…und diese der Versicherungsgesellschaft die Verfügungsmacht verschafft haben. Die Frage, von welchem Wert die von der V-AG überlassenen Schreibtische und Büroschränke sowie die sonstige dort befindliche Geschäftseinrichtung der V-AG waren, war für die Begründung einer Betriebsstätte der V-AG in H. daher nicht…
…dass zwei gleichzeitige, voneinander unabhängige Lieferungen bezüglich ein- und desselben Gegenstandes zum selben Zeitpunkt ohnehin kaum vorstellbar sind, erfolgte die Lieferung des streitgegenständlichen Fahrzeuges - wie oben festgestellt - im Form der Verschaffung der Verfügungsmacht gemäß § 3 Abs. 1 UStG 1994 im gegenständlichen Fall eindeutig durch eine…
…Juli 2005 vorgelegt worden, d. h. die für eine Lieferung erforderliche Verschaffung der Verfügungsmacht sei ebenfalls einer Überprüfung unterzogen und bestätigt worden. sechster Absatz: - Diebstahl Bis heute lägen noch keine Entscheidungen von Gerichten, welche den Diebstahl bestätigen würden, vor. Bis jetzt existierten lediglich Behauptungen von…
…ist. Der restliche Betrag der ausbezahlten Entschädigung ist daher einerseits in einen Teil, der als Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens und anderseits in einen Teil, der als Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz anzusehen…
…Beispiel der Bw liegen daher 2 Lieferungen vor, nämlich einerseits die Lieferung der Wohnung vom Eigentümer an den Erwerber und andererseits die Lieferung der Möbel vom letzten Mieter an den Erwerber. Der Eigentümer könnte die Verfügungsmacht über die Möbel gar nicht übertragen und der Mieter…
…8.1996 wurde daher der Übergabevertrag aufgehoben. Am 29.10./18.11.1996 schlossen I und W mit W als nunmehrigen Einzelunternehmer (Hotelbetreiber) folgenden Mietvertrag ab: Die Vermieter sind alleinige, grundbücherliche Eigentümer des Mietgegenstandes Wohn- und Geschäftshaus, X, vorgetragen in EZ 94 der KG P…
…2007 durch die Organe der Steuerfahndung Frankfurt am Main I ergeben. In dieser Befragung hat BN ausgeführt, dass er diese "Versicherung organisiert bzw. erworben" habe. Er habe dabei im Auftrag des DI (FH) H gehandelt. Mit großer Wahrscheinlichkeit oder mit Gewissheit ist daher davon auszugehen…
…der auf die ausstehende Leistung entfällt, von Bedeutung sein (VwGH 15.2.1994, 93/14/0175). Diese Charakteristika treffen allerdings auf die hier zu beurteilenden Montageleistung in keiner Weise zu. Aus den genannten Gründen konnte dem Berufungsbegehren kein Erfolg beschieden sein. Es war daher spruchgemäß…
…Anschaffung dann zu sprechen, wenn die Vertragsgestaltung darauf hindeutet, daß deren Ziel letztlich die Verschaffung der Verfügungsmacht über den Gegenstand unter Zufristung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes bzw. Gewährung von Kaufpreisraten und deren Sicherung durch Vorbehalt des zivilrechtlichen Eigentums ist (VwGH 17.2.1999, 97/14/0059…
…Daher sei sogar denkbar, dass ein Wirtschaftsgut die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Betrieb verbleiben müsse um die Investitionszuwachsprämie in Anspruch nehmen zu können bzw. eine Rückforderung zu vermeiden. Das BMF gehe ohnedies nicht so weit, sondern verlange im Wesentlichen, dass das Wirtschaftsgut die Hälfte der…
…beiden Mittelsmännern gewesen. Die Firma NV richtete den beiden Mittelsmännern eine eigene E-Mail-Adresse ein, dies ermöglichte den Mittelsmännern im Namen der Firma NV Geschäfte anzubahnen und die Verfügungsmacht über Waren zu verschaffen (Erläuterungen über "Warenfreigabe" siehe unten). (5) Lt. GF Mag. S wurden…
…üblichen Kaufpreis des Gegenstandes entsprechen und die "Miet-"Dauer mindestens der Nutzungsdauer des Gegenstandes entspricht. Von einer Anschaffung ist also dann zu sprechen, wenn die Vertragsgestaltung darauf hindeutet, dass deren Ziel letztlich die Verschaffung der Verfügungsmacht über den Gegenstand unter Zufristung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes bzw…
…Widerspruch zur Aktenlage. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gilt der Gegenbeweis im Sinne des § 82 Abs 8 erster Satz KFG 1967 im vorliegenden Fall als erbracht und lag eine Zulassungspflicht daher nicht vor. Der Bw hatte im Jahr 2008 zwar nur einen Wohnsitz in Österreich…
…Tz 9). Der höchstgerichtlichen Rechtsprechung sowie der herrschenden Lehre ist somit eindeutig zu entnehmen, dass die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers eine bestimmte Rechtsposition voraussetzt, die es ihm ermöglicht, die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut auszuüben und auch den zivilrechtlichen Eigentümer von dieser Verfügungsmacht auszuschließen. Entsprechend…
…vereinbarten Dauer des Kreditvertrages mehrmals verfügen kann - nach Maßgabe des III. Abschnittes des GebG - einer Gebühr 0,8 v.H. Darlehensverträge im Sinne des § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr. 28/2010 unterliegen nach § 33 TP 8 Abs. 1 GebG vom Werte der dargeliehen…
…Personal, darf nicht Einfluss auf die Verfügungsmacht nehmen. Die Kapitalisierung wurde auf Dezember 2000 bezogen und durch entsprechende Wertstellung bei Überweisung dem Anspruch und der Verfügung per Dezember 2000 Rechnung getragen. Die Wirkung der Wertstellung wäre bei einem Minussaldo auf dem Gehaltskonto höher gewesen. Eine…
…vereinbarten Dauer des Kreditvertrages mehrmals verfügen kann - nach Maßgabe des III. Abschnittes des GebG - einer Gebühr 0,8 v.H. Darlehensverträge im Sinne des § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr. 28/2010 unterliegen nach § 33 TP 8 Abs. 1 GebG vom Werte der dargeliehen…
…Es werde daher beantragt, die Berichtigung des Buchwertes laut BP in Höhe von S 1,081.300,00 (€ 78.581,14) auf Null vorzunehmen und keine Kapitalertragsteuer vorzuschreiben. 4. Verkauf Objekt X.: Einleitend sei die Feststellung vorangestellt, dass die Geschäftsgrundlage auf Seiten der Bw…
…Falle sei ein Nutzungsrecht auf unbestimmte Dauer mit Übergang auf die Rechtsnachfolger und ein Optionsrecht auf Übertragung von (künftig zu schaffenden) Miteigentumsanteilen gegen einen symbolischen Kaufpreis von € 1,00 eingeräumt worden. Die Verkäuferin habe sich somit sämtlicher Verfügungsmacht zugunsten der Bw begeben. Mit Vorlageantrag…
…der Bw umsatzsteuerlich nach dem bekannten Sachverhalt tatsächlich erst mit dem Verkauf am 20. April 2006 die Verfügungsmacht im Sinn eines "Verfügenkönnens wie ein Eigentümer" verschafft wurde und daher zu Recht als Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbes der Tag der fakturierten Lieferung angenommen wurde. Bei der…