…nicht zulässigen Erkundungsbeweis keine Rede sein. Diese Rechtsauslegung steht in Wahrheit auch nicht mit der von der Bf. zur Stützung ihrer Argumentationslinie angeführten höchstgerichtlichen Judikatur in Widerspruch, als der sowohl im VwGH-Erkenntnis 90/14/0112 (Ablehnung einer Durchbrechung des Bankgeheimnisses iSd. § 23 KWG 1979…
…ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, (nur solchen Einleitungen kann nach der Argumentation des Verfassungsgerichtshofes normative Wirkung zukommen) hat daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mit Bescheid zu erfolgen. Fahrlässige Finanzvergehen sind von der Durchbrechung des Bankgeheimnisses nicht erfasst. Hinsichtlich solcher Delikte ist daher im Einklang mit der zur…
…Berufung ins Treffen geführte Nichtveranlassung einer "Kontoöffnung" des Kontos des Rechnungsausstellers bei der Erste Bank anlangt, so ist dem zu entgegnen, dass im Abgabenverfahren im Hinblick auf das Bankgeheimnis (§ 38 BWG) derartige Ermittlungshandlungen nicht in Betracht kommen. Ein Strafverfahren, das eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses nach …
…während des Untersuchungsverfahrens der Betrag an Abgaben, auf die sich bereits der Einleitungsbescheid bezogen hat, konkretisiert oder der Höhe nach erweitert, so entfaltet eine solche Verständigung keine Rechtswirkungen in bezug auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses, weil diese Rechtswirkungen bereits mit der vorangegangenen Einleitung des Finanzstrafverfahrens…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…des VwGH 5.4.1989, 88/13/0021, und die Erkenntnisse vom 23.5.1990, 89/13/0237; 14.2.1991, 90/16/0210, und 16.2.1994, 91/13/0203). Dass das KWG in seiner in dieser Weise geänderten Fassung die Durchbrechung des Bankgeheimnisses…
…auf Grund neuer Erkenntnisse während des Untersuchungsverfahrens der Betrag an Abgaben, auf die sich bereits der Einleitungsbescheid bezogen hat, konkretisiert (bzw. der Höhe nach erweitert oder - wie im vorliegenden Fall - verringert), so entfaltet eine solche Verständigung keine Rechtswirkungen in Bezug auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses…
…als die dafür erforderliche Durchbrechung des Bankgeheimnisses noch ausständig gewesen wäre, 2. die Amtshandlungen keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt dargestellt haben und 3. mit diesen auch nicht in die Rechte des Beschwerdeführers eingegriffen worden ist, kommt der Beschwerde des P keine Berechtigung zu. Linz…
…als Zahlungsmittel akzeptiert habe, bei seinem Finanzvergehen zunutze gemacht habe oder ein Karteninhaber an allfälligen Finanzvergehen des Verdächtigen beteiligt gewesen sei, nicht ersichtlich mache und somit nicht sichergestellt sei, dass die Durchbrechung des Bankgeheimnisses nicht zu bloßen Erkundungsbeweisen missbraucht werde, sei die Weigerung berechtigterweise erfolgt…
…während des Untersuchungsverfahrens der Betrag an Abgaben, auf die sich bereits der Einleitungsbescheid bezogen hat, konkretisiert bzw. der Höhe nach erweitert, so entfaltet eine solche Verständigung keine Rechtswirkungen in Bezug auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses, weil diese Rechtswirkungen bereits mit der vorangegangenen Einleitung des Finanzstrafverfahrens…
…Jänner 2013, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Beschwerdeführerin gehe davon aus, dass an eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen keine geringeren rechtlichen Voraussetzungen geknüpft sein können, als im gerichtlichen Strafverfahren aufgrund von vorsätzlich begangenen Straftaten oder Vergehen (§…
…daher im Zuge des bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens - wie im vorliegenden Fall - lediglich der Betrag an Abgaben, auf die sich bereits der Einleitungsbescheid bezogen hat, der Höhe nach (aufgrund eines Rechenfehlers) berichtigt, so entfaltet eine solche Verständigung keine Rechtswirkungen in Bezug auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses…
…auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses, weil diese Rechtswirkungen bereits mit der vorangegangenen Einleitung des Finanzstrafverfahrens eingetreten sind und begrifflich kein weiteres Mal eintreten können (VwGH 2.8.1995, 95/13/0172, mit Hinweis auf VwGH 20.10.1993, 90/13/0289). Mit Bescheid des Finanzamtes…
…vgl. zB. Reger/Hacker/Kneidinger, Finanzstrafgesetz3, K 83/3) hat diese Verständigung in den Fällen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, mittels anfechtbarem Bescheid zu erfolgen, während hingegen einer Einleitung wegen anderer, von vornherein keine Durchbrechung des Bankgeheimnisses iSd. § 38 Abs. 2 Z. 1 Bankwesengesetzes bewirkende, Finanzvergehen…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…unter Preisgabe des Bankgeheimnisses entsprochen werden könnte, nur dann zulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG vorliegen (vgl. VwGH vom 26. Juli 2006, 2004/14/0022). Streit besteht darüber, ob bzw. inwieweit die mitgeteilte Sach- bzw. Aktenlage eine Durchbrechung der…