…Damit sein Sohn vom Wohnort zum Studienort und zurück komme, müsse eine größere Anzahl an öffentlichen Verkehrsmitteln genützt werden. Vom Heimatort bis zum ersten öffentlichen Autobushaltestelle müsse die Distanz zu Fuß oder per Fahrrad oder mit einem sonstigen Verkehrsmittel bewältigt werden. Mit dem Bus erfolge…
…Begründung führte es aus, Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort würden als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort noch zumutbar sei. Die Distanz zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte betrage ca. 38 km…
…steht außer Streit, dass die vom Sohn des Bw besuchte Privatschule nicht im Einzugsbereich des Wohnortes des Sohnes des Bw liegt. Die Distanz zwischen Wohnort des Sohnes des Bw und besuchter Ausbildungsstätte beträgt nämlich laut ÖBB-Fahrplanauskunft 96 Tarifkilometer und laut Routenplaner, ViaMichelin, 100 Straßenkilometer…
…die Fahrzeit nicht nach der Lage der Katastralgemeinde, sondern nach jener der Ortsgemeinde heranzuziehen. Die kürzeste Fahrzeit im Sinne der genannten Verordnung zwischen dem Wohnort H. (Bahnhof H.) und dem Studienort Wien (zentrale Bahnhöfe aus der Fahrtrichtung H. seien die Bahnhöfe Wien Nord und Wien…
…Danach könne der Freibetrag für das auswärtige Studium der Tochter im vorliegenden Fall deshalb nicht gewährt werden, weil die tägliche Heimfahrt vom Studienort zum Wohnort laut Verordnung zum Studienförderungsgesetz zumutbar sei. Am 5. Juni 2003 wurde gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 wegen Nichtberücksichtigung des Pauschbetrages nach …
…wobei der Wohnort der Tochter der Bw. in X-Dorf und der Studienort in Innsbruck gelegen ist (Distanz weniger als 80 km, X-Dorf in den VO zu § 26 Abs. 3 StudfFG nicht genannt). Das Finanzamt geht davon aus, dass der Studienort im Einzugsbereich des…
…BGBl Nr 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs.3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…dass diesbezüglich keine Aufzeichnungen geführt worden seien. Dessen ungeachtet sei das betragsmäßige Ausmaß im Schätzungswege ermittelt worden, wobei monatlich zwei Familienheimfahrten für die 115 km lange Distanz von der WGasse 23 zu ZGmbH . in x Wb , S - Straße 17 (Arbeitgeber des Bw.) unter Berücksichtigung des…
…zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km hat danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung zu kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…
…km 35 gerechnet werden, ist die Dauer von 15 Minuten jedenfalls angemessen. Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels Die Distanz Wohnort - Dienstort ist unstrittig mit 28,9 km laut Routenplaner anzusetzen. Hiervon sind mehr als 2 km plus 1 km als Fußmarsch auszuweisen, die übrigen mindestens…
…BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…in Wien "außerhalb des Wohnortes" stattfand und welcher Ort als Wohnort im Sinne eines Familienwohnortes gilt. Aus der Tatsache allein, dass der studierende Sohn der Bw. zu Studienzwecken - in Anbetracht der Unzumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt - eine Wohnung in der Nähe des Studienortes nützt…
…Familie ihren Wohnsitz hat. Am Ende des Jahres 2002 erfolgte der Umzug in die neuen Räumlichkeiten in N. Die Distanz vom Wohnort zum neuen Arbeitsplatz beträgt 600 Meter. Vom Wohnsitz liegen die Raiffeisenbank und die Post 400 Meter in die andere Richtung. Frau r hatte…
…Samstag ab 14 Uhr abzuholen und dort auch wieder bis Sonntag 15 Uhr zu übergeben habe. Schon aufgrund der Distanz vom Wohnort meines Sohnes zum Beschäftigungsort in F (450 km) ist eine Wohnsitzverlegung nicht zumutbar. Auch teile ich meine Wohnmöglichkeit in F mit vier Arbeitern…
…Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km kommt danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, die kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund größerer Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte…
…zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km hat danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung zu kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…
…wonach die Distanz zwischen A. und B. 45 km betrage. Die Kontrollabfrage des Routenplaners zur Feststellung der Fahrtdauer ergab, dass zwischenzeitig eine neue Version (http://www.de.map24.com) zur Verfügung steht, wonach die adressgenaue Abfrage betreffend den Wohnort und die Arbeitsstätte eine Fahrtstrecke von…
…Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km kommt danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…
… 2 Abs. 2 der genannten Verordnung ist Folgendes normiert: Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs…