…2004 beantragte die Bw. u.a. die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung in Höhe von € 8.000,00 wegen des Diebstahls ihres Privatkraftfahrzeuges. Im Einkommensteuerbescheid 2004 berücksichtigte das Finanzamt die von der Bw. beantragten Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung, dass die Kosten…
…der Besprechung die Heimreise antreten wollte, musste er feststellen, dass die Reisetasche verschwunden war. Am 27. April erstattete er polizeiliche Diebstahlsanzeige und führte darin aus, dass ihm in den Räumlichkeiten des Wiener Unternehmens eine Reisetasche samt Inhalt (versch. Kleidungsstücke, ein Mantel, sowie Toiletteartikel) gestohlen worden…
…am 13. August 2000 sei erstmals die missbräuchliche Verwendung seiner 2. SIM-Card erfolgt, nicht jedoch der Diebstahl selbst. Er habe seine 2. SIM-Card immer während der Arbeit in seiner betrieblichen Geldbörse bei sich getragen. Zum Telefonieren sei sie fast nie verwendet worden, da…
…die Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Art. 7 UStG 1994) unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr, konnte vom Anmelder infolge des Diebstahls der Waren nicht erfüllt werden. Die Bf hat daher eine Pflicht aus dem gewählten Zollverfahren nicht erfüllt, wodurch die Einfuhrumsatzsteuerschuld gemäß Art. 204 Abs…
…und als verdeckte Gewinnausschüttungen auch der Kapitalertragsteuer unterzogen worden seien. Die auf den Feststellungen der Betriebsprüfung beruhenden (berichtigten) Abgabenbescheide seien in Rechtskraft erwachsen. In dem zunächst wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung eingeleiteten Finanzstrafverfahren seien die Kalkulationsdifferenzen mit Diebstählen erheblichen Ausmaßes durch das Personal erklärt worden…
…Bw. darstellen. Das Geld sei von der Tochter teils verschenkt, teils in Lokalen für sich und andere ausgegeben worden. Es läge somit unzweifelhaft Diebstahl vor. Die Bw. werde aus moralischen und sittlichen Gründen ihre Tochter nicht anzeigen. Selbst bei einer Verurteilung würde die Bw. den…
…rechtsirrig angenommen, der Antragsteller habe im Zuge der Überführung einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr dem Zollbeamten gegenüber auch die redliche Herkunft einer Ware nachzuweisen. Im gegenständlichen Fall sei es dem Beschuldigten aufgrund seines durch Diebstahl oder Veruntreuung erworbenen Besitzes nicht möglich gewesen, Rechnungen…
…als Angestellte der Fa. S.S. auch andere nichtselbstständige Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erzielt, und zwar aufgrund des Diebstahles von Geld und von Waren. Die Bw. sei im Zeitraum März 2000 bis Februar 2002 bei Frau S.S. angestellt gewesen. In diesem Zeitraum habe die Bw…
…das Fahrzeug für seine Frau dringend für Arzt- und Krankenhausbesuche benötige: Dazu ist fest zu halten, dass eine Abzugsfähigkeit dieser aus dem Pkw-Diebstahl resultierenden Aufwendungen nicht in Betracht kommt, und zwar weder aus dem Titel der Werbungskosten noch aus dem der außergewöhnlichen Belastung. Gemäß …
…Werbungskosten geltend: Zweitwohnsitz in Wien (€ 3.175,34), Familienheimfahrten (€ 9.441,12) und einen durch den Diebstahl seines Fahrzeuges der Marke Audi 100 erlittenen Schaden in Höhe von € 22.257,-. Von diesen genannten Aufwendungen anerkannte das Finanzamt lediglich einen Teilbetrag in Höhe…
…Angelegenheiten verantwortliche Person sei. Am 15. April 2001 habe der Bw. Wareneinsatzdifferenzen bemerkt, er habe Diebstähle auch intern vermutet und es sei dann am 2. Mai 2001 eine neue Kassenanlage montiert und sämtliche Schlösser ausgetauscht worden. Der Bw. habe jedoch die Grundaufzeichnung in mangelhafter Weise…
…Vermögensverluste, die ohne den Willen des Steuerpflichtigen eintreten würden (wie z.B. beim Diebstahl) stellten keine außergewöhnliche Belastung dar. Mit Schreiben vom 15. April 2009 stellte die Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte ergänzend aus, in…
…Vermögensverluste, die ohne den Willen des Steuerpflichtigen eintreten würden (wie z.B. beim Diebstahl) stellten keine außergewöhnliche Belastung dar. Mit Schreiben vom 15. April 2009 stellte der Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte ergänzend aus, in…
…Diese rechnerischen Differenzen seien vom geprüften Unternehmen zum Teil mit erheblichem Schwund (vor allem Diebstahl durch einen Angestellten) begründet worden, wobei seitens der Betriebsprüfung dieser Argumentation zum Teil gefolgt und ein jährlicher Schwund in den Jahren 1998 und 1999 von je S 180.000,00…
…Fall nicht entstanden sei. Jedenfalls sei die Bf. nicht Zollschuldner. Diese habe sich ordnungsgemäß verhalten und sogar darüber hinaus die Behörden von dem erfolgten Diebstahl informiert um diesen auch aufzudecken. Die Bf. habe die gegenständlichen Waren nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen. Alle Verpflichtungen seien von…
…Dies sei jedoch unrichtig. Die Bw. habe die im angefochtenen Bescheid angeführten Beträge jeweils nicht direkt der Bank entwendet. Tatsächlich handle es sich nämlich um einen Diebstahl gegenüber verschiedenen Kunden der Bank. Die Bw. habe zum Beispiel am 20. November 2002 den Betrag von ATS…
…Restbuchwert" im Betrag von 43.103,00 S als Betriebsausgabe geltend gemacht. Außerdem hat der Bw. auch eine "Leasingabschlußzahlung nach Diebstahl VW T4" in Höhe von 220.000,00 S als nachträgliche Betriebsausgabe angesetzt. Mit Ergänzungsersuchen vom 20. August 2001 hat das Finanzamt den Bw…
…dem Bw. mit Bescheid vom 14. August 2003 die Anerkennung dieses Betrages als Betriebsausgabe, weil der Personenkraftwagen zum Zeitpunkt des Diebstahls privat verwendet worden sei. Dagegen wendet sich der Bw. mit Berufungsschreiben vom 17. September 2003 und begehrt die Anerkennung dieses Betrages als Betriebsausgabe. Zur…
…ABGB). Mit gleichzeitigem Schreiben an die Finanzprokuratur vom 19. November 2012 habe der Bw der Republik Österreich seine Forderung von € 5.000,00 für Schadenersatz aus schuldhaft strafbarer Handlung (Diebstahl und Erpressung) bekannt gegeben, verbunden mit der Aufforderung um Abgabe einer Anerkenntniserklärung innerhalb von…
…aus. Insofern hat er jedenfalls auf die möglichen Risiken hingewiesen und damit auch zumindest gewisse Aufklärungsverpflichtungen eingehalten. Auch war der Bw. in keinster Weise für den Diebstahl der Summe von € 100.000,- strafrechtlich verantwortlich. Der Bw. hatte auch den Darlehensnehmer dazu nicht angehalten, die…