…Gemäß § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für.... Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an…
…16.12.2022, RV/7101921/2013 aufgehobener) Wiederaufnahme des Verfahrens erlassenen Feststellungsbescheides 2007, auf die in den Folgebescheiden verwiesen wird, aus: Der einzelne Treugeber begebe sich mit Unterzeichnung des Treuhandvertrages jeglicher Unternehmerinitiative, weil er seine Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte an den Treuhänder übertrage, der sie…
…einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind (§ 252 Abs. 1 BAO). Der Bestimmung des § 252 liegt der Gedanke zu Grunde, dass im gesetzlich eingerichteten System von Grundlagen- und Folgebescheiden…
…mitumfasst sind). Primär im Interesse der Verfahrensökonomie sieht die BAO ein System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden vor. In einem Grundlagenbescheid werden Feststellungen (z.B. gem. § 188) getroffen, die ansonsten erst im Spruch eines (abgeleiteten) Bescheides zu treffen wären. Auch wenn Feststellungsbescheide z.B. gem…
…und Mitgesellschafter). Der davon abweichenden Auffassung des steuerlichen Vertreters ist freilich schon aus einem anderen Grund der Boden entzogen: § 192 BAO betont nämlich die Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (Folgebescheide), die sich bereits aus den Bescheidwirkungen (nämlich der Bindungswirkung) ergeben würde. Aus der Bindungswirkung…
…Feststellungsbescheide vom 26.07.2013 nicht rechtswirksam ergangen sind. Demnach war in weiterer Folge eine Bindungswirkung an diese Grundlagenbescheide zu verneinen, da die Grundlagenbescheide solcherart auch nicht dem Bescheidadressaten der gegenständlichen abgeleiteten Einkommensteuerbescheide gegenüber wirksam geworden sind. Aus diesem Grund war der Beschwerde stattzugeben und…
…mit dem Vorbringen, der zugrundeliegende Einkommensteuerbescheid hätte, da er von einem noch nicht rechtskräftigen Feststellungsbescheid abgeleitet werde, nicht erlassen werden dürfen und könne somit auch nicht die Grundlage für den beschwerdegegenständlichen Anspruchszinsenbescheid darstellen, nicht erfolgreich anfechten kann. Die Beschwerdeführerin wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein…
…Abgabenanspruches erfolgt. Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (VwGH 24.2.1999, 98/13/0235; 22.11.2001, 98/15/0056). Wie oben dargestellt und aus dem Akteninhalt ableitbar, begann im Verlängerungsjahr 2006 am…
…des Verlustes für 1991 und dessen Vortragsfähigkeit Bindungswirkung für die Jahre 1992ff entfalte. Diese Feststellung des Verlustes mit Körperschaftsteuer-Veranlagungsbescheid 1991 sei aus der Sicht des § 295 Abs. 3 BAO grundlagenbescheidähnlich, weshalb der vortragsfähige Verlust aus 1991 in den Jahren 1992ff von Amts wegen zum…
… 303, Tz 21 und die dort zitierte Judikatur). Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren. Diese Wirkung (Bindung) betont § 192 für die in Feststellungsbescheiden enthaltenen Feststellungen. Sie besteht…
…Verlustverwertungsbeschränkung nach § 2 Abs 2a EStG vorliegt und ob die Umgründungsschritte alle Formvorschriften erfüllen, um die Verlustzuweisung rückwirkend wirksam zu machen. Für ihren Standpunkt der fehlenden Unternehmereigenschaft führt die belangte Behörde in der Bescheidbegründung des Feststellungsbescheides 2009, auf die in den Folgebescheiden verwiesen wird, aus:…
…die Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 30. Dezember 1998 sei verfehlt und rechtswidrig. § 295 Abs. 3 BAO verlange, dass eine Änderung eines Bescheides den Spruch des nachfolgenden Bescheides (Folgebescheides) berühre, die nachträglich geänderte (rechtslogisch vorangehende) Entscheidung somit von bescheidinhaltlicher Bedeutung für einen materiell (nicht rechtsförmlich) abhängigen…
…den abgeleiteten Bescheid angefochten werden können, ergibt sich auch für Einkommensteuerbescheide gegenüber Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) eine Bindungswirkung, sodass eine meritorische Erledigung über eine nur den Einkommensteuerbescheid bekämpfende Berufung rechtswidrig wäre (vgl. VwGH 15.12.1994, 94/15/0034 und 28.5.1998, 96/15/0083).…
…Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Weiters betone § 192 BAO die Bindungswirkung für abgeleitete Bescheide (Folgebescheide). Werde also - selbst nach Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides - ein vorgeschalteter Grundlagenbescheid abgeändert oder aufgehoben, müsse zufolge des § 295 BAO der abgeleitete Bescheid von Amts…
…zu beurteilenden vergleichbar ist. In beiden dortigen Fällen war über die Erhöhung des investitionsbedingten Freibetrages aus dem Einzelunternehmen (ausschließlich) im Einkommensteuerverfahren abzusprechen. Nicht von Relevanz war dabei die hier relevante Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden und die Frage, ob Einwendungen betreffend die im Rahmen eines Bescheides gem…
…und vermeidet Parallelverfahren vor verschiedenen Finanzbehörden. Die Rechtsstellung des Gruppenträgers im Verfahren gemäß § 24a KStG 1988 in ihren materiellen Auswirkungen ist mit jener der Mitunternehmer vergleichbar. Das Gruppeneinkommen wird in einer Vielzahl von Feststellungsbescheiden festgestellt und dem Gruppenträger zugerechnet, was letztlich in einem einzigen Folgebescheid…
…nämlich das Feststellungsverfahren und die Erlassung eines Bescheides (Feststellungsbescheid), bildet zwingend die Grundlage für die auf diesen aufbauenden Abgabenfestsetzungen. Kennzeichen des Grundlagenbescheides (Feststellungsbescheides) ist die besondere Bindungswirkung für den Folgebescheid (zB Einkommensteuerbescheid). Diese Bindungswirkung beginnt mit dem Wirksamwerden des Grundlagenbescheides (§ 97 BAO) und dauert solange…
…nämlich das Feststellungsverfahren und die Erlassung eines Bescheides (Feststellungsbescheid), bildet zwingend die Grundlage für die auf diesen aufbauenden Abgabenfestsetzungen. Kennzeichen des Grundlagenbescheides (Feststellungsbescheides) ist die besondere Bindungswirkung für den Folgebescheid (zB Einkommensteuerbescheid). Diese Bindungswirkung beginnt mit dem Wirksamwerden des Grundlagenbescheides (§ 97 BAO) und dauert solange…
…Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Gemäß § 192 BAO werden die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen den davon abgeleiteten Bescheiden zugrunde gelegt. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente…
…Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Gemäß § 192 BAO werden die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen den davon abgeleiteten Bescheiden zugrunde gelegt. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente…