…die neuen Tatsachen zu bezeichnen, begründete, hat das Finanzamt auch hier die Wiederaufnahme des Verfahrens tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt. Doch selbst wenn man von keiner überspritzten Förmlichkeit ausginge und für die Beurteilung des Sachverhaltes auch die Begründung des Finanzamtes in den infolge der Wiederaufnahme…
…dass der Prüfer im Prüfbericht den Umstand, dass fingierte Rechnungen an die Bw. ausgestellt wurden, deutlich auf das niederschriftlich festgehaltene Geständnis des B. stützte und es klar erwiesen ist, dass diese Aussage am 27. März 2006 gemacht wurde, ist der Wiederaufnahmegrund der neuen Tatsachen sowie…
…dem Wiederaufnahmeantrag beigeschlossen worden sei. Der Wiederaufnahmeantrag entspreche zunächst den Anforderungen des § 303a BAO, indem er Aussagen zu sämtlichen inhaltlichen Mindesterfordernisse treffe. Es sei daher in die materielle Beurteilung einzutreten. Bezüglich des Vorliegens neuer Tatsachen liege eine Auskunft des BMF vor. Auch wenn eine rechtliche…
…b) Das Finanzamt habe zum Wiederaufnahmeantrag folgendes erwogen: Der Wiederaufnahmeantrag entspreche zunächst den Anforderungen des § 303a BAO, indem er Aussagen zu sämtlichen inhaltlichen Mindesterfordernisse treffe. Es sei daher in die materielle Beurteilung einzutreten. (1) Bezüglich des Vorliegens neuer Tatsachen liege eine Auskunft des BMF vor…
…deklarierte(n) die fraglichen Einkünfte in der Abgabenerklärung (bzw. in deren Beilagen) explizit als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Dass nunmehr neue, bislang unbekannte Sachverhaltselemente (Tatsachen) in Bezug auf die diesen Einkünften zugrunde liegende Tätigkeit (insbesondere dessen rechtliche Ausgestaltung) hervorgekommen wären, wird selbst von der Bw…
…Problematik betreffend Wiedereinsetzungsanträge Ritz, BAO-Kommentar2, § 308 Tz 13). Voraussetzung für eine stattgebende Berufungsentscheidung ist somit, dass den Bw an der Nichtgeltendmachung der neuen Tatsachen kein grobes, somit kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden traf. Ein minderer Grad des Versehens ist leichte Fahrlässigkeit…
…damaligem (unrichtigem) Wissensstand ermittelte Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie. Die ursprünglich beigelegte Berechnung weise keinen Fehler in der Berechnungsmethodik auf, sondern es seien die Bemessungsgrundlagen leider unvollständig ermittelt worden. Das Finanzamt habe die Bemessungsgrundlage nicht überprüft, sodass in den berichtigten Bemessungsgrundlagen jedenfalls neue Tatsachen zu erblicken seien…
…Ansicht nach keine "neuen Tatsachen" hervorgekommen seien, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen könnten. Wenn das Finanzamt darauf verweise, dass der Sachverhalt - nämlich die vorgenommene Teilwertabschreibung für den Beteiligungswert nicht aus der Bezeichnung "680 Normale Abschreibung" - ersichtlich gewesen sei, sondern erst im Zuge der Betriebsprüfung bekannt geworden…
…neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der…
…neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der…
…selbst aus der Erklärung deutlich zu erkennen gewesen sei, dass die Anteile im Zuge einer Sacheinlage angeschafft wurden, woraus zumindest die Annahme resultieren müsse, dass § 20 Abs. 5 UmgrStG zur Anwendung zu kommen habe. Es seien somit im Zuge der Betriebsprüfung keine neuen Tatsachen hervorgekommen…
…ist es aber erforderlich, dass Tatsachen neu hervorkommen. Die gegenständliche "Vorausrechnung" weist aber auch nicht die Elemente des § 11 UStG auf, welche erforderlich sind, einen Vorsteuerabzug nach § 12 UStG zu vermitteln; es fehlt die für Bauvorhaben eigentlich handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände gemäß § 11 Abs…
…Feststellung der neuen Tatsachen im Rahmen der Außenprüfung wäre eine Wiederaufnahme gemäß § 303 (4) BAO möglich. Mit Eingabe vom 9. März 2009 beantragte die Bw. eine Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 108c EStG 1988 (in der…
…Es würden der öffentlichen Hand keine Abgaben entgehen. Vielmehr verlange die Behörde Abgaben für Umsätze, "für die ihr zumindest per Umsatzsteuer-Vorsteuer-Saldo keine Abgabe zu verbleiben" habe. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, im Zuge der Betriebsprüfung seien folgende neuen Tatsachen und…
…noch - wie der Niederschrift zu entnehmen ist - anlässlich seiner Vorsprache beim Finanzamt am 19. November 2010 noch in seiner Berufung irgendeine neu hervorgekommene Tatsache oder Beweismittel, das im abgeschlossenen Verfahren ohne sein Verschulden nicht geltend gemacht werden konnte, zu bezeichnen. Anhand des nachfolgend betreffend das…
…groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Einem auf dem Neuerungstatbestand basierenden Wiederaufnahmeantrag eines durch Bescheid (rechtskräftig) abgeschlossenen Verfahres ist nur statt zu geben, wenn er folgende Angaben enthält ( § 303a Abs. 1 BAO): Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (die neuen Tatsachen oder Beweismittel genau…
…amtswegige Wiederaufnahme nicht ausschließt. | Bezüglich des Vorbringens von H, dass im Zeitpunkt der Betriebsprüfung keine neuen Tatsachen vorgelegen seien und auch nicht später hervorgekommen seien, die eine Wiederaufnahme des abgeschlossenen Umsatzsteuerverfahrens rechtfertigen würden, in Verbindung mit dem Antrag auf Einvernahme des Geschäftsführers der Bw. (…
…sie zu spät vorgebracht wurden (im vorliegenden Fall steht nur der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs.1 lit.b BAO zur Diskussion). Neue Tatsachen oder Beweismittel können nur solche sein, die zur Zeit des ursprünglichen Verfahrens bereits existent waren und der Partei erst nachträglich bekannt werden…
…fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Einem auf dem Neuerungstatbestand basierenden Wiederaufnahmeantrag eines durch Bescheid (rechtskräftig) abgeschlossenen Verfahrens ist nur statt zu geben, wenn er folgende Angaben enthält (§ 303a BAO): - Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (die neuen Tatsachen oder Beweismittel genau beschreibt…
…Wiederaufnahmegrundes: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher die Rechtsfrage zu beantworten, ob der Tatbestand der Wiederaufnahme des Abgabeverfahrens gegeben ist. Ist dies zu bejahen, so ist in Ausübung des Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme verfügt wird. Neue Tatsachen sind ausschließlich mit dem…