich daraus ergebenden Kosten der Kinderbetreuung sind somit eine Folge der von der Bw. freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz. Darauf…
…behauptete Vorgeschichte dieses Entschlusses (Zustimmung zur Scheidung im Einvernehmen wegen der Befürchtung der faktischen Behinderung des Besuchsrechtes) kann an seiner Freiwilligkeit nichts ändern. Die Ausübung des Besuchsrechtes durch den Beschwerdeführer ist daher die Folge der von ihm freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz…
…freien Stücken entschlossen hätten. Auch Aufwendungen die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, könnten keine außergewöhnliche Belastung sein, weil sie im jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich beide Eheteile aus freien Stücken entschlossen hätten. Auf Grund der…
…Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellten. In der rechtzeitig dagegen erhobenen Berufung wendete der Bw. ein, dass er seit dem Auszug seiner Gattin, von der er seit 24.4.2006 geschieden sei, im Dezember 2005 die drei gemeinsamen Kinder im Alter von…
…vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH können aber Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…2001 über die gemäß § 55a Ehegesetz im Einvernehmen erfolgte Ehescheidung. In der Begründung führte das Gericht aus, die Ehe sei unheilbar zerrüttet und die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Relevante Gesetzesbestimmungen: Gemäß § 26 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz…
…sich nach geltender österreichischen Rechtsansicht Pflichten und Rechte ab. Dies kann man auch aus dem o. a. Beschluss des Bezirksgerichtes Mistelbach entnehmen. An dieser Stelle will ich meine Argumentation um einen Exkurs zum Thema "Ehescheidung im Einvernehmen gemäß § 55a Eheg" ergänzen: Einvernehmlich bedeutet nach der…
…März 2006 im Rahmen seiner Ehescheidung im Einvernehmen gemäß § 55a EheG mit seiner Ehegattin vor dem Bezirksgericht X einen Vergleich, der sinngemäß folgenden Inhalt hat: Die Ehegattin übergibt und der Berufungswerber übernimmt ihren Hälfteanteil an der Liegenschaft A mit Ausnahme des Grundstückes 13/9 lt…
…die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Ehepartner aus freien Stücken entschlossen…
…einvernehmliche Ehescheidung nach § 55a EheG sei für die Finanzbehörde nicht bindend. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 erhob die Berufungswerberin Berufung mit folgender Begründung: Dem Steuerpflichtigen stehe der Alleinerzieherabsetzbetrag unter bestimmten Voraussetzungen zu. Alleinerzieher sei ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im…
… 55 a EheG" auszugsweise folgenden Inhaltes geschlossen: "I. Obsorge-Unterhalt Kind: Mit der Obsorge für die Tochter ... bleiben weiterhin beide Elternteile betraut. ... AJ verpflichtet sich zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von € 500 für seine Tochter ... II. Unterhalt Ehegatten nach der Scheidung: AJ verpflichtet sich…
… 55 a EheG" auszugsweise folgenden Inhaltes geschlossen: "I. Obsorge-Unterhalt Kind: Mit der Obsorge für die Tochter ... bleiben weiterhin beide Elternteile betraut. ... AJ verpflichtet sich zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von € 500 für seine Tochter ... II. Unterhalt Ehegatten nach der Scheidung: AJ verpflichtet sich…
…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Die Ehe der Bw. wurde mit Beschluss über die Scheidung der Ehe im Einvernehmen (§ 55a EheG) vom 13. Mai 2003 aufgelöst. In der Begründung wurde ausgeführt, dass nach den übereinstimmenden und glaubwürdigen Aussagen der Parteien die eheliche Gemeinschaft der Antragsteller seit August…