…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz. Da Kinderbetreuungskosten aus den oben ausführlich dargelegten Gründen sowohl das Merkmal der Außergewöhnlichkeit iSd § 34 Abs 2 EStG 1988 als auch das Merkmal der Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1988 fehlt, sind sowohl die im Zeitraum…
…ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss. […] Die Ausübung des Besuchsrechtes durch den Beschwerdeführer ist daher die Folge der von ihm freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz. Die damit…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen haben muss…
…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…Vergleich angeschlossen, in dem die Ehegatten ua. auf wechselseitigen Unterhalt verzichteten. Die Notwendigkeit, ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern und die sich daraus ergebenden Kosten der Kinderbetreuung sind somit eine Folge der von der Bw. freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz. Darauf…
…behauptete Vorgeschichte dieses Entschlusses (Zustimmung zur Scheidung im Einvernehmen wegen der Befürchtung der faktischen Behinderung des Besuchsrechtes) kann an seiner Freiwilligkeit nichts ändern. Die Ausübung des Besuchsrechtes durch den Beschwerdeführer ist daher die Folge der von ihm freiwillig herbeigeführten Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz…
…sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…einvernehmlichen Ehescheidung definitiv nicht gewusst habe (und auch bei gewissenhafter Beurteilung nicht damit hätte rechnen müssen), dass seine geschiedene Ehefrau ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen würde. Dazu genügt der Hinweis, dass der Verwaltungsgerichtshof in einem Fall, welchem ebenfalls eine Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz…
…sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." Aus der Wortgruppe "nicht entziehen kann" schließt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass Aufwendungen im Gefolge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen, sondern auf ein Verhalten zurückgehen, das der Steuerpflichtige…
…einvernehmlichen Ehescheidung definitiv nicht gewusst habe (und auch bei gewissenhafter Beurteilung nicht damit hätte rechnen müssen), dass seine geschiedene Ehefrau ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen würde. Dazu genügt der Hinweis, dass der Verwaltungsgerichtshof in einem Fall, welchem ebenfalls eine Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz…
…freien Stücken entschlossen hätten. Auch Aufwendungen die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, könnten keine außergewöhnliche Belastung sein, weil sie im jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich beide Eheteile aus freien Stücken entschlossen hätten. Auf Grund der…
…Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellten. In der rechtzeitig dagegen erhobenen Berufung wendete der Bw. ein, dass er seit dem Auszug seiner Gattin, von der er seit 24.4.2006 geschieden sei, im Dezember 2005 die drei gemeinsamen Kinder im Alter von…
…vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH können aber Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…2001 über die gemäß § 55a Ehegesetz im Einvernehmen erfolgte Ehescheidung. In der Begründung führte das Gericht aus, die Ehe sei unheilbar zerrüttet und die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Relevante Gesetzesbestimmungen: Gemäß § 26 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz…