…von Amts wegen fortzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Die für den Berufungsfall wesentlichen Bestimmungen des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lauten wie folgt: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…
…Begründung der Berufung hingewiesen." Über die Berufung wurde erwogen: Die für den Berufungsfall wesentlichen Bestimmungen des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lauten wie folgt: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…
…In dem gleichzeitig ausgefertigten neuen Einkommensteuerbescheid wurden die berücksichtigten Fahrtkosten nicht mehr anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Steuererklärung ob der beanspruchten Werbungskosten (Differenzbetrag/Taggelder) zur "Nachbescheidkontrolle" ausgewählt worden sei. Die Überprüfung der Steuererklärung habe ergeben, dass die Taggelder - entgegen der Bestätigung des Arbeitgebers - nicht…
…Höhe von 36.448,54 €. Das Finanzamt hat gleichzeitig einen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 erlassen. Darin wurden vom Differenzbetrag in Höhe von -36.448,54 € für den Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis 8. Mai 2006 Anspruchszinsen mit einer Gutschrift…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Felicitas Seebach und Mag. Belinda Maria Eder über die Berufung der Bw., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1…
…Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 2. März 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll im Differenzbetrage von € 17.928,39 zur Anmeldung aa vom 31. März 2008 gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK zu Lasten der A, Adresse1…
…Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 2. März 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll im Differenzbetrage von € 15.065,90 zur Anmeldung aa vom 6. Mai 2008 gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK zu Lasten der A, Adresse1…
…Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 25. Februar 2009, Zl. 100000/xxxxx /2009, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll im Differenzbetrage von € 4.398,06 zur Anmeldung aa vom 6. Mai 2008 gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK zu Lasten der A, Adresse1…
…Vorlageantrag wird das Vorbringen in der Berufung wiederholt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben…
…von € 6.721,14 ergäbe, die der Berufungswerber bereits entrichtet habe. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WJ, vertreten durch Dr. WR, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. Juli 2003 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma E GmbH im…
…2002 eingebrachte Berufung vom 13. September 2004 enthält ausschließlich Vorbringen betreffend die sachliche Richtigkeit der Einkommensteuervorschreibung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs.1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs.3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder…
…203 ZK, zu Recht erfolgt. Bezüglich der Abgabenerhöhung nach § 108 Abs.1 ZollR-DG für den Differenzbetrag weist die zollamtliche Festsetzung in Höhe von 880,72 € eine leichte Ungenauigkeit auf: wie schon im Erstbescheid ausgeführt, reicht ein Säumniszeitraum jeweils vom 15. eines Kalendermonats bis…
…des Kaufpreises in Höhe von 56.327,- bereits vor Errichtung der Vertragsurkunde. In der Nachtragsvereinbarung wurde der Kaufpreis mit 31.000,- neu festgesetzt. Um Vorlage einer Kopie des Beleges über die Rücküberweisung des Differenzbetrages in Höhe von 25.327,- von G.E.an S.A…
…Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 18.168,21 bereits vor Errichtung der Vertragsurkunde. In der Nachtragsvereinbarung wurde der Kaufpreis mit 10.360 neu festgesetzt. Um Vorlage einer Kopie des Beleges über die Überweisung des Differenzbetrages in Höhe von 7.808,21 von A.S…
…3.634,86, Dienstgeberbeitrag € 947,25 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag € 84,20) bestehen. Das Finanzamt hat sich den Prüfungsfeststellungen angeschlossen und der Bw. mit Bescheiden die Differenzbeträge zur Zahlung vorgeschrieben. Gegen diese Bescheide hat der steuerliche Vertreter der Bw. Berufung erhoben. In der Begründung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BerufungswerberinA, vertreten durch die Steuerberaterin, vom 2. März 2000, welcher BerufungswerberB, vertreten durch die SteuerberaterinB, beigetreten ist, gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 3. Februar 2000 betreffend die Haftung für Kapitalertragsteuer für die…
…Stelle dessen liegt der Ausgabepreis unter dem Einlösewert. Mit fortschreitender Laufzeit steigt jedoch der innere Wert der Nullkuponanleihe und erreicht am Ende der Laufzeit den Einlösewert. Dieser Differenzbetrag, der wirtschaftlich betrachtet nicht ausbezahlten und neuerlich verzinsten Zinsen gleichkommt, führt bei Einlösung zum Zufluss von Kapitaleinkünften…
…Jänner 2010 vorgeschrieben werden, da er in diesem Zeitraum keine Verfügung über dieses Kapital gehabt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit…
…ohnedies nicht möglich, aus dem bekannten Einkommen binnen weniger Wochen € 15.000,00 an Steuern nachzuzahlen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung…