…Der Satz im Schreiben des AS, ist falsch formuliert. Dieser müsste lauten, dass die EUSt neu geregelt über das Finanzamt laufe und automatisch auf die St.Nr. überspielt werde. Dies dürfte Hrn S einige Monate nicht klar gewesen sein. Die Säumniszuschläge sind daher auf jeden…
…Hauptzollamtes Feldkirch vom 23. Juni 2003, Zahl: teilweise stattgegegen, der Zoll wurde mit Null und damit auch die Höhe der EUSt neu festgesetzt. Die bescheiderlassende Behörde führt dazu im Einzelnen aus: "I. Wie bereits im Sachverhalt ausgeführt und vom Bw nicht bestritten, hatte er 16…
…in den Fällen des § 26 Abs. 3 Z 2 ("EUSt neu") erfolgt deshalb, weil in manchen Fällen die buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erst eine gewisse Zeit nach der Entstehung der Steuerschuld erfolgt (zB Hausbeschau, Ergebnis einer tarifarischen Untersuchung ist noch abzuwarten). Es ist daher praktikabler…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 13. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch, vertreten durch AD Haas, vom 18. April 2006, Zl. 910000/05040/2006, betreffend Eingangsabgaben 2006 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…die EUSt, welche es nunmehr im Binnenmarkt nicht mehr gebe, doch müsse die auf Art 95 EGV basierende Rechtsprechung bei der Erwerbsteuer ebenso anzuwenden sein. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. November 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Ein Kraftfahrzeug gelte dann als neu…
…folgt festgesetzt: Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz Bw) hat im Jänner 2004 (Rechnung vom 13. Jänner 2004) in Deutschland einen Pkw der Marke Subaru Impreza (Neufahrzeug) um netto 25.000,00 € erworben. Anlässlich des Eigenimportes nach Österreich hat er die Umsatzsteuer mit 20 % des Kaufpreises…
…und deren Besteuerung auseinandersetzte. Diese Rechtsprechung hat keine rechtliche Relevanz, da im EU-Binnenmarkt zwischen den Mitgliedstaaten keine EUSt mehr erhoben wird. Hinsichtlich des Vorbringens einer Wettbewerbsverzerrung bzw. Mehrfachbelastung des "neuen" Fahrzeuges mit Umsatzsteuer ist auf die geltende nationale (Art. 28a der 6. EG-Rl…
…11/03 behoben worden sei und keine säumnisauslösende Wirkung gehabt habe. Zurückzuführen seien die Säumniszuschläge auf den Sachverhalt, dass die Tilgung von Teilbeträgen an Einfuhrumsatzsteuer 11/2003 und Umsatzsteuer 11/2003 erst mit der Überweisung vom 3. Februar 2004 (€ 22.122,08) erfolgt sei…
…1.923,50) herangezogen wurde, gemäß § 20 BAO auf die Hälfte herabgesetzt wird, und somit in der Höhe von S 13.234,00,00 (entspricht € 961,75,00) neu festgesetzt wird. Hinsichtlich der Fälligkeit dieser Abgabenschuld (§ 224 Abs. 1 BAO), tritt keine Änderung ein.…
…sie sehr wohl vorher mit ihrem Auftraggeber Rücksprache gehalten und erst danach, und zwar auf dessen Anweisung hin, die niedrigeren Werte heranzuziehen, diese zur Verzollung erklärt habe. Zu Unrecht vermeine der Amtsbeauftragte auch, die Beschuldigte hätte in diesen Fällen nicht von einer "Neutralisation" ausgehen können…
…BFH geschlossen, dass nur derjenige Unternehmer die EUSt als Vorsteuer abziehen darf, der im Zeitpunkt der Einfuhr die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die eingeführten Gegenstände hatte. Welcher von mehreren in Frage kommenden Personen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sei dadurch klar bestimmt. Nach der Neufassung des § 1…
…Arbeit bekommen und demgemäß ab 2010 seine Akquisitionstätigkeit wieder aufgenommen, was zweifelsohne eine neue Erwerbstätigkeit darstelle. Da diese jedoch erst nach mehr als einem Jahr nach dem Verkauf und ohne vorherige Absicht ausgeführt worden sei, sei dieser Umstand nach RZ 7322 der EStR nicht begünstigungsschädlich…
…Gepäck von Reisenden, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt, geregelt. Im Sinne dieser Bestimmung kann der streitverfangene Bücherschrank unbeschadet ob er nun neuwertig ist oder nicht, nicht als Ware qualifiziert werden, welche sich im persönlichen Reisegepäck des Antragstellers befunden hatte. Gem. Art…
[060] Vorsteuern (ohne EUSt) - unzulässiger Vorsteuerabzug | -143.600,00 Berufung: Die Betriebsprüfung bezweifelt die Anschaffung und Veräußerung der Wirtschaftskataloge nach I.. Tatsache war, dass die Bw. die Wirtschaftskataloge von der WA KEG gratis übernommen und nach I. veräußert hat. Die Bw. hatte den Kontakt…
Zu den Änderungen im "neuen" Vertriebssystem ist anzumerken, dass die von der Bw. im Verwaltungsverfahren geschilderte "Umstellung" nur einseitig auf Seiten der Bezirkshandlung stattgefunden hat. An der tatsächlichen Durchführung der Partys und am Liefervorgang bzw. an der körperlichen Warenbewegung hat sich in der Praxis de…
…Der Differenzbetrag an EUSt in Höhe von ÖS 15.289,00 wurde aufgrund des § 72a ZollR-DG nicht zur Vorschreibung gebracht. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Salzburg vom 6. August 2003, Zahl: 600/09778/3/2000 wurden die Abgaben wie folgt neu festgesetzt: Zoll (Z1) ÖS…
…1 ZollR-DG vor, deren Höhe entsprechend der mit der vorliegenden Entscheidung vorgenommenen Neuberechnung der Eingangsabgaben entsprechend anzupassen war. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Zoll und EUSt (Seite 1 - 4) 1 Berechnungsblatt Abgabenerhöhung (Seite 1 - 2) Wien, am 20…
…1 ZollR-DG vor, deren Höhe entsprechend der mit der vorliegenden Entscheidung vorgenommenen Neuberechnung der Eingangsabgaben entsprechend anzupassen war. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Zoll und EUSt (Seite 1 - 143) 1 Berechnungsblatt Abgabenerhöhung (Seite 1 - 38) Wien, am 16…
…über die Beschwerde des NN., als Masseverwalter im Konkurs der XXGmbH, vertreten durch B., vom 2. April 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 3. März 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1. Die Festsetzung der Abgaben wird…
…den Bescheid des GZ: oo wird stattgegeben. Die Abgaben werden wie folgt neu berechnet: 1 Motorrad der Tarifposition 9705 mit der Bemessungsgrundlage 5.800.- EUSt: 10% von 5.800.- = 580.- Der Differenzbetrag in Höhe von € 997,60 wird nach Art. 236 ZK erstattet". …