…aus erreichen zu können. Folglich ist die deutsche Rechtslage sehr wohl mit der österreichischen vergleichbar. In dem obig zitierten Urteil des BFH VI R 23/07 vom 05.03.2009 ist das deutsche Höchstgericht erstmals von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegangen, obwohl sich die Gesetzeslage nicht…
…insbesondere in Z , gelegen gewesen sei. Die österreichischen Liegenschaften seien jeweils an die BG. verpachtet worden und seien von durch vor Ort tätig werdende Geschäftsführer geführt worden. Hinsichtlich der Argumentation im Bescheid, der Erblasser habe seinen Oldtimer in seinem Haus in M eingestellt gehabt und…
…Markt zu bekommen und um selbst vom preislichen Vorteil profitieren zu können, wurde zwischen Hrn Z. und Hrn K. U. vereinbart, dass die Fa Y. T. G. auch die Fa X. KG mit der günstigen Ware beliefern solle (siehe dazu Protokoll übe die Beschuldigtenvernehmung W…
…als Lieferung ansehen, weil nur durch die Übergabe des Bildes im Original der Vertrag erfüllt werden kann und das Bild im Original unersetzbarer Träger der geistigen Leistung ist (siehe aaO Anm. 11 zu § 3 Abs. 1, auch Rau/Dürwächter/Flick/Geist, Kommentar zum dt. Umsatzsteuergesetz…
…auf die Bruttobemessungsgrundlagen." 2. "Die Einvernahme folgender Zeugen: -N.G., Bez., Ugasse , -N.B., Adr.N.B. -T.K., Adr.T.K. -N.D., Adr.N.D. -T.G., Adr.T.G. -I.R., Adr.I.M. -N.O., Adr.N.O., diese Personen können…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…
…der Geschäftsführerin H stünden) keinerlei sonstiges Vermögen vorhanden wäre. Die Geltendmachung der Haftung kann aber auch dann zweckmäßig sein, wenn die Haftungsschuld im Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich ist, da dies nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können…
…für die der Bw. zur Haftung herangezogen wurde, liegen nach diesem Zeitpunkt. Im Übrigen können bei mehreren Geschäftsführern die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht mehr kümmern braucht. Die Geschäftsverteilung kann einen…
…wonach die L-GmbH , vertreten durch den Geschäftsführer H.-P.K. , eine Kette von Scheinfirmen aufgebaut habe, um über diese inländische Lieferungen mit Vorsteuerabzug vortäuschen zu können. Tatsächlich seien die Waren unter missbräuchlicher Verwendung einer fremden UID-Nummer steuerfrei in Deutschland beschafft worden. Die Vorsteuerbeträge…
…beigeschlossen sowie die Kreditverträge. Sollten noch die einzelnen Kontoauszüge benötigt werden, können diese selbstverständlich postalisch geschickt werden. Wir denken aber, dass unsere Stellungnahme für die Glaubhaftmachung ausreichen sollte!" Bezugnehmend auf dieses Schreiben ersuchte das Finanzamt den Bw., "den Nachweis über die Haftung als Geschäftsführer durch…
…als Geschäftsführerin nicht schuldhaft verletzt. Soweit sie unter Bedachtnahme auf ihre Ausbildung und ihre deutschen Sprachkenntnisse in der Lage gewesen sei, steuerrechtliche Belange zu erfassen, habe sie ihre diesbezüglichen Aufgaben erfüllt. Teilweise sei sie jedoch völlig überlastet gewesen, weil sie die gesetzlichen Bestimmungen nicht kenne…
…zielführend, weil er hier wohl übersieht, dass gegenständlich die von ihm vorgeschlagene Kürzung der Nettolöhne gerade eben nicht vorgenommen wurde. Daher erübrigt sich auch eine dahingehende Beweisführung, weil keine für den streitgegenständlichen Sachverhalt neuen Verfahrensergebnisse abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang irrt der Bw. offenbar…
…die Beträge wenigstens zum Teil einbringlich zu machen. Aufgrund der Tatsache, dass die Berufungswerberin als Geschäftsführerin eine derartige Vorgehensweise bei der Beschäftigung von zehn polnischen Hilfsarbeitern gewählt hat, und damit dem Staat einen erheblichen Abgabenausfall zugefügt hat, erscheint es zweckmäßig, die Berufungswerberin zur Haftung für…
…der Aktenlage ist nicht zu entnehmen, dass die zugrunde liegenden Abgabenbescheide dem Haftungsbescheid beigefügt waren. In der Begründung hielt das Finanzamt fest, dass der Geschäftsführer einer GmbH zur Abfuhr der aus Verkäufen der GmbH resultierenden Umsatzsteuer verpflichtet sei. Auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens stelle…
§ 1 Abs. 1 KStG 1988 sind nur Körperschaften körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß Abs. 2 Z 1 dieser Norm sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten juristische Personen des privaten Rechts. Gemäß § 24 Abs. 4 Z…
…er ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit im Juli 2007 bis zur Konkurseröffnung keinen Einblick in die Buchhaltung bekommen habe und er erst ab 1. August 2004 Einblick in die Einnahmen des Unternehmens erhalten hat. Ihm sei von den beiden früheren Geschäftsführern Herrn Ka…
…bis zum 27.3.2001 Geschäftsführer gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Verbindlichkeit iHv. ATS160.554,40 beim Finanzamt ausgehaftet. Der Bw. sei zu diesem Zeitpunkt bemüht gewesen, alle Gläubiger im gleichen Ausmaß zu befriedigen. Er habe sich stets um die Bedienung dieser Verbindlichkeit bemüht…
…Zeitpunkt der Umsätze, auf die sich die Umsatzsteuer beziehe, habe sie keinen Einfluss auf die Geschäftsführung gehabt. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Erst mit 1.Juli 2005 sei sie als selbständig zeichnungsberechtigter Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen worden, schon mit…
…noch Einkäufe von einem österreichischen oder ausländischen Lieferanten feststellbar gewesen seien. Demnach habe nach Ansicht des Prüfers die M.GmbH die in den besagten Rechnungen angeführten Waren weder einkaufen noch über sie verfügen können. Die Betriebsprüfung stützte sich dabei auch auf eine im Folgenden näher…
…Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer sei in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Da der Bw von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossen war, könne er nicht zur Haftung herangezogen werden. Im Hinblick auf die Agendenverteilung könne er zwangsläufig keinen Überblick darüber haben, ob die finanziellen…