Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der Dw, M, vom 20. September 2006 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Braunau Ried Schärding über die Anträge vom 3. März 2006 u.a. auf Wertfortschreibung nach § 21 BewG hinsichtlich des Grundbesitzes in M11, EZ…
…werden, als die Frage, ob es sich bei der Durchsetzung des nunmehr klagbaren Anspruches zivilrechtlich um einen "pauschalierten und schadensunabhängigen" Schadenersatzanspruch handelt, durch den OGH nicht geklärt wurde und im Übrigen nur eine von mehreren bei Klauser aaO dargelegten Lösungsalternativen in diesem Zusammenhang darstellt. Dies…
…davon auszugehen haben, ob der Zeitpunkt des Erwerbes mit dem Zeitpunkt zusammenfällt, in dem die Begünstigte das Recht gegenüber dem Verpflichteten selbstständig durchsetzen kann. Von einem selbstständigen Recht der Begünstigten kann aber so lang nicht gesprochen werden, als es von den Vertragspartnern beseitigt werden kann…
…früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gem. Abs. 2 leg. cit. wird die Verjährung durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres…
…Gem. Abs. 2 leg. cit. wird die Verjährung durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die gegenständlichen Haftungsschulden wurden im Laufe des Jahres 1993…
…Abgabenanspruch als auch die Fälligkeit kraft Gesetzes entsteht, sind die innerhalb der Bemessungsverjährung vorgenommenen Festsetzungen der haftungsgegenständlichen Abgaben mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 15. März 2008 Maßnahmen zur Durchsetzung fälliger Abgaben und damit Schritte der Behörde zur Abgabeneinbringung, mit die Einhebungsverjährung unterbrechender Wirkung (vgl. Stoll…
…25. November 2010 gesetzt worden, also bereits nach Eintritt der Einhebungsverjährung. § 238 Abs. 2 BAO besage, dass die Verjährung durch jede zur Durchsetzung des Abgabenanspruches unternommene, und nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, Vollstreckungsmaßnahmen, Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen werde…
…des § 42 a Abs. 4 letzter Satz KartG zivilrechtlich schwebend unwirksam. Die Nichtigkeit nach dieser Bestimmung reicht jedoch nur so weit, wie dies zur Durchsetzung der kartellrechtlichen Bestimmungen notwendig ist (siehe Barfuss - Wollmann -Tahedl, Österreichisches Kartellrecht, 1996, Rechtsfolgen der verbotenen Durchführung S 129 u. 130…
…Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a gilt sinngemäß. Nach § 238 Abs 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer…
…16/0076). Bei den abgabenrechtlichen Verjährungsbestimmungen handelt es sich um Bestimmungen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung (Abgabenfestsetzung) gegebenen Verhältnisse ankommt (VwGH 22. September 1989, 87/17/0271)…
…2008/15/0209, mwN), ist aber kein Instrument zur Durchsetzung der richtigen rechtlichen Beurteilung in bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren. Die Berufungsführerin hat den Antrag vom 9. Dezember 2009 auf Wiederaufnahme des Verfahrens darauf gestützt, dass bei der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2004 die…
…vom 5. 3. 2008 gab das Finanzamt dem Antrag der Bw. keine Folge. Ausgeführt wurde, dass die Einhebungsverjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Abgabenanspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie auch durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung unterbrochen werde (§ 238 Abs. 2 BAO). Gemäß §…
…die nach derzeitigem Stand gegebene Aussichtslosigkeit der Durchsetzung des Abgabenanspruchs sowohl gegenüber der Abgabepflichtigen als auch des Haftungspflichtigen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bw verzichtet…
…und des Abgabepflichtigen, seinen Einwand über die Einschränkung oder des Nichtbestehen des Abgabenanspruches darzulegen. Der Mitwirkungspflicht des Bw. kommt daher im kontradiktorischen Zwei-Parteien-Verfahren vor dem UFS eine verstärkte Bedeutung für die Durchsetzung seiner steuerrechtlichen Ansprüche zu. Andererseits tritt im unabhängigen, kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren die…
…Abgabennachforderung in Konkurs "geschickt" werden). Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bw verzichtet. Dem Finanzamt steht es daher offen, den Abgabenanspruch durch Ausspruch von Haftungen (zB…
…zu vollstrecken ist. Damit besteht die Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung der dem Bw. auferlegten Verpflichtung. Aus der Sicht des Berufungsfalles ist es unerheblich, ob die Verwaltungsbehörde bereits mit einem Enteignungsverfahren begonnen oder andere rechtliche Schritte zur Durchsetzung der bereits feststehenden Verpflichtung unternommen hat, zumal keine…
…mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es dabei nicht an. Mit dem Bescheid wird vielmehr lediglich die Durchsetzung des Anspruches gegenüber der AbgBeh bewirkt, nicht aber das Entstehen des Anspruchs (21. 10. 1993, 91/15/0077…
…Rs. Levez). Zur Durchsetzung berechtigter Interessen auf Grund der Verletzung des Grundsatz von Treu und Glauben sieht die österreichische Rechtsordnung im Bereich des Abgabenrechts insbesondere die Bestimmungen des § 236 der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn…
…nicht einmal der Versuch einer Einbringung unternommen worden ist, ist davon auszugehen, dass bereits zu Ende des Jahres 1996 mit der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen war, sodass noch in diesem Jahr die Berichtigung der Vorsteuer nach § 16 Abs…
…des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung (Abgabenfestsetzung) gegebenen Verhältnisse ankommt. Bei Änderungen verfahrensgesetzlicher Rechtsvorschriften ist im Allgemeinen das neue Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden, und zwar…