…von € 726,-- zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Für Ehepaare beträgt das Existenzminimum € 1.091,14 und für jedes Kind ist ein Betrag von € 76,09 anzusetzen. Als EU/EWR Bürgerin, die ihre Freizügigkeit nutzt und sich in Österreich niedergelassen hat…
…folgende Unterlagen nachzureichen: Schulbesuchsbestätigung der Tochter Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich für die ganze Familie ab Mai 2004 Arbeitserlaubnis bzw. EU-Freizügigkeitsbestätigung ab Mai 2004 Sozialversicherungsnummer der Gattin Erklärung wovon der Lebensunterhalt bestritten wird Einkommensnachweis der Gattin Erklärung ab wann er mit seiner…
…beim Verwaltungsgerichtshof zu Zl. 2007/13/0101 anhängigen Verfahrens auszusetzen, da der Ausgang dieses Verfahrens hinsichtlich der Frage, ob der Besitz einer gültigen Gewerbeberechtigung als Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe an EU-Bürger, für die das Ausländerbeschäftigungsgesetz(AuslBG) gelte, ausreiche, oder ob auf die…
…die Bw. noch aus, da sie sich seit 2002 in Österreich aufhalte, habe sie als EU-Bürgerin das Recht auf Daueraufenthalt in Österreich und sei somit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Mitte Mai 2007 reichte die Bw. eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass sie seit 28. April 2008…
…Finanzamt die Zuerkennung der Ausgleichszahlung für ihre im Jahr 2001 geborene Tochter. Im Antrag wurde angegeben, dass sie [EU-] Staatsbürgerin sei und im August 2000 nach Österreich eingereist wäre. Als Beruf wurde "Studentin" angeführt, die Felder betreffend die Angaben zum nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner…
…die auch EU-Bürger, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, Anspruch haben (Doralt, EStG, § 33, Tz 40/1). Als Ausland im Sinne des § 33 Abs 4 Z. 3 lit. a zweiter Satz EStG 1988 sind daher grundsätzlich nur Nicht-EU/EWR-Staaten…
…des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus sind, sofern ihnen von diesen Unterhalt tatsächlich gewährt wird. Aus den zitierten Bestimmungen des NAG ergibt sich, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt eines EU-Bürgers in Österreich…
…Beschäftigung nach. Von der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurden der Bw. im Rahmen eines Schreibens die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Familienbeihilfe an ausländische Staatsbürger und insbesondere an EU-Bürger dargestellt und darauf hingewiesen, dass erst im Hinblick auf die ab September 2007 legal ausgeübte…
…574/72. In diesem Zusammenhang wurden die ausgefertigten Formulare E 401 und E 411, eine EU-Freizügigkeitsbestätigung und Arbeitsbestätigungen vorgelegt. Da im Formular E 411 die Rubrik "(Früherer) Ehegatte oder sonstige Person(en), deren Anspruch auf Familienleistungen im Wohnland der Familienangehörigen ermittelt werden soll" durchgestrichen…
…brachte der steuerliche Vertreter des Bw. Berufung mit folgender Begründung ein: "Mein Klient befindet sich seit Jahren in Österreich und hat auch den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Er ist polnischer Staatsbürger und daher EU-Bürger. Weiters ist er erwerbstätig, wobei von den zuständigen Finanzämtern…
…AuslBG. Das Finanzamt hat den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe mit der Begründung abgewiesen, dass die VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht anwendbar sei: Als neuer EU-Bürger habe der Bw. innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die vom Bw…
…die (EG) VO Nr. 1408/71, (Anmerkung: die eine Gewährung von Familienbeihilfe auch für im Ausland wohnhafte Kinder von EU-Bürgern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht) in seinem Fall nicht anwendbar. Eine Darstellung des der Bescheiderlassung vorangegangen Ermittlungsverfahrens, in dem der Bw. mittels Fragebogen über seine…
kleines Bauunternehmern erforderlichen Ausstattung an Maschinen, Werkzeug, Transportmittel, Büroausstattung inkl. Telefon- und Faxanschluss und Homepage, jeglicher Werbung und ausreichender Sprachkenntnisse zeigen auf, dass der Bw. keineswegs am Markt wie ein Unternehmer auftrat, sondern immer nur gleich einem Bauhilfsarbeiter auf die nicht nur vorübergehende Beschäftigung durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Zobl, Bauer & Partner Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg, Mildenburggasse 6, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 15. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird…
…nicht erfüllt. Diese Gesetzesbestimmung gilt auch unter dem Aspekt der grundsätzlichen Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger. Die Berufung ist daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. II) außergewöhnliche Belastung für sein Kind: Die unter der Kennzahl 429 geltend gemachte außergewöhnliche Belastung für sein am 7. September…
…6. Wir leben in gemeinsamen Haushalt in Partnerschaft, unsere Einnahmen und Ausgaben sind gemeinsam...) Wohnadressenbescheinigung vom Kreisnotariat vom 9. August 2007 über den gemeinsamen Haushalt. Bescheinigung der Bürgermeisterin vom 13. August 2007 über den gemeinsamen Haushalt der Familie. Art. 13 der Verordnung Nr. 1408/71…
…des erklärenden Formulars der Steuererklärung L1, Version vom 3. Oktober 2005 sei eine unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten für die Anerkennung des AVAB nicht erforderlich. Diese würde lauten: "Wenn Sie als EU/EWR-Bürger beantragt haben, als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden (Antrag gem. § 1 Abs…
…ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Die von Ihnen in Österreich auf Basis des gelösten Gewerbescheines ausgeübte Tätigkeit stellt eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Aufgrund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung war diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger haben Sie innerhalb…
…Abs 4 Z. 3 lit. a zweiter Satz EStG 1988 sind daher grundsätzlich nur Nicht-EU/EWR-Staaten zu verstehen (Doralt, EStG, § 33, Tz. 40/1). Der Bw hat daher als Bürger der Europäischen Union für seine Stiefkinder, insoweit Familienbeihilfe gewährt wird, auch Anspruch auf…
…nicht im Inland wohnhaft sei und er der Sozialversicherungspflicht in Portugal unterliege, habe er als EU-Bürger Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag sowie auf den Freibetrag für seine Kinder. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung Das Finanzamt hat bereits im Erstbescheid die…