…2001/449). Bei Subsumierung des beschwerdegegenständlichen Sachverhalts unter die anzuwendenden Normen ergibt sich folgendes: Unbestritten ist, dass der Ausbildungsort (Linz) des jüngeren Sohnes des Bf innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort (Zell an der Pram) gelegen ist. Lt.Hofstätter /Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar…
…Damit sein Sohn vom Wohnort zum Studienort und zurück komme, müsse eine größere Anzahl an öffentlichen Verkehrsmitteln genützt werden. Vom Heimatort bis zum ersten öffentlichen Autobushaltestelle müsse die Distanz zu Fuß oder per Fahrrad oder mit einem sonstigen Verkehrsmittel bewältigt werden. Mit dem Bus erfolge…
…Begründung führte es aus, Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort würden als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort noch zumutbar sei. Die Distanz zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte betrage ca. 38 km…
…steht außer Streit, dass die vom Sohn des Bw besuchte Privatschule nicht im Einzugsbereich des Wohnortes des Sohnes des Bw liegt. Die Distanz zwischen Wohnort des Sohnes des Bw und besuchter Ausbildungsstätte beträgt nämlich laut ÖBB-Fahrplanauskunft 96 Tarifkilometer und laut Routenplaner, ViaMichelin, 100 Straßenkilometer…
…die Fahrzeit nicht nach der Lage der Katastralgemeinde, sondern nach jener der Ortsgemeinde heranzuziehen. Die kürzeste Fahrzeit im Sinne der genannten Verordnung zwischen dem Wohnort H. (Bahnhof H.) und dem Studienort Wien (zentrale Bahnhöfe aus der Fahrtrichtung H. seien die Bahnhöfe Wien Nord und Wien…
…Danach könne der Freibetrag für das auswärtige Studium der Tochter im vorliegenden Fall deshalb nicht gewährt werden, weil die tägliche Heimfahrt vom Studienort zum Wohnort laut Verordnung zum Studienförderungsgesetz zumutbar sei. Am 5. Juni 2003 wurde gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 wegen Nichtberücksichtigung des Pauschbetrages nach …
…Damit steht fest, dass die Distanz zwischen Wohn- und Studienort jedenfalls weniger als 80 km beträgt. Diese Tatsache steht zwischen den Verfahrensparteien außer Streit. Die Weckstrecke zwischen den Bahnhöfen ***OrtX*** und ***K1*** kann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Schnellbahn S 3) im Streitjahr 2018 laut aktenkundigem…
…wobei der Wohnort der Tochter der Bw. in X-Dorf und der Studienort in Innsbruck gelegen ist (Distanz weniger als 80 km, X-Dorf in den VO zu § 26 Abs. 3 StudfFG nicht genannt). Das Finanzamt geht davon aus, dass der Studienort im Einzugsbereich des…
…BGBl Nr 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs.3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…BGBl II 624/1995 idF BGBl II 449/2001, gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs…
…Verweis auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde nach der ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 2…
…BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…dass diesbezüglich keine Aufzeichnungen geführt worden seien. Dessen ungeachtet sei das betragsmäßige Ausmaß im Schätzungswege ermittelt worden, wobei monatlich zwei Familienheimfahrten für die 115 km lange Distanz von der WGasse 23 zu ZGmbH . in x Wb , S - Straße 17 (Arbeitgeber des Bw.) unter Berücksichtigung des…
…SRB - T, Adr1), wo sie mit ihrer Tochter Z gemeinsam wohne. Diese studiere noch in Serbien und wohne auch als Untermieterin am Studienort Belgrad, sei jedoch an der gemeinsamen Adresse in T gemeldet. Die Bf schicke ihrer Tochter regelmäßig Geld fürs Studium. Die Entfernung zwischen…
…ab und führte aus, das beantragte Pendlerpauschale stehe nur dann zu, wenn die Strecke Wohnort – Dienstort mehr als 60 Kilometer betrage und die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist. Da sich sowohl der Dienstort wie auch der (nächstgelegene) Wohnsitz in Wien befänden, habe das beantragte…
…in ***1***. Nach längerer Wohnungssuche habe sie, um den Arbeitsweg zu verkürzen, im August 2016 ihren Wohnort von ***2*** an der ***3*** nach ***4*** am ***5*** verlegt. Ihr Lebensmittelpunkt befinde sich immer noch in ihrem Einfamilienhaus in ***6*** (***7***, ***8***), an welchem sich auch ihr…
…nur eine bedingte Aussagekraft beigemessen werden. Eine aktuelle Abfrage (Google Maps) weist für die Strecke zwischen (Familien)Wohnort und Arbeitsort eine Distanz von 65,2 km und eine Fahrzeit von 1 Stunde 12 Minuten (beim aktuellen Verkehrsaufkommen) bzw. 1 Stunde 6 Minuten (ohne Verkehr) aus…
…sei schon die Tatsache des auswärtigen Studiums Nachweis für seinen Aufwand, denn ohne dieses Studium oder ohne die räumliche Distanz könnte die Tochter mit geringerem Aufwand in seinem Haushalt leben. Ad 2: Die Beschäftigung mit der Materie habe dazu geführt, dass er einige Entscheidungen zu …
…zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mehr als 20 km hat danach, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und auch zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) zur Anwendung zu kommen. Damit sollen jene Mehraufwendungen abgegolten werden, die Arbeitnehmern auf Grund großer Distanz zwischen Wohnort und…
…an seinem Dienstort ein vollausgestattetes Büro zur Verfügung, das er jederzeit für seine Tätigkeit nutzen kann. Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers ist für den Beschwerdeführer aufgrund der Distanz Wohnort - Dienstort bequemer und daher privat veranlasst. Alle Tätigkeiten, die der Beschwerdeführer in einem Büro zu erledigen…