…Verfahrens gemäß § 303 Abs.4 BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer 2003 sowie gegen den Sachbescheid gestellt, verbunden mit dem Begehren, die Vorschreibung der Erwerbsteuer in Höhe von € 29.000,- aus den im Schriftsatz näher dargestellten Gründen aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Wiederaufnahme des…
…dass er gegen beide Bescheide mit der Bezeichnung EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2004 berufen habe, da er das Vorhandensein von neu hervorgekommenen Tatsachen bzw. Beweismitteln (Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Verfahrens) und damit auch Rechtmäßigkeit der Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides für 2004 mit Datum 20.09.2006 negiere…
… 303a Abs. 1 BAO hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d…
…für Anträge gem. § 124b Z 33 lit. b EStG, geltenden Erfordernis des § 303a Abs. 1 lit. a BAO. Diese Bestimmung sieht für den Antrag u. a. "die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird" vor. Wenn nun ein Antrag gem. § 303a Abs. 1 BAO mit…
…mit den formal als angefochten bezeichneten Sachbescheiden verbundenen Wiederaufnahmsbescheide (somit die Verfahrensbescheide) betraf. Nach dem maßgebenden Inhalt der Berufung erscheint somit unklar, welche Bescheide der Berufungswerber tatsächlich bekämpfen wollte. Da solcherart eine nicht beseitigte Unklarheit bei der Bezeichnung der mit Berufung bekämpften Bescheide (Tatbestandsmerkmal des …
…vom 9.1.2007" zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist- ungeachtet des Verfassens der Eingaben durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter- objektiv zweifelhaft, ob sich die Berufungseingabe vom 23.1.2007, die als (mit Berufung) bekämpfte Bescheide die "Einkommensteuerbescheide" 2003 und 2004 vom 9.1.2007 bezeichnen…
…ausgefertigte Einkommensteuerbescheid 2004 aufgehoben wurde, gegen die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 und gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2003 und gegen den Bescheid, mit dem der Einkommensteuerbescheid…
…berichtigten Lohnzettels vom Arbeitgeber gleichkommen würde. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO wäre erfolgt, weil als neue Tatsachen hervorgekommen sei, dass am Lohnzettel das Pendlerpauschale mit einem falschen Betrag ausgewiesen worden sei. Zur Meinung des Berufungswerbers, der Bescheid und auch die Begründung…
…hat. Nach § 303a BAO hat der Wiederaufnahmeantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d…
…vom 4. Februar 2009 den Auftrag erteilt hatte, das Fehlen der Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt werde, sowie der Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags und des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig seien, beim Finanzamt gemäß § 303a…
…hat. Nach § 303a BAO hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d…
…seitens des Antragstellers zusätzlich ein "Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer 2004 bis 2006" gestellt und mit 22.12.2008 gingen beim Finanzamt Umsatzsteuererklärungen für 2004 bis 2006 ein. Gemäß § 303a Abs. 1 BAO hat ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens die Bezeichnung des Verfahrens…
…Frage des Neuhervorkommens ist nach der VwGH-Rspr (zB VwGH 26.2.2003, 97/13/0081) der Kenntnisstand der Partei maßgeblich (aaO, Ritz, § 303, Rz 27). f. Gemäß § 303a BAO hat der Wiederaufnahmeantrag für Verfahren ab 13. Jänner 1999 die Bezeichnung des Verfahrens, die Bezeichnung…
…des Neuhervorkommens ist nach der VwGH-Rechtsprechung (z.B. VwGH 26.2.2003, 97/13/0081) der Kenntnisstand der Partei maßgeblich (a.A. Ritz, a.a.O., § 303, Rz. 27). Gemäß § 303a BAO hat der Wiederaufnahmeantrag für Verfahren ab 13.01.1999 die Bezeichnung des…
…2003 vom 19. Dezember 2006; die erklärten nicht endbesteuerungsfähigen Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 9.946,00 € blieben dabei unberücksichtigt. Den Wiederaufnahmebescheid begründete das Finanzamt folgendermaßen: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der…
…des Neuhervorkommens ist nach der VwGH-Rspr (zB VwGH 26.2.2003, 97/13/0081) der Kenntnisstand der Partei maßgeblich (aA Ritz, BAO, § 303, Rz 27). h. Gemäß § 303a BAO hat der Wiederaufnahmeantrag für Verfahren ab 13. Januar 1999 die Bezeichnung des Verfahrens, die Bezeichnung…
…Gemäß 303a Abs. 1 hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d…
…303 a Abs. 1 BAO hat der Wiederaufnahmeantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; …
… 303a Abs. 1 BAO hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; d…
…er muss durch genaue Bezeichnung des Gegenstandes und der Beweismittel zur Wahrheitsfindung beitragen (VwGH vom 28.01.1970, 1853/68). Diese Grundsätze gelten in den Fällen der Beurteilung eines Sachverhaltes mit Auslandsbezug umso mehr. Der Abgabepflichtige hat im gegenständlichen Fall das Verfahren verzögert und die…