…zur Anwendung, da der Bw. keine Selbstberechnungsbewilligung erteilt worden sei. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz wurde kein weiteres Vorbringen erstattet. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zur Abgrenzung Kreditvertrag-Darlehensvorvertrag Gemäß § 33 TP 19 Abs. 1 Z. 1 GebG…
…die Unterscheidung zwischen Darlehensvertrag und Kreditvertrag sowie die Abgrenzung zum Vorvertrag eingegangen und dargelegt, dass es sich bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft nur um einen Kreditvertrag und nicht um einen Darlehensvorvertrag handeln könne. In den Vorlageanträgen vom 14. Dezember 1993 brachte die Berufungsführerin ergänzend vor…
… 33 TP 8 GebG) vorgeschrieben worden sei. Nach eingehender Prüfung dieses Bescheides sei der Berufungsführerin mitgeteilt worden, dass der Vertrag als Darlehensvorvertrag keiner Gebühr unterliege. In weiterer Folge sei nach Aufhebung des Bescheides vom 14.9.2001 die seinerzeit vorgeschriebene und auch einbezahlte Gebühr rückgezahlt…
…10.400,00 € vorgeschrieben. In der Berufung vom 26. November 2002 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass es sich bei dem gegenständlichen Vertrag um einen Darlehensvorvertrag handle. Die Zuzählung der Darlehensvaluta sei am 15. Mai 2002 erfolgt und somit nach Unterfertigung des Darlehensvertrages…
…als Kreditverträge iSd § 33 TP 19 GebG sowohl dem Wortlaut der Urkunden, als auch deren wirtschaftlichen Gehalt widerspreche. Sämtliche zur Vergebührung angezeigten Dokumente würden Darlehensvorverträge (und keine Kreditverträge) beurkunden. Außerdem löse eine Auslandsurkunde nur dann eine Gebührenpflicht aus, wenn die Voraussetzungen des § 33 TP 8…
…dass sich die Bw. mit der Errichtung eines Kreditvertrages nicht ins Unrecht setzen wollten und machten abschließend geltend, dass ihrer Meinung nach ein Darlehensvertrag vor Zuzählung der Darlehensvaluta oder ein Darlehensvorvertrag vorläge. Zum Thema Säumnis stellten die Vertreter der Bw. fest, dass nach dem Vertragsinhalt…
…damit, dem gesamten Vertragsinhalt könne nicht entnommen werden, dass es sich bei der gegenständlichen Förderungsvereinbarung um einen Kreditvertrag handle, wie dies das FA annehme. Vielmehr liege eine als Darlehensvorvertrag zu qualifizierende Vereinbarung vor, da hiermit vereinbart worden wäre, unter welchen Voraussetzungen der F.G. der…
…Eigenkapital ATS 11.250.000,00 Darlehen ATS 26.250.000,00 Laufzeit Darlehen 31.12.2000 Verzinsung: unverzinslich Rückzahlungsbedingungen: laufende Tilgungen laut Darlehensvorvertrag Zeitpunkt der Zuzählung: 31.12.1993 Das Gesellschafterdarlehen wurde im Zuge der Errichtung der atypisch stillen Gesellschaft von den Treugebern gewährt…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…und Krediten gebührenfrei sei. Über die Berufung wurde erwogen: Ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem beurkundeten Rechtsgeschäft um einen Kreditvertrag oder einen Darlehensvertrag mit oder ohne vorausgehenden Darlehensvorvertrag handelt, ist Folgendes festzustellen: ÖBFA hat als Vertreterin der Republik Österreich die der Meldung an…
…und Krediten gebührenfrei sei. Über die Berufung wurde erwogen: Ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem beurkundeten Rechtsgeschäft um einen Kreditvertrag oder einen Darlehensvertrag mit oder ohne vorausgehenden Darlehensvorvertrag handelt, ist Folgendes festzustellen: ÖBFA hat als Vertreterin der Republik Österreich die der Meldung an…
…Einfluss auf die Entstehung der Gebührenschuld, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aus dem vorliegenden Sachverhalt ist zu schließen, dass der gegenständliche Darlehensvorvertrag nicht mit dem von der Bw. ursprünglich erklärten Datum 5. Juli 2000…
…zurückzuzahlen, ohne dass es noch des Abschlusses eines weiteren Rechtsgeschäftes bedurft hätte. Von einem (gebührenfreien) Darlehensvorvertrag kann sohin ebenfalls nicht gesprochen werden. Im Lichte der gerade eben dargelegten Umstände ist daher von einem gültig zustande gekommenen Kreditvertrag i.S.d. § 33 TP 19 Abs. 1…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu Stande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…
…dem der verbindliche Abschluss erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), aber auch kein Darlehensvorvertrag, da der Wille der Parteien nicht auf den künftigen Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Kreditvertrag schafft nämlich nicht bloß Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Darlehensvertrages)…