…1 BAO werde eine mündliche Verhandlung beantragt. In der am 16.April 2004 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt Seiner Ansicht nach dürfe das Finanzamt den Studienort nicht mit dem Gemeindegebiet gleichsetzen. Weiters müsse " der Studienort" im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen ( Berufsausbildungsverordnung ,Studienförderungsgesetz) mit dem…
…Die Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 stellt bei der Nominierung der für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Grenze ausdrücklich auf die "Einkünfte" des (Ehe)Partners ab und bezieht sich demnach aus systematischer Sicht auf die Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 - 4…
…Fahrtstrecke zu Verfügung stehen. Dies deckt sich auch mit den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG (621 BlgNR XVII. GP, 75), die dazu ausführen: "Kann auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche…
…ist zur Definition der Mittelpunkt der Lebensinteressen die Umschreibung des § 2 Abs 8 FamLAG heranzuziehen, also dort wo die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen vorherrschen. Nach Doralt ist ein Familienwohnsitz und somit ein gemeinsamer Hausstand nur dann, wenn der Steuerpflichtige sich mit der Duldung seines…
…werden. Art. 4 - Gelegenheitsverkehre: (1) Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Art. 1 umfasst a) Rundfahrten mit geschlossenen Türen, d.h. Fahrten, die mit demselben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt; b) Verkehrsdienste, bei…
…ÖStZ 1975, 138). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum ,überwiegend' zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benutzte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/022/, 1996…
…anzusetzen. Unterschiedliche Fahrtstrecken in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen sind unbeachtlich. Gemäß § 41 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu entrichten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Dienstnehmer sind gemäß § 41 Abs. 2 FLAG 1967 in der hier maßgeblichen Fassung alle Personen, die…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit a EStG 1988 gilt für Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dass diese bei einer einachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind…
…sodass der Erstbescheid vom 9.1.2004 wieder in Rechtskraft trete. Sollte dem Begehren nicht Rechnung getragen werden, werde vorsorglich auch gegen den Sachbescheid berufen: Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 vom 7.1.2005 Er ersuche um Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, da die maßgeblichen Einkünfte seiner…
…AlkStG obliegt die Entscheidung über einen solchen Antrag dem Zollamt, in dessen Bereich sich der Ort befindet, an welchem das einfache Brenngerät aufbewahrt werden soll. Das einfache Brenngerät wurde zum maßgeblichen Zeitpunkt in bb AA aufbewahrt, für die Entscheidung war daher das Zollamt Graz zuständig…
…ÖStZ 1975, 138). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum ,überwiegend' zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benutzte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/022/, 1996…
…in o1 sowie den Filialen o3 und o4 zugeteilt. Weitere Verlagerungen ergaben sich durch die Hausbeschau am Firmensitz der jeweiligen Kundenunternehmen (z.B. Fa. fa2 in o2). C) Fahrtstrecken: Wohnort - Arbeitsort Bedingt durch die jeweiligen Auftragserteilungen, ergaben sich nachstehende Fahrten eines regelmäßigen Pendelverkehrs jedoch zu…
…€ (gefahrene Fahrtstrecken im selben Ausmaß wie im Jahr 2005 12.913 km x Kilometergeld 0,376 €, sohin 4.855,29 €; Diäten nach selber Berechnung wie im Jahr 2005: 783,40 € nach Berichtigung um die Nächtigungskosten) berechnet wurden. Der Berufungswerber erhob trotz…
…€ (gefahrene Fahrtstrecken im selben Ausmaß wie im Jahr 2005 12.913 km x 0,376 €, sohin 4.855,29 €; Diäten nach selber Berechnung wie im Jahr 2005 783,40 € - wiederum nach Berichtigung um die Nächtigungskosten 2005) berechnet wurden. Der Berufungswerber erhob…
…wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf mehr als der halben Strecke möglich, dann ist laut amtlichen Erläuterungen die für die Klärung der (Un-)Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel…
…wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf mehr als der halben Strecke möglich, dann ist laut amtlichen Erläuterungen die für die Klärung der (Un-)Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel…
…Arbeiten in der Zeit angefallen, da sie sich nur ca. 1 Stunde am K aufgehalten hätte (am Morgen für die Post und zu Mittag, um das Hallenbad zuzusperren). Sie sei täglich für ca. 1 Stunde anwesend gewesen. Stundenaufzeichnungen habe sie keine geführt. Die Fahrtstrecke habe…
…auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrtzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Kann auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrtzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Die Benützung…
…1975, 138). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum ,überwiegend' zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benutzte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/022/, 1996, 188…
…diese Wegstrecke unter Tz 110 zu § 16 wie folgt: "Maßgeblich ist nach dem Gesetz die Fahrtstrecke, gemeint ist offenkundig die Wegstrecke (bzw. der Arbeitsweg, vgl. LStR 2002 Rz 253). Kommt das große Pendlerpauschale zur Anwendung, dann ist nicht unbedingt die kürzeste Fahrtstrecke maßgeblich, sondern jene…