…Familienbeihilfe mehr für meine Tochter Z.. Für (die ältere Tochter) jedoch schon. Z. war dauernd und ohne Unterbrechung im Bundesgebiet. ..." Als Nachweise waren dem Antrag die Aufenthaltstitel des Kindes und der Bw. angeschlossen (siehe dazu im Folgenden). Weiters legte die Bw. mit Begleitschreiben vom 8…
…da diese sich gemäß §§ 8 und 9 NAG nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hätten. In ihrer Berufung führte die Berufungswerberin aus, sie habe verspätet um die Verlängerung der Aufenthaltstitel für ihre Töchter V und M angesucht. Sie sei sich im Falle von M nicht sicher…
…Familienbeihilfe, sobald sie sich, wie auch der Bw., bereits mindestens sechzig Kalendermonate im Bundesgebiet aufgehalten haben. Mit Rücksicht auf die obigen Darlegungen wird sohin beantragt, der vorliegenden Berufung stattzugeben und den angefochtenen Abweisungsbescheid vom 21.06.2006 aufzuheben und dahingehend zu ändern, dass dem Bw…
…September 1999. Im Zeitraum von September 1999 bis September 2004 war der Bw. mit Ausnahme des Zeitraumes von 26.10.2002 bis 16.9.2003 im Bundesgebiet gemeldet. Laut Versicherungsdatenauszug war der Bw. im Zeitraum 1999 bis 2004 wie folgt beschäftigt: | 27.3.1999…
…Abs 8 FLAG). Zur Voraussetzung des Aufenthaltes des Kindes im Bundesgebiet (vorliegend gegeben) kommt mit dem Wort "und" als Zusatzvoraussetzung hinzu, dass auch die anspruchsberechtigte Mutter zumindest den Mittelpunkt der Lebensinteressen im begehrten Anspruchszeitraum im Bundesgebiet nachweisen wird müssen. Nach der Aktenlage war die Bw…
…verstößt. Nach § 3 Abs. 2 FLAG gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Bw. hat im zweitinstanzlichen Verfahren nachgewiesen, dass er die 60-Monats-Frist jedenfalls bereits zum 1. Februar 2002 erfüllt hat. Da auch…
…dass gem § 2 Abs 8 FLAG Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen (= engere persönliche und wirtschaftliche Beziehung) in Österreich ist und sich die Kinder ständig hier aufhielten…
…0158) wies der Verwaltungsgerichtshof die Amtsbeschwerden als unbegründet ab. Im Wesentlichen vertrat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass ein zu Studienzwecken lediglich währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Nach Beendigung der Aussetzung setzt der Unabhängige…
…hat und die Kindesmutter in Österreich nie erwerbstätig gewesen ist. Nach § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für in Ausbildung befindliche Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Abs. 2 leg. cit…
…gewesen ist. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn diese sich in einer Berufsausbildung gemäß § 2 FLAG befinden. Anspruch auf Familienbeihilfe hat nach…
… 2 Abs. 1 FLAG nur dann für Personen ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn diese im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hätten. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 27.12.2007 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung. Darin bringt dieser vor…
… 167, Tz 8 mit Judikaturhinweisen). Gegen eine Verwendung des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges im Bundesgebiet ab September 2004 spricht neben den vorgelegten Belegen und Bestätigungen insbesondere auch die Tatsache, dass sich sowohl die Wohnung (Straße1) als auch der Arbeitsplatz (Straße2) der Bw in der Stadt Salzburg in…
…18. August 2006 wurde die Familienbeihilfe nicht zuerkannt und wie folgt begründet: Gemäß § 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Der Begriff Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nach § 26 Abs. 2 BAO…
…23. Feber 2006 wurde der Antrag des Berufungswerbers (Bw) auf Gewährung der Familienbeihilfe für seinen Sohn l abgewiesen, da sein Sohn keinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet habe und er sich nur zu Ausbildungszwecken in Österreich befinde. Außerdem habe er am 14. Juni 2004 das 26…
…Familienwohnsitz mit Kairo an. Das Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung ausdrücklich angegeben, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. im Bundesgebiet befinde. Die Bw. ist in Ihrem Vorlageantrag diesen Ausführungen, denen nunmehr die Wirkung eines Vorhaltes zukommt (vgl…
…hatte im Zeitraum Juli 2010 bis Oktober 2010 einen Wohnsitz und auch den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen befand sich im strittigen Zeitraum im Bundesgebiet. Sie hielt sich wie bereits ausgeführt nicht überwiegend an der Meldeadresse sondern bei ihren Eltern in…
Die Bw hat sich zwar im Juni 2010 an die Wohnadresse ihrer Schwester polizeilich umgemeldet, verwickelte sich anschließend in Widersprüche, wo sie dann tatsächlich überwiegend genächtigt bzw. gewohnt hat (einmal im Wohnungsverband ihrer Schwester, dann wieder überwiegend bei ihren Eltern, obwohl diese aussagten, dass ihre…
…das Fahrzeug für laufende Besprechungen mit dem Hauptauftraggeber in W und für kleinere Pannen- und Servicefahrten vom Bw zu seinen Fahrern im Falle eines technischen Gebrechens eines seiner - auf die deutsche Betriebsstätte zugelassenen - Lastkraftwagen auf deutschem Bundesgebiet benötigt und daher überwiegend in Deutschland genutzt werde…
…Zollamt Wiener Neustadt den von der Bf. "für das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes laut Anlage - diese ist Bestandteil dieses Bescheids - für das Quartal III/2003 und für die Quartale I/2005 bis III/2005" geschuldeten Altlastenbeitrag gemäß § 201 BAO iVm …
…Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) nicht zu beeinträchtigen (Z 2). Im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst "Abfallbehandlung" die im Anhang 2 genannten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren (§ 2 Abs. 5 Z 1 AWG 2002 idF BGBl. I Nr…