…vorübergehende Verkürzung reicht für die Begehung eines Finanzvergehens aus. Dass der Bw. die im Haftungsbescheid dargestellten Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) hat, wurde in der Strafentscheidung (hinsichtlich der eine Bindungswirkung besteht) dokumentiert. Im Übrigen haften die Abgabenbeträge des angefochtenen Bescheides…
…0324). Dem Berufungsvorbringen, die Vorschreibung der Umsatzsteuer 2001 sei zu Unrecht erfolgt, ist zu erwidern, dass die Behörde diesbezüglich an die Strafentscheidung gebunden ist. Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden. Solche Einwendungen können - wie…
…hinsichtlich der objektiven als auch der subjektiven Tatseite zu beachten. In Bezug auf die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen für Mai bis November 2007 ist solcherart - siehe die obigen Zitate - auszuführen: Der Strafentscheidung vom…
…sich der Bw. lediglich die Tatsache zu akzeptieren, dass er für die oben erwähnten Abgabenhinterziehungen wegen vorsätzlicher Begehung bereits rechtskräftig bestraft wurde. Vorsatz bedeutet eine persönliche Vorwerfbarkeit eines schuldhaften Verhaltens. Aufgrund der Bindungswirkung ist es nicht Sache eines Haftungsverfahrens nach § 11 BAO, die vorausgegangene Strafentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des Senates…
…2003/15/0010). Der Bf. ist daher allein in diesem Punkt zuzustimmen, dass die Sache im Einleitungsstadium für eine abschließende Strafentscheidung noch nicht spruchreif ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Abschließend darf zur Forderung einer Entscheidung deutlich vor dem 24. April 2003 darauf hingewiesen…
…ein. Darin wurde geltend gemacht, dass sich aus § 116 Abs.2 BAO eine Bindung der Abgabenbehörde an das rechtskräftige Strafurteil nicht herleiten lässt. Denn diese Bestimmung ordnet eine Bindungswirkung an Entscheidungen, denen ein amtswegig zu führendes Verfahren vorausging, nur für den Fall zivilrechtlicher Vorfragen an…
…der Begründung des Gerichtsurteils ausdrücklich festgestellt. Das diesbezügliche Vorbringen des Bf. geht daher ins Leere. Hinsichtlich einer Bindungswirkung verurteilender gerichtlicher Strafentscheidungen vermag sich der Unabhängige Finanzsenat der Ansicht des Zollamtes nicht anzuschließen. Nach ständiger Judikatur des VwGH entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der…
…11.2003, 97/14/0079). Hingegen besteht nach ständiger Rechtsprechung schon wegen der anders gearteten Beweisregel keine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in freisprechenden Urteilen des Strafgerichtes (zB VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227). Auch wenn in letzterem Fall keine Bindungswirkung besteht, hat…
…Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG bildet neben den Erschwerungs- und Milderungsgründen (Abs. 2) und den (für die Bemessung der Geldstrafe heranzuziehenden) persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Abs. 3) die Schuld des Täters die Grundlage für die Strafbemessung innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Strafrahmens. Zu dem gemäß §§ 33…
…Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dir. Alfred Genschar und Alfred Ferstl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Mag. Walter Krautgasser, wegen Abgabenhinterziehung nach …
…Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen B.C. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49…
…Mag. Dr. RM, 4861 Schörfling) ordnungsgemäß bei der Abgabenbehörde eingereicht bzw. die Umsatzsteuervorauszahlungen für 12/01 - 08/02 termingerecht entrichtet (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) und die Selbstbemessungsabgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Zeiträume bis einschließlich zum September…
…HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen P, vertreten durch Mag. Harald Houdek, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Josef Peterseil als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder…
…FinStrG werden die Verfahrenskosten mit € 100.- festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 5. Juni 2003, SNr 487/95, hat der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. nach den §§ 37 Abs. 1 lit…
…September 2004). Als mildernd zu werten ist daher eine Schadensgutmachung im Ausmaß von € 5.673,48. Als erschwerend zu werten ist - wie bereits vom Erstsenat festgestellt - der lange Tatzeitraum (bezüglich des fortgesetzten Deliktes einer Abgabenhinterziehung betreffend die Veranlagungsjahre 1994 bis 2000), verbunden mit einer…
…aus der Aktenlage ein Betrag (an tatbestandsmäßig weder rechtzeitig bekannt gegebenen noch termingerecht entrichteten Zahllasten) iHv. insgesamt 24.073,19 € bzw. 331.254,36 ATS, der jedoch gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG, wonach die Rechtsmittelbehörde in den Fällen der ausschließlichen Anfechtung einer Strafentscheidung zu…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des…