…Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören. Gemäß § 120 Abs. 1 BAO iVm § 121 BAO haben Abgabepflichtige dem Finanzamt binnen Monatsfrist alle Umstände anzuzeigen…
…Beschuldigten gewesen ist und nicht der Umstand, dass ihm der von ihm betrogene Geschäftspartner seine Buchhaltung entwendet hätte, sodass er seine unternehmerische Tätigkeit als Immobilienmakler nicht binnen Monatsbeginn anzeigen konnte und er diese nicht auch etwa später noch mit ausreichender Darlegung dem Fiskus melden konnte…
…Höhe von 9,3% der Beiträge zu leisten. Dies gilt nicht für Personen, die einen Antrag nach § 3 Abs. 1 Z 2 gestellt haben. Auf diesen Zuschlag sind alle für die Beiträge zur Pflichtversicherung geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden. Ausgehend von dem vom Bw. selbst eingeräumten Umstand…
…Auffassung, dass sich die Bestimmung des § 10 MRG verbunden mit der Verteilungsmöglichkeit des Ersatzes von Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 4 EStG 1988 exklusiv nur auf Hauptmietverträge beziehe. In Ansehung des Umstandes, dass erst nach dem Abschluss des Rechtsmittelverfahrens betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2000…
…12/2010: wie vor jeweils Monatssteuer € 47,40 x 12 Monate = je € 568,80. Begründend wurde dazu jeweils unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass durch die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch die Bw als einer Person mit Hauptwohnsitz in…
…bei der Zeugenbefragung ohne vorherige Darlegung der Umstände, da es Ziel war, eine objektive und unbeeinflusste Aussage des Zeugen zu bewirken. Konkret führte Hr. S. zwei mögliche Szenarien an, durch die eine derartige Verbilligung von Treibstoffen denkbar gewesen wäre. Die erste Möglichkeit - Hinterziehung der Mineralölsteuer…
…Gang gesetzt habe). Es sei daher anzunehmen, dass das erwähnte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes in Kenntnis dieses Umstandes anders gelautet hätte und der angefochtene Bescheid aufgehoben worden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof wäre diesfalls nicht vom "Nichtvorliegen einer Fristversäumnis" ausgegangen. Zum Wiederaufnahmegrund nach § 45 Abs. 1 Z 2…
…konkreten Tätigkeit der szt. F. Ges. dar (Branche, Schilderung des genauen Tätigkeitsinhaltes). 3) Stellen Sie ausführlich dar, warum im Falle einer Nichtübernahme der strittigen Bürgschaft für Sie eine existenzbedrohende Notlage im Sinne der oben geschilderten höchstgerichtlichen Rechtsprechung eingetreten wäre: a) konkrete Darlegung der Umstände die…
…Mitverschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben anzulasten. Bei rechtzeitigen bzw. früheren Reagieren wäre unter Umständen ein Mehrbetrag für die Finanzbehörde einbringlich gewesen. Hier sei darauf zu verweisen, dass die betreffenden Grundlagenbescheide bereits mit 10. Oktober 2001 in Rechtskraft erwachsen und seither von der Abgabenbehörde keine…
…Verschulden am Abgabenausfall keine Rede sein. Der Bw. beantrage daher die Aufhebung des Haftungsbescheides bzw. die Darlegung der Umstände, welche für sein schuldhaftes Verhalten sprächen. Nachdem das Finanzamt die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 21. 10. 2003 abgewiesen hatte, stellte der Bw. mit Schreiben vom 18…
…nicht nachvollziehbar, weshalb der nunmehr eingewendete Datenverlust bisher nie (etwa bei der Androhung und Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe) eingewendet bzw. dem Finanzamt gegenüber nie erwähnt und weshalb nicht unter Darlegung der besonderen Umstände um eine ausreichende Frist zur Einreichung der Erklärungen angesucht wurde. Eine…
…auf Grund der ausdrücklichen Auskunft eines Wirtschaftstreuhänders - bei umfänglicher und richtiger Information über die Geschäftstätigkeit der H-GmbH - erstellt worden seien, ist dem ebenso wie dem Hinweis auf eine vertretbare Rechtsansicht entgegenzuhalten, dass der Bw. laut dem - schon wegen der detaillierten Darlegung der Umstände ihrer…
…der Umstand bedeutsam, dass - bei einem Grenzsteuersatz des Bw. von 50% und einem solchen von 42% bei Frau H.-L. unter Berücksichtigung von DB und Kommunalsteuer - das Einrichten eines Schein-Dienstverhältnisses für den Bw. keinen Steuervorteil erwarten ließe. Die im § 22 BAO geforderte Gesamtsicht der…
…in der vorliegenden Sache geführt hätten, gegeben. Damit könne die angenommene Rechtswidrigkeit keine Folge mangelnder Kenntnis abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen sein. Unwahrscheinlich sei auch, dass aktenkundige Umstände bei der Bescheidausfertigung übersehen oder Abgabenvorschriften unrichtig ausgelegt worden seien. Eine in den Bescheidbegründungen aufgenommene entsprechende Darlegung der Umstände…
…dessen Inhalt die Darlegung jener Umstände, welche für die Anerkennung des Anspruchs auf die geltend gemachte steuerliche Begünstigung des Sanierungsgewinns sprechen, war. Dem damaligen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 7.12.2006 wurde entsprochen. Da der Vorhalt trotz Fristverlängerung und Zuwarten der Behörde bis zum…
…erkennbar, dass der Bw. damit auch hinsichtlich Umsatzsteuer die Wiederaufnahme des Verfahrens begehrt. Das Finanzamt erließ am 11.10.2011 für die obigen Abgabenarten und Zeiträume zwei Mängelbehebungsaufträge nach § 85 Abs. 2 BAO. Es fehlten nach § 303a BAO die Bezeichnung des Verfahrens und der Umstände…
…Jänner 2001 vom 8. Oktober 2003 von der Bodenschätzung erfahren habe - alles (Vorsprachen etc. ) unternommen, um zu einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gelangen, kann daraus für die Berufung nichts gewonnen werden. Der Umstand, dass der Bw. eine Berufung gegen den Wertfortschreibungsbescheid zum 1…
…1 BAO besteht die Verpflichtung der Abgabepflichtigen zur Offenlegung abgabenrechtlich bedeutsamer Umstände (vgl. Ritz, BAO3, § 119 Tz 1). Ausgehend von dieser Rechtslage wird zunächst festgestellt, dass laut den bisher vorliegenden Ergebnissen (1998 bis 2006) aus der Vermietung: M ein Totalverlust in Höhe von 12.855…
…auf die enge Auslegung der Höchstgerichte des § 29 FinStrG als Ausnahmebestimmung und insbesondere auf das Erkenntnis des OGH vom 29. Juli 1997, 14 Os 204/96 zu verweisen, wonach für eine strafbefreiende Selbstanzeige folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen: •Darlegung der Verfehlung und Offenlegung der Umstände…
…b BAO von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen. Voraussetzungen für die begünstigte Festsetzung sind - die Darlegung der Umstände durch den Steuerpflichtigen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt wird (VwGH 25.6.2007, 2006/14/0050), - die Entrichtung der vereinbarten Quote, - das Vorliegen der Merkmale eines Sanierungsgewinnes…