…Februar 2007 betreffend Abweisung eines Antrags auf Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen (vom Kalenderjahr abweichenden) Stichtag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Änderung des Bilanzstichtages auf den 31. Jänner - beginnend mit dem Jahr 2007 - wird zugestimmt. Entscheidungsgründe (1) Die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw…
…zur Stellungnahme der Betriebsprüfung wird von der Bw. betreffend die Zaunmodelle -vorräte ausgeführt, dass die Betriebsprüfung auf das Berufungsvorbringen betreffend die spätere Einsicht über die am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnisse (Werterhellung) nicht eingegangen sei. Es werde lediglich behauptet, dass im Jahr 1996 noch Zaunverkäufe getätigt worden…
…Jahr 1990. In den Jahren 1991 und 1992 erzielte die X GesmbH jeweils Verluste. Die trotz der im Jahr 1992 als Sanierungsmaßnahme durchgeführten Kapitalerhöhung erzielten Verluste in den Folgejahren 1993 und 1994 führten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1994 zu der von der Bw. dargestellten Überschuldung…
…Dezember 2001 enden, kann eine Abfertigungsrückstellung im Ausmaß bis zu 47,5 %, für die folgenden Wirtschaftsjahre eine solche bis zu 45 % der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden. Fiktive Abfertigungsansprüche sind jene, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden müssten | 1. | an…
…im Streitzeitraum dauerte somit von 1.April 2004 bis 31.März 2005. Das Ergebnis dieses Wirtschaftsjahres ist im Veranlagungszeitraum 2005 zu erfassen. Mit September 2005 wurde der Bilanzstichtag mit Zustimmung des Finanzamtes und entsprechender Eintragung im Firmenbuch auf den 31.1. eines jeden Jahres verändert…
…Betracht. Eine Rückstellung wäre auch nur im Jahr des wirtschaftlichen Entstehens des Schuldgrundes zu bilden. Treten innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes bessere Einsichten in die bereits zum Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse auf (Auftreten sogenannter "werterhellender Umstände"), so wären diese besseren Einsichten zu berücksichtigen. Einstufung als Verbindlichkeit zum 31…
…der Verbindlichkeit (nämlich der Provisionszahlung) ernsthaft zu rechnen ist. Die Verpflichtung muss zwar nicht bereits am Bilanzstichtag bestehen (VwGH vom 25.1.1994, Zl. 90/14/0073), ihr Entstehen muss aber nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft drohen (VwGH vom 24.11.1987, Zl…
…entsprechenden Bilanz nachgewiesen worden, aus welcher ganz offensichtlich die Wertlosigkeit von SP zu erkennen sei. Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Zuge des Verkaufs wären nicht die Ursache der Wertminderung, sondern hätten lediglich die bereits am 31.12.1997 bestehende Wertminderung bestätigt. Veräußerungskosten seien alle…
…werden, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden (dh. Nachweis, dass "Schaden" bis zum Bilanzstichtag tatsächlich entstanden sei, keine bloße Vermutung) und nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei. Die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme reiche somit nicht aus…
… 6 EStG 1988 sind für die Bewertung von Forderungen die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich. Bestehen am Bilanzstichtag berechtigte Zweifel an der Einbringlichkeit oder der Werthaltigkeit einer Forderung, so ist diese am Bilanzstichtag entsprechend abzuschreiben. Die hier strittige "sonstige Forderung" der Bw. in Höhe von ÖS…
…Körperschaftsteuererklärung 2008 bzw. der Körperschaftsteuererklärung 2009 zugrundeliegenden Bilanzierung die Bewertung eines Teils des Finanzumlaufvermögens irrtümlich unterlassen worden sei. Diese Bewertung werde nun nachgeholt. Zum Bilanzstichtag 2008 seien Darlehensforderungen in Höhe von 342.819,91 € gegenüber der A Sp. z o.o ausgewiesen. Der gewährte…
…wohl aber sich die (Kapitalertrag-)Steuer ersparen wollte. Aus der wiederholten Vorgangsweise, nämlich kurzfristig hohe Einlagen zu tätigen, diese nach Bilanzstichtag sofort wieder zu entnehmen, könne nur auf Vorsatz des Bw. gerichtet auf Verkürzung der selbst zu berechnenden Kapitalertragsteuer geschlossen werden. Bei der Strafbemessung wertete…
…wurde. Dies wiederum ist aber eine Tatsache, die erst im Jahr 2001 eingetreten ist und daher keine Forderungsberichtigung zum Bilanzstichtag für das Jahr 2000 zu rechtfertigen vermag. Umsatzsteuerrechtlich kommt eine Änderung der Bemessungsgrundlage erst dann in Betracht, wenn die Uneinbringlichkeit einer Forderung feststeht (vgl. Ruppe…
…zur Auffassung, dass die Aufnahme der Rückstellung (zur Erfüllung der in der Abbruchbewilligung erteilten behördlichen Auflagen) in die Abschlussbilanz zum 28. Februar 2002 aus nachstehenden Überlegungen steuerlich nicht zulässig war: Zum Bilanzstichtag für die Aufgabebilanz (28. Februar 2002) war nicht nur nicht ernsthaft, sondern überhaupt…
…Tzz. 133 und 133a zu § 198 HGB). Für ungewisse Verbindlichkeiten ist im Sinne des Realisationsprinzips dann mittels Rückstellung vorzusorgen, wenn diese zum Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht, insbesondere rechtlich entstanden sind. Es kommen demnach alle gegenüber Dritten möglicherweise bestehenden Leistungsverpflichtungen in Betracht, die zu einem Vermögensabfluss in…
…gewesen sei, sofort wieder eine Wertberichtigung bzw. Ausbuchung erfolgen hätte müssen. Dem kann nicht beigepflichtet werden. Selbst wenn sich zum Bilanzstichtag 31.12.2001 die Berechtigung zur Forderungsabschreibung ergibt, ändert dies nichts am Umstand, dass eine Forderung dann auszuweisen ist, wenn sie entstanden ist. Bei…
…0431-K/07) ausgehend vom Normzweck, der in der Förderung der Eigenkapitalbildung liegt, die Bedeutung des Begriffs "betriebsnotwendig" darin, dass offensichtliche Umgehungshandlungen - insbesondere durch kurzfristige Einlagen vor dem Bilanzstichtag mit Entnahmen im folgenden Wirtschaftsjahr - vermieden werden sollen (Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2009, § 11a Rz 15)…
…und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten bestanden hätten. Trotz der Einlage habe demnach im Zeitpunkt der Einlage eine Unterdeckung von 8.657,45 bestanden, die sich bis zum Bilanzstichtag sogar noch erhöht habe. Die Einlage der Einkommensteuergutschrift habe daher eindeutig dazu geführt, dass das Unternehmen weniger Fremdkapital…
…eine verbesserte Eigenkapitalbasis geschaffen werden. Die Umstrukturierung erfolgt in der Weise, dass die Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter ihre Mitunternehmerbeteiligungen an der KG zum Bilanzstichtag 31.5.2000 unter Anwendung der Bestimmungen des Art. III UmgrStG in die GmbH einbringen und als Gegenleistung Genussrechte erhalten.…
…der Bw. zuzurechnen. Seitens der Bw. wurden bis zum jeweiligen Bilanzstichtag keine Maßnahmen gesetzt um die in Anspruch genommenen Vorteile rückgängig zu machen. Somit war auch das subjektive Tatbild im Hinblick auf das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung gegeben. Tatsache ist, dass die Bw. erst mit…