…da die tatsächliche Einbringung der Berufung belegt, dass zu diesem Zeitpunkt keine Dispositionsunfähigkeit mehr bestanden hat. Der mehr als ein Jahr danach gestellte Wiedereinsetzungsantrag war daher jedenfalls verspätet. Das Beratungsgespräch im Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten hat hingegen in Hinblick auf die Versäumung der Berufungsfrist…
…Stellungnahme vom 3. April 2002 vor, in welcher bestätigt wird, dass beim steuerlichen Vertreter auf Grund seiner Erkrankung "die Dispositionsfähigkeit zeitweise nicht gegeben" sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Mai 2002 wurde die Berufung vom 28. März 2001 gegen die Abweisungsbescheid vom 2. März 2001 als…
…geistig und körperlich behindert war, wurden nicht vorgelegt. Krankheiten kommen nur dann als Wiedereinsetzungsgründe in Betracht, wenn sie zur Dispositionsunfähigkeit führten und so plötzlich und schwer auftreten, dass der erkrankte Abgabenpflichtige nicht mehr in der Lage ist, die nach der Sachlage gebotenen Maßnahmen zu treffen…
…Phasen) nicht statisch-kontinuierlich sondern azyklisch zu charakterisieren sei. Das bedeute, dass es trotz des Vorliegens einer schon länger andauernden Krankheit zu plötzlichen und schweren Dispositionsunfähigkeiten kommen könne. Die manisch-depressive Phase müsse nur unvorhergesehen gewesen sein. Die Behörde lasse das azyklische und unvorhergesehene Auftreten…
…in Anspruch zu nehmen. Aus seinen Eingaben, welche er mit seinen unqualifizierten Kenntnissen von seiner Lebensgefährtin habe schreiben lassen, könne nicht auf seine Dispositionsfähigkeit geschlossen werden. Die Mangelhaftigkeit seiner Eingabe sei ja geradezu der Beweis seiner damaligen Hilflosigkeit. Bei der Aussage "im übrigen teile ich…
…des Geschäftsführers, hielt aber fest, dass Krankheiten oder Verletzungen nur dann als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommen, wenn sie zur Dispositionsunfähigkeit führten und so plötzlich und schwer auftreten, dass der Erkrankte nicht mehr in der Lage sei, die nach der Sachlage gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Sollte…
…BAO Kommentar, Rz 11 zu § 308, und die dort zitierte Judikatur, kommen Krankheiten nur dann als Wiedereinsetzungsgründe in Betracht, wenn sie zur Dispositionsunfähigkeit führten (VwGH 1.7.1992, 88/13/0068, 0069; 10.10.1996, 95/20/0659) und so plötzlich und schwer auftreten, dass…
…Bw leidet zweifelsohne an einer schweren Erkrankung. Diese Erkrankung ist aber nicht so schwer, dass sie im Streitjahr zur Dispositionsunfähigkeit geführt hätte. Dies wird auch durch folgende Fakten widerlegt: Die Bw übte im Streitjahr einen Vollzeitjob beim AG aus. Daneben betrieb sie ein zum CCA…
…Juni 2006 verunfallt sein, so muss zum einen festgestellt werden, dass von einer völligen Dispositionsunfähigkeit wohl keine Rede sein konnte, wenn er nicht einmal hausärztliche Hilfe in Anspruch nahm, sondern sich vielmehr erst am späten Nachmittag des folgenden Tages in einem Krankenhaus (in der Steiermark…
…nach der Aktenlage Mitte des Jahres 2002 und im Jahr 2003 diverse Anträge, Ansuchen und Erklärungen beim Finanzamt eingebracht habe und daher von einem Zustand der Dispositionsunfähigkeit wohl nicht gesprochen werden könne. Unter Hinweis auf mehrere Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes verneinte das Finanzamt das Vorliegen eines…
…aber die Ausgaben unberücksichtigt blieben. Dies habe trotz permanenter Vorsorge zur gegenwärtigen wirtschaftlichen Dispositionsunfähigkeit des Bw. geführt, der durch die Nichtbewilligung der beantragten Raten wirtschaftlich erheblich belastet werde. Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz unmittelbar zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde…
…organisieren. Da sie eine Einzelanwältin sei, habe sie keine Kanzleikollegen, die ihre Angelegenheit ohne ihren ausdrücklichen Auftrag besorgen hätten können. Auf Grund der aufgetretenen vollkommenen Dispositionsunfähigkeit sei die Rechtsvertreterin nicht in der Lage gewesen, den Vorlageantrag gemäß § 276 Abs. 2 BAO fristgerecht zu stellen. Da…
…liege bei einer Erkrankung, auch bei einer psychischen Erkrankung, nur dann vor, wenn sie einen Zustand der Dispositionsunfähigkeit zur Folge habe und so plötzlich und so schwer auftrete, dass der Erkrankte nicht mehr in der Lage sei, die nach der Sachlage gebotenen Maßnahmen zu treffen.…
…dass sich der Bf. durch seine behaupteten gesundheitlichen, psychischen und physischen Beeinträchtigungen zum Tatzeitpunkt in einem, jedweden Vorsatz ausschließenden Zustand der Diskretions- oder Dispositionsunfähigkeit bzw. in einem (sonstigen) Zustand der Unzurechnungsfähigkeit befunden hat und damit (überhaupt) schuldunfähig gewesen sei, erweist sich der, lediglich im Hinblick…
…sondern lediglich in der Berufungsvorentscheidung vom 24. Februar 2012 betreffend die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid festgestellt, dass eine Magen- und Darmentzündung nicht zur völligen Dispositionsunfähigkeit des Bw. führt und sich der Bw. trotz der Erkrankung rechtzeitig um eine Vertretung oder eine Fristverlängerung hätte kümmern können…
… 17 Abs. 3 ZustG) - welche hier nicht behauptet wurde - möglich. Die behauptete Erkrankung des Bw kann nur bei Vorliegen von Dispositionsunfähigkeit allenfalls einen Widereinsetzungsgrund im Sinne des § 308 BAO darstellen. Eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist kommt dadurch nicht in Betracht. Der Berufung kommt somit schon aus…
…4. Oktober 2011 habe der Verteidiger nach der ausführlichen Schilderung der Depression seines Mandanten zwar laut und deutlich einen Antrag auf Bestellung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Gebiete der forensischen Psychiatrie zum Beweis einer depressionskrankheitsbedingten Dispositionsunfähigkeit und damit der Schuldunfähigkeit des Berufungswerbers erwogen, diesen…
…Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052). Die Frage der Zurechnungsfähigkeit ist eine Tatfrage, deren Beurteilung Ergebnis der vollen Beweiswürdigung ist…
…ist darauf zu verweisen, dass Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG überhaupt nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild…
…15. Jänner 2009 gelogenen jeweiligen Tatzeitpunkten, wie nunmehr in der Beschwerde vorgebracht, als Folge seines ebendort dargestellten Krankheitsbildes (bereits) in einem die Schuldhaftigkeit ausschließenden Zustand der Unfähigkeit das Unrecht der Tat(en) einzusehen (Diskretionsunfähigkeit) bzw. gemäß dieser Einsicht zu handeln (Dispositionsunfähigkeit; vgl. dazu § 7 FinStrG)…