…Gemäß § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für.... Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an…
…einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind (§ 252 Abs. 1 BAO). Der Bestimmung des § 252 liegt der Gedanke zu Grunde, dass im gesetzlich eingerichteten System von Grundlagen- und Folgebescheiden…
…und Mitgesellschafter). Der davon abweichenden Auffassung des steuerlichen Vertreters ist freilich schon aus einem anderen Grund der Boden entzogen: § 192 BAO betont nämlich die Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (Folgebescheide), die sich bereits aus den Bescheidwirkungen (nämlich der Bindungswirkung) ergeben würde. Aus der Bindungswirkung…
…Abgabenanspruches erfolgt. Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (VwGH 24.2.1999, 98/13/0235; 22.11.2001, 98/15/0056). Wie oben dargestellt und aus dem Akteninhalt ableitbar, begann im Verlängerungsjahr 2006 am…
…des Verlustes für 1991 und dessen Vortragsfähigkeit Bindungswirkung für die Jahre 1992ff entfalte. Diese Feststellung des Verlustes mit Körperschaftsteuer-Veranlagungsbescheid 1991 sei aus der Sicht des § 295 Abs. 3 BAO grundlagenbescheidähnlich, weshalb der vortragsfähige Verlust aus 1991 in den Jahren 1992ff von Amts wegen zum…
…die Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 30. Dezember 1998 sei verfehlt und rechtswidrig. § 295 Abs. 3 BAO verlange, dass eine Änderung eines Bescheides den Spruch des nachfolgenden Bescheides (Folgebescheides) berühre, die nachträglich geänderte (rechtslogisch vorangehende) Entscheidung somit von bescheidinhaltlicher Bedeutung für einen materiell (nicht rechtsförmlich) abhängigen…
…den abgeleiteten Bescheid angefochten werden können, ergibt sich auch für Einkommensteuerbescheide gegenüber Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) eine Bindungswirkung, sodass eine meritorische Erledigung über eine nur den Einkommensteuerbescheid bekämpfende Berufung rechtswidrig wäre (vgl. VwGH 15.12.1994, 94/15/0034 und 28.5.1998, 96/15/0083).…
…Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Weiters betone § 192 BAO die Bindungswirkung für abgeleitete Bescheide (Folgebescheide). Werde also - selbst nach Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides - ein vorgeschalteter Grundlagenbescheid abgeändert oder aufgehoben, müsse zufolge des § 295 BAO der abgeleitete Bescheid von Amts…
…BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 1 zu § 192). Damit nun diese Wirkung (Bindung) hinsichtlich der in Feststellungsbescheiden (= Grundlagenbescheide) enthaltenen…
…Jahre 2006 und 2007 zu St.Nr. YYY und im September 2012 neue (Nicht)Feststellungsbescheide für die Jahre 2004 bis 2007 zu St.Nr. XXX erlassen. Über die Berufungen wurde erwogen: Nach § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung…
…BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 1 zu § 192). Damit nun diese Wirkung (Bindung) hinsichtlich der in Feststellungsbescheiden (= Grundlagenbescheide) enthaltenen…
…nämlich das Feststellungsverfahren und die Erlassung eines Bescheides (Feststellungsbescheid), bildet zwingend die Grundlage für die auf diesen aufbauenden Abgabenfestsetzungen. Kennzeichen des Grundlagenbescheides (Feststellungsbescheides) ist die besondere Bindungswirkung für den Folgebescheid (zB Einkommensteuerbescheid). Diese Bindungswirkung beginnt mit dem Wirksamwerden des Grundlagenbescheides (§ 97 BAO) und dauert solange…
…Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Gemäß § 192 BAO werden die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen den davon abgeleiteten Bescheiden zugrunde gelegt. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente…
…Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Gemäß § 192 BAO werden die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen den davon abgeleiteten Bescheiden zugrunde gelegt. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente…
…Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen ist. Gemäß § 192 BAO werden die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen den davon abgeleiteten Bescheiden zugrunde gelegt. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen…
…nach sich ziehen würde, selbst nicht an und zum anderen sind Umsatzsteuerbescheide keine von anderen Bescheiden abgeleiteten Folgebescheide. Der VwGH hat selbst im Verhältnis von Umsatzsteuer- und Gesellschaftsteuerverfahren bezüglich Entgelt im umsatzsteuerrechtlichen Sinn und freiwilliger Leistung iSd § 2 KVStG die Bindungswirkung des § 192 BAO verneint…
…der nachträglichen Änderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Der am 18. September 2000 seitens des Finanzamtes für den 9., 18 und 19…
…Abgabe und für den jeweiligen Steuerabschnitt (Steuerzeitpunkt) zu entscheiden. Eine Bindungswirkung aus einem solchen - die Begünstigungen versagenden oder zuerkennenden - Veranlagungsbescheid für andere Bescheide desselben Abschnittes (desselben Zeitpunktes) oder für künftige Perioden und Stichtage besteht nicht (vgl VwGH 8.4.1986, 86/14/32). Auch Feststellungsbescheide…
…neuen Firma nur Einkünfte in Höhe von € 880,- beziehen würde. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 8. November 2006 wurde wie folgt begründet. Auf Grund der Bindungswirkung gemäß § 192 BAO sei eine Änderung der Einkünfte aus der Beteiligung nur bei tatsächlicher Abänderung des Feststellungsbescheides der Fa…
…Verpachtung von unbeweglichen Vermögen einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Derartige Bescheide stellen gemäß § 192 BAO Grundlagenbescheide z.B. für die abgeleitete Einkommensteuer der Beteiligten dar. Das bedeutet, dass im Einkommsteuerverfahren der Beteiligten eine Bindung an die im Feststellungsbescheid…