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UFSL RV/0020-L/05Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2005

…Damit sein Sohn vom Wohnort zum Studienort und zurück komme, müsse eine größere Anzahl an öffentlichen Verkehrsmitteln genützt werden. Vom Heimatort bis zum ersten öffentlichen Autobushaltestelle müsse die Distanz zu Fuß oder per Fahrrad oder mit einem sonstigen Verkehrsmittel bewältigt werden. Mit dem Bus erfolge…

UFSF RV/0204-F/08Pauschbetrag bei Internatsunterbringung eines Bregenzer Schülers in Feldkirch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2008

…Begründung führte es aus, Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort würden als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort noch zumutbar sei. Die Distanz zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte betrage ca. 38 km…

UFSF RV/0270-F/07Bei einer Unterbringung im Internat verkürzt sich der Einzugsbereich auf 25 km (siehe Verordnung § 2 Abs 3 betreffend auswärtige Berufsausbildung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2007

…steht außer Streit, dass die vom Sohn des Bw besuchte Privatschule nicht im Einzugsbereich des Wohnortes des Sohnes des Bw liegt. Die Distanz zwischen Wohnort des Sohnes des Bw und besuchter Ausbildungsstätte beträgt nämlich laut ÖBB-Fahrplanauskunft 96 Tarifkilometer und laut Routenplaner, ViaMichelin, 100 Straßenkilometer…

UFSW RV/1113-W/08Anschaffung eines Doppelbettes auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…die Fahrzeit nicht nach der Lage der Katastralgemeinde, sondern nach jener der Ortsgemeinde heranzuziehen. Die kürzeste Fahrzeit im Sinne der genannten Verordnung zwischen dem Wohnort H. (Bahnhof H.) und dem Studienort Wien (zentrale Bahnhöfe aus der Fahrtrichtung H. seien die Bahnhöfe Wien Nord und Wien…

UFSL RV/0778-L/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2004

…Danach könne der Freibetrag für das auswärtige Studium der Tochter im vorliegenden Fall deshalb nicht gewährt werden, weil die tägliche Heimfahrt vom Studienort zum Wohnort laut Verordnung zum Studienförderungsgesetz zumutbar sei. Am 5. Juni 2003 wurde gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 wegen Nichtberücksichtigung des Pauschbetrages nach …

UFSI RV/0357-I/07auswärtige Berufsausbildung; Studienort im Einzugsbereich des Wohnortes ja oder nein? Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unzureichender Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.06.2007

…wobei der Wohnort der Tochter der Bw. in X-Dorf und der Studienort in Innsbruck gelegen ist (Distanz weniger als 80 km, X-Dorf in den VO zu § 26 Abs. 3 StudfFG nicht genannt). Das Finanzamt geht davon aus, dass der Studienort im Einzugsbereich des…

UFSG RV/0031-G/08Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr zum Wohnsitz wegen der psychischen Belastungen des Individualverkehrs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2008Teil 1/2

…BGBl Nr 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs.3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSW RV/2683-W/11Berücksichtigung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

…BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSW RV/0087-W/06Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.04.2006

…dass diesbezüglich keine Aufzeichnungen geführt worden seien. Dessen ungeachtet sei das betragsmäßige Ausmaß im Schätzungswege ermittelt worden, wobei monatlich zwei Familienheimfahrten für die 115 km lange Distanz von der WGasse 23 zu ZGmbH . in x Wb , S - Straße 17 (Arbeitgeber des Bw.) unter Berücksichtigung des…

UFSL RV/2084-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium als Aus- bzw. Fortbildungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km hat danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung zu kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…

UFSL RV/0876-L/02Arbeitszimmer, Schätzung Telefonkosten, Pendlerpauschale, außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Matratze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2003Teil 5/5

…km 35 gerechnet werden, ist die Dauer von 15 Minuten jedenfalls angemessen. Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels Die Distanz Wohnort - Dienstort ist unstrittig mit 28,9 km laut Routenplaner anzusetzen. Hiervon sind mehr als 2 km plus 1 km als Fußmarsch auszuweisen, die übrigen mindestens…

UFSW RV/3437-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2011

…BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSW RV/1843-W/08Maßgeblichkeit des Wohnortes bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…in Wien "außerhalb des Wohnortes" stattfand und welcher Ort als Wohnort im Sinne eines Familienwohnortes gilt. Aus der Tatsache allein, dass der studierende Sohn der Bw. zu Studienzwecken - in Anbetracht der Unzumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt - eine Wohnung in der Nähe des Studienortes nützt…

UFSF RV/0459-F/07Bei Privatnutzung von firmeneigenen PKWs ist ein Sachbezug anzusetzen. Der halbe Sachbezug kann nur dann angesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die monatliche Fahrtstrecke für Privatfahrten im Jahr nicht mehr als 500 km beträgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Familie ihren Wohnsitz hat. Am Ende des Jahres 2002 erfolgte der Umzug in die neuen Räumlichkeiten in N. Die Distanz vom Wohnort zum neuen Arbeitsplatz beträgt 600 Meter. Vom Wohnsitz liegen die Raiffeisenbank und die Post 400 Meter in die andere Richtung. Frau r hatte…

UFSW RV/0162-W/12Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten für ledigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2012

…Samstag ab 14 Uhr abzuholen und dort auch wieder bis Sonntag 15 Uhr zu übergeben habe. Schon aufgrund der Distanz vom Wohnort meines Sohnes zum Beschäftigungsort in F (450 km) ist eine Wohnsitzverlegung nicht zumutbar. Auch teile ich meine Wohnmöglichkeit in F mit vier Arbeitern…

UFSW RV/0586-W/05Kleines oder großes Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km kommt danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, die kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund größerer Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte…

UFSG RV/0633-G/05Pendlerpauschale für die zweckmäßigste Strecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2008

…zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km hat danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung zu kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…

UFSI RV/0126-I/04Großes Pendlerpauschale bei flexibler Dienstzeit (Direktorin einer Studieneinrichtung) und außergewöhnlich kurzer Fahrtdauer im Individualverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…wonach die Distanz zwischen A. und B. 45 km betrage. Die Kontrollabfrage des Routenplaners zur Feststellung der Fahrtdauer ergab, dass zwischenzeitig eine neue Version (http://www.de.map24.com) zur Verfügung steht, wonach die adressgenaue Abfrage betreffend den Wohnort und die Arbeitsstätte eine Fahrtstrecke von…

UFSL RV/2083-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Stempelgebühren einer Steuerberaterberufsanwärterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003Teil 1/2

…Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km kommt danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

… 2 Abs. 2 der genannten Verordnung ist Folgendes normiert: Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs…