…demnach nicht zulässig Abrechnungen zwischen zwei Unternehmen erst bis zur Bilanzerstellung hinauszuzögern. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen hätte daher bereits für die entsprechenden Monate des Jahres 2001 erfolgen müssen und die nunmehr als Nachzahlung ausgewiesene Umsatzsteuer wäre ordnungsgemäß in den eingereichten Voranmeldungen zu erfassen gewesen…
…nicht jedoch für Nachzahlungen, die sich aus Differenzen zwischen den Vorauszahlungen und der Steuererklärung ergeben würden, da er davon ausgehe, dass bei richtiger Berechnung keine Differenz zwischen der Summe der Voranmeldungen und der Jahreserklärung entstehen könne. Entstehe eine Differenz, so bekomme diese den Fälligkeitstag des…
…die Feststellungen von abgabenbehördlichen Prüfungen, die infolge mangelhafter Buchhaltungsunterlagen und Differenzen zwischen der Buchhaltung des Unternehmens und den Erwerben laut Mehrwertsteuerinformationssystem zu Umsatzzuschätzungen geführt haben. Der Verwaltungsgerichtshof ist in seinem Erkenntnis der Beweiswürdigung des Berufungssenates nicht gefolgt und hat vermeint, dass die Angaben des Bw…
…Beschuldigten durchgeführte abgabenrechtliche Außenprüfungen und Nachschauen verwiesen. So habe die hinsichtlich der Jahre 1998 bis 2000 zur ABNr. 202008/02 durchgeführte (abgabenbehördliche) Außenprüfung (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 24. Juni 2002) erhebliche Differenzen zwischen den erklärten und den nachkalkulierten Erlösen und das Fehlen ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen…
…nicht nachweisbar ist und daher insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen war. Unter Textziffer 1.2) des Außenprüfungsberichtes wurden bisher nicht erklärte Umsätze bzw. Mieteinnahmen der Fa. M-KEG in Höhe der Differenz zwischen den höheren Mieteinnahmen der KEG und den geringeren Mieteinnahmen…
…00 S. Am 21. Jänner 2002 fand sodann eine Umsatzsteuersonderprüfung für die Monate März 2001 bis November 2001 statt. Wiederum wurden die innergemeinschaftlichen Erwerbe überprüft und festgestellt, dass größere Differenzen zwischen der Buchhaltung und den Erwerben laut Mehrwertsteuerinformationssystem bestanden. Den im Zeitraum 4-9 verbuchten…
…515,00. Am 21. Jänner 2002 fand sodann eine Umsatzsteuersonderprüfung für die Monate März 2001 bis November 2001 statt. Wiederum wurden die innergemeinschaftlichen Erwerbe überprüft und festgestellt, dass größere Differenzen zwischen der Buchhaltung und den Erwerben laut Mehrwertsteuerinformationssystem bestanden. Den im Zeitraum 4-9 verbuchten…
…monatlichen Voranmeldungen bis zum 15. Februar des Folgejahres jeweils auch dann die Umsatzsteuerzahlungen - wenn auch nachträglich - geleistet habe. Dieses Verhalten indiziere eindeutig, dass er von der Rechtsmäßigkeit seiner Handlung ausgegangen sei. Demnach stünde die Höhe der Umsatzsteuerjahresschuld ohnehin erst im Rahmen einer Jahreserklärung fest und…
…3 lit. a FinStrG. 1999: Hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen den eingebrachten Voranmeldungen und dem Schätzungsbescheid (€ 17.025,93) liegt der Versuch einer Abgabenhinterziehung vor, wobei die Einreichung der Jahreserklärung mit einer geringeren Gutschrift als der Schätzungsbescheid festgesetzt hat, einen teilweisen Rücktritt vom Versuch darstellt…
…eingetragen und der Berechnung der monatlichen Umsatzsteuerzahllast zu Grunde gelegt. Da aber derartige Kreditkartenumsätze selten auftraten, wurden eigene Kreditkartenabrechnungen nicht geführt. Im Zuge der Prüfungshandlungen ergaben sich, wie auch bei der Akteneinsicht festgestellt wurde, für einzelne Tage der Jahre 1995 und 1996 Differenzen zwischen der…
…boniert - auftraten und zum anderen, dass die Anzahl dieser Öffnungen, die an Wochentagen meist über 100 lag, im Frühjahr 2007 auf unter 10, meist sogar nur auf 1 -3 sank. Nach diesem Zeitpunkt konnten auch keine Differenzen zwischen dem Wareneinkauf und den bonierten Verkäufen mehr…
…seiner Offenlegungspflicht nachzukommen und die erzielten Umsätze und Gewinne durch Einreichung entsprechender Jahreserklärungen einzubekennen. Da sein Fehlverhalten zu einer Abgabenfestsetzung im Rahmen einer Betriebsprüfung führte und es ihm damit nicht gelang die Verkürzungen zu vollenden, ist ihm lediglich Versuch anzulasten. Bei Differenzen zwischen den mittels…
…für 2003 und 2004 seien somit diese Beträge zu wenig erklärt worden. In Ermangelung einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung komme der nachträglichen Offenlegung im Zuge der Jahressteuererklärung keine strafbefreiende Wirkung im Sinne des § 29 FinStrG zu. Die Differenz zwischen der Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der…
…habe, habe der Beschuldigte ja doch regelmäßig Kontrollen der Tachostände der Fahrzeuge durchgeführt, um - natürlich im eigenen Interesse - Differenzen zwischen den abgegebenen Tageslosungen und den Tachoständen, d.h. den tatsächlich gefahrenen Kilometern, zu ermitteln. Und dies sei ihm auch gelungen, wie er selbst zugegeben habe…
…vorgelegt. In allen verfahrensgegenständlichen Jahren sind bedeutende Differenzen - im Bereich von mehreren 100.000 Schilling - zwischen den Umsätzen laut Gutachten und den Umsätzen laut Jahreserklärungen sowie den im Gutachten anerkannten und den laut Jahreserklärung beanspruchten Vorsteuern ersichtlich. Die Differenzen bezüglich der Umsätze beziehen sich sowohl…
…Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 25. März 2004 als unbegründet abgewiesen. In der Berufungsentscheidung wird zu den Differenzen zwischen erklärten gefahrenen Kilometern und den Schadensberichten näher ausgeführt, dass diese Differenz im Zeitraum Mai bis September 2002 670 Kilometer betrug. Auf Grund des geltend gemachten Treibstoffaufwandes…
…einbekannt hat. Im Umfang der Differenz zwischen der mittels Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemachten Gutschrift und der in der Jahreserklärung einbekannten Zahllast liegt demnach ein Rücktritt vom Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2003 vor. Da der Einkommensteuerbescheid und der Umsatzsteuerbescheid nicht nach den Angaben des Bw. erlassen…
…und dass für Dezember 2001 eine Zahllast von 11.179,00 S errechnet, jedoch nur eine Zahllast von 1.005,00 S verbucht wurde; die Zusammenstellung enthält den handschriftlichen Vermerk der Prüferin, dass die Differenz zwischen der in der Jahreserklärung geltend gemachten Vorsteuer von 377…
…der Bf. als Unternehmer genau über die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) informiert ist. Wenn in der Beschwerde vorgebracht wird, dass sich nach Abgabe der Jahreserklärung eine Umsatzsteuergutschrift für 2002 ergab, ist darauf hinzuweisen, dass…
…August 1998. Diese Zurechnung liegt jedoch unter 10 % des für das Jahr 1997 mittels Jahreserklärung offen gelegten 20%igen Umsatzes. Nach dem Schreiben des Bf. vom 3. Februar 2004 und dem im Akt erliegenden Firmenbuchauszug hat er die Position des handelsrechtlichen Geschäftsführers erst am 23…