…Jänner 2007 brachte die Bf. erneut per E-Mail Beschwerde ein und ersuchte um Rückerstattung der Zollabgaben, da die Sendung in der Slowakei ordnungsgemäß verzollt worden sei. Eine schriftliche Beschwerde datiert vom 22. Februar 2007 und langte am selben Tage beim Zollamt Flughafen Wien ein…
…anderes bestimmt ist [§ 1 Buchstabe a) BAO].Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Zu I: Bei der von der Bf. mittels e-Mail vom 21. März 2003 eingebrachten Beschwerde handelt es sich um ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO. Gemäß § 85 Abs…
…Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 85 Anm 2 mit Hinweis auf Sutter, AnwBl 2006, 608 f). Bei einer mittels E-Mail eingebrachten Beschwerde handelt es sich weder um ein Anbringen gemäß § 85 Abs. 1 BAO noch um eines nach § 86a Abs. 1 BAO; die Eingabe…
…e-mail innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebrachte Eingabe des Beschuldigten vom 22. Juni 2007, in welcher er wie folgt vorgebracht hat: "S. g. Herr Raos, die im o. g. Bescheid enthaltenen Ausführungen sind in dieser Form nicht gänzlich zutreffend. Ich möchte deshalb das Rechtsmittel der Beschwerde…
…Abfrage des automatisch geführten Posteingangs- und Postausgangsbuches Benutzerverwaltung (Anlage mehrerer Benutzer und Zuordnung bestimmter Funktionalitäten) Klientenverwaltung (Anmerkung, Änderung und Löschung von Vollmachtsverhältnissen) Auswertung der Benutzertransaktionen (Logdaten) PIN-Änderung Bei einer mittels e-Mail eingebrachten Beschwerde handelt es sich weder um ein Anbringen gemäß § 85 Abs…
…Jänner 2012 (Donnerstag) geendet. Die Beschwerdeführerin hat die Frist ungenützt verstreichen lassen. Am Eintritt der gesetzlich vorgesehen Rechtsfolge vermag auch der Inhalt ihrer an den Unabhängigen Finanzsenat gerichteten e-mail vom 3. Jänner 2012, die Beschwerdeführerin gehe, weil es zwischenzeitlich eine Verständigung seitens des Zollamtes…
…erhebe sich der Verdacht, der Bf. habe die Entrichtung der Umsatzsteuer wissentlich vermieden. Die gegen diesen Bescheid vom Bf. mit E-Mail eingebrachte Beschwerde wies die Finanzstrafbehörde erster Instanz mit dem Bescheid vom 12. März 2007 gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG als nicht zulässig zurück…
…des steuerlichen Vertreters des Beschwerdeführers vom 29. Jänner 2003 an die Prüferin (AS 101f des Arbeitsbogens) sowie im e-Mail des Beschwerdeführers vom 26. März 2003 (AS 106 des Arbeitsbogens) wurde vorgebracht, es sei kein Kfz-Privatanteil ausgeschieden worden, weil dem Beschwerdeführer ein weiteres ausschließlich…
…Eingabe findet sich der Vermerk "vorab als e-mail". Aus dem der Beschwerdebehörde vorgelegten Strafakt ist nicht ersichtlich, dass diese Eingabe (auch) schriftlich eingebracht worden wäre. Der Leiter des Bereiches Strafsachen beim Finanzamt Landeck Reutte hat der Beschwerdebehörde in seiner Eigenschaft als Amtsbeauftragter am 1…
…13.149,81 bewirkt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die beim Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf mittels e-Mail fristgerecht eingebrachte Beschwerde der Beschuldigten vom 19. April 2008, in welcher wie folgt vorgebracht wurde: …
…war. Der Beschwerdeführerin werde auch vorgeworfen, dass keine originale Fiskal-bzw. Zollvollmacht der Firma A. in den Speditionsunterlagen vorgefunden wurde. Zollvollmachten werden üblicherweise (damalige Branchenusance) per Telefax oder per E-Mail an die Beschwerdeführerin übermittelt. Nur in ganz seltenen Fällen habe die Beschwerdeführerin über Originalvollmachten…
…ein E-Mail und um 17:18 Uhr ein Telefax zur Geschäftszahl UVS-xxx an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien. Alle 4 Schreiben sind inhaltlich beinahe ident und weisen folgenden Wortlaut auf (die Abweichungen wurden in Klammer gesetzt): "Hiermit erhebe [lege] ich [gegen den Beschluß] Beschwerde…
…RT ein E-Mail mit dem Betreff "Beschwerde" an den Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg. Dieses E-Mail hat auszugsweise folgenden Inhalt: "Schreiben vom 24.09.06 "Erkenntnis" / Eingang 09.08.06 Zahl UVS-xxxx aus xxxxxx vom 01.06.06 Ablehnung der Beigabe eines Verteidigers BESCHWERDE …
…Absender "NNN [nn.nnn@gmx.at]" eine E-Mail mit folgendem Inhalt gesendet: "Betreff: StNr.yyy-24, VormerkNr.098-2010/xxx:Beschwerde ..... Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich innert offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt…
…Ob das beschriebene E-Mail tatsächlich beim Finanzamt Feldkirch eingelangt ist, kann den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden; eine behördliche Reaktion hat jedenfalls nicht stattgefunden. Mit Beschluss vom 29. September 2011 zur Zl. 2011/16/0143-5 hat der Verwaltungsgerichtshof auch eine Beschwerde der EB…
…habe den unter Abfindung hergestellten Alkohol nicht an den Letztverbraucher, sondern an einen Zwischenhändler zur Weiterveräußerung abgegeben und damit gegen die Verkehrsbeschränkungen verstoßen. Dagegen richtete sich die als Anhang zu einem E-Mail im "Portable Document Format" (PDF-Datei) übermittelte Beschwerde vom 25. Juni 2007…
…oben zitierte Bescheid in allen Punkten angefochten." Zur Entscheidung wurde erwogen: Der Beschwerdeführer hat die gegenständliche - als "Berufung" bezeichnete - Eingabe am 6. Oktober 2004 beim Finanzamt Innsbruck mittels e-Mail eingebracht. Adressat dieser e-Mail war ein Sachbearbeiter der Gruppe Strafsachen des Finanzamtes Innsbruck. Gemäß …
…wäre an der Behörde gelegen gewesen, den Berufungswerber auf die Unzulässigkeit der Einbringung der Berufung per E-Mail, wie im vorliegenden Fall leicht möglich innerhalb der Berufungsfrist aufmerksam zu machen. Es war daher der Beschwerde stattzugeben und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 23. Februar 2006
…in welchem er im Betreff "Finanzstrafverfahren beim Finanzamt CD, Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid 000/0000, 1, vom 1. Juli 2011" anführte. Der Einspruch zur Strafverfügung vom 5. Mai 2011 sei irrtümlich per E-Mail eingebracht worden. Über diese im modernen Zeitalter zu seinem Entsetzen gesetzlich…
…Rede stehenden Einspruch gegen die Strafverfügung auf eine unzulässige Weise- eben mittels E-Mail- eingebracht hat, hat er diesen nicht rechtswirksam eingebracht und lag demnach - entgegen der diesbezüglich vom Bf in seiner Beschwerdeeingabe vom 4.6.2007 geäußerten Rechtsansicht- auch kein durch ein Mängelbehebungsverfahren iSd…