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UFSW RV/2073-W/07Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…die neuen Tatsachen zu bezeichnen, begründete, hat das Finanzamt auch hier die Wiederaufnahme des Verfahrens tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt. Doch selbst wenn man von keiner überspritzten Förmlichkeit ausginge und für die Beurteilung des Sachverhaltes auch die Begründung des Finanzamtes in den infolge der Wiederaufnahme…

UFSW RV/2825-W/071. Zeitpunkt des Bekanntwerdens der für die Wiederaufnahme des Verfahrens maßgebenden Tatsachen 2. Nachweis der tatsächlichen Erbringung schriftlich festgelegter Beratungsleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2011Teil 2/2

…dass der Prüfer im Prüfbericht den Umstand, dass fingierte Rechnungen an die Bw. ausgestellt wurden, deutlich auf das niederschriftlich festgehaltene Geständnis des B. stützte und es klar erwiesen ist, dass diese Aussage am 27. März 2006 gemacht wurde, ist der Wiederaufnahmegrund der neuen Tatsachen sowie…

UFSL RV/0313-L/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der geltend gemachte Grund zu keinem anders lautenden Bescheid führen würde; Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes durch den steuerlichen Vertreter ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…dem Wiederaufnahmeantrag beigeschlossen worden sei. Der Wiederaufnahmeantrag entspreche zunächst den Anforderungen des § 303a BAO, indem er Aussagen zu sämtlichen inhaltlichen Mindesterfordernisse treffe. Es sei daher in die materielle Beurteilung einzutreten. Bezüglich des Vorliegens neuer Tatsachen liege eine Auskunft des BMF vor. Auch wenn eine rechtliche…

UFSL RV/1339-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens bei Wegfall des Grundlagenbescheides wegen des Vorliegens eines "Nichtbescheides".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…b) Das Finanzamt habe zum Wiederaufnahmeantrag folgendes erwogen: Der Wiederaufnahmeantrag entspreche zunächst den Anforderungen des § 303a BAO, indem er Aussagen zu sämtlichen inhaltlichen Mindesterfordernisse treffe. Es sei daher in die materielle Beurteilung einzutreten. (1) Bezüglich des Vorliegens neuer Tatsachen liege eine Auskunft des BMF vor…

UFSG RV/0458-G/121. Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung 2. (Vermeintlich) unrichtige Einstufung von Einkünften allein kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…deklarierte(n) die fraglichen Einkünfte in der Abgabenerklärung (bzw. in deren Beilagen) explizit als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Dass nunmehr neue, bislang unbekannte Sachverhaltselemente (Tatsachen) in Bezug auf die diesen Einkünften zugrunde liegende Tätigkeit (insbesondere dessen rechtliche Ausgestaltung) hervorgekommen wären, wird selbst von der Bw…

UFSW RV/2248-W/02Wiederaufnahmeantrag nach rechtskräftigen Schätzungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…Problematik betreffend Wiedereinsetzungsanträge Ritz, BAO-Kommentar2, § 308 Tz 13). Voraussetzung für eine stattgebende Berufungsentscheidung ist somit, dass den Bw an der Nichtgeltendmachung der neuen Tatsachen kein grobes, somit kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden traf. Ein minderer Grad des Versehens ist leichte Fahrlässigkeit…

UFSW RV/1264-W/07Ausreichende Beantwortung eines Mängelbehebungsauftrages bei beantragter Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

…damaligem (unrichtigem) Wissensstand ermittelte Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie. Die ursprünglich beigelegte Berechnung weise keinen Fehler in der Berechnungsmethodik auf, sondern es seien die Bemessungsgrundlagen leider unvollständig ermittelt worden. Das Finanzamt habe die Bemessungsgrundlage nicht überprüft, sodass in den berichtigten Bemessungsgrundlagen jedenfalls neue Tatsachen zu erblicken seien…

UFSS RV/0347-S/02Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…Ansicht nach keine "neuen Tatsachen" hervorgekommen seien, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen könnten. Wenn das Finanzamt darauf verweise, dass der Sachverhalt - nämlich die vorgenommene Teilwertabschreibung für den Beteiligungswert nicht aus der Bezeichnung "680 Normale Abschreibung" - ersichtlich gewesen sei, sondern erst im Zuge der Betriebsprüfung bekannt geworden…

UFSG RV/0674-G/06Vor Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der…

UFSG RV/0673-G/06Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006

…neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der…

UFSW RV/2053-W/09Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens wegen neu hervorgekommener Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2011

…selbst aus der Erklärung deutlich zu erkennen gewesen sei, dass die Anteile im Zuge einer Sacheinlage angeschafft wurden, woraus zumindest die Annahme resultieren müsse, dass § 20 Abs. 5 UmgrStG zur Anwendung zu kommen habe. Es seien somit im Zuge der Betriebsprüfung keine neuen Tatsachen hervorgekommen…

UFSW RV/2949-W/02Abweisung des Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen fehlender Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2004

…ist es aber erforderlich, dass Tatsachen neu hervorkommen. Die gegenständliche "Vorausrechnung" weist aber auch nicht die Elemente des § 11 UStG auf, welche erforderlich sind, einen Vorsteuerabzug nach § 12 UStG zu vermitteln; es fehlt die für Bauvorhaben eigentlich handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände gemäß § 11 Abs…

UFSW RV/2362-W/09Abgabenrechtliche Begünstigungen; Forschungsprämie; Wiederaufnahme des Verfahrens;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2010

…Feststellung der neuen Tatsachen im Rahmen der Außenprüfung wäre eine Wiederaufnahme gemäß § 303 (4) BAO möglich. Mit Eingabe vom 9. März 2009 beantragte die Bw. eine Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 108c EStG 1988 (in der…

UFSI RV/0726-I/07Gutglaubensschutz bei Ausfuhrlieferungen in ein Drittland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…Es würden der öffentlichen Hand keine Abgaben entgehen. Vielmehr verlange die Behörde Abgaben für Umsätze, "für die ihr zumindest per Umsatzsteuer-Vorsteuer-Saldo keine Abgabe zu verbleiben" habe. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, im Zuge der Betriebsprüfung seien folgende neuen Tatsachen und…

UFSW RV/0496-W/11Anträge auf Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme - ausgelöst durch Forderungen der SVA gemäß GSVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011Teil 3/3

…noch - wie der Niederschrift zu entnehmen ist - anlässlich seiner Vorsprache beim Finanzamt am 19. November 2010 noch in seiner Berufung irgendeine neu hervorgekommene Tatsache oder Beweismittel, das im abgeschlossenen Verfahren ohne sein Verschulden nicht geltend gemacht werden konnte, zu bezeichnen. Anhand des nachfolgend betreffend das…

UFSW RV/0442-W/06Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen fehlender Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Einem auf dem Neuerungstatbestand basierenden Wiederaufnahmeantrag eines durch Bescheid (rechtskräftig) abgeschlossenen Verfahres ist nur statt zu geben, wenn er folgende Angaben enthält ( § 303a Abs. 1 BAO): Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (die neuen Tatsachen oder Beweismittel genau…

UFSW RV/1618-W/03Nichtanerkennung des Vorsteuerabzugs aufgrund vorliegender Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005Teil 1/2

…amtswegige Wiederaufnahme nicht ausschließt. | Bezüglich des Vorbringens von H, dass im Zeitpunkt der Betriebsprüfung keine neuen Tatsachen vorgelegen seien und auch nicht später hervorgekommen seien, die eine Wiederaufnahme des abgeschlossenen Umsatzsteuerverfahrens rechtfertigen würden, in Verbindung mit dem Antrag auf Einvernahme des Geschäftsführers der Bw. (…

UFSW RV/0593-W/04Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Pfändungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…sie zu spät vorgebracht wurden (im vorliegenden Fall steht nur der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs.1 lit.b BAO zur Diskussion). Neue Tatsachen oder Beweismittel können nur solche sein, die zur Zeit des ursprünglichen Verfahrens bereits existent waren und der Partei erst nachträglich bekannt werden…

UFSK RV/0071-K/11Wiederaufnahme des Verfahrens oder Wertfortschreibung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2011

…fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Einem auf dem Neuerungstatbestand basierenden Wiederaufnahmeantrag eines durch Bescheid (rechtskräftig) abgeschlossenen Verfahrens ist nur statt zu geben, wenn er folgende Angaben enthält (§ 303a BAO): - Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (die neuen Tatsachen oder Beweismittel genau beschreibt…

UFSW RV/1841-W/041. Höhe eines Sanierungsgewinnes 2. Wiederaufnahme des Verfahrens 3. Darlehen eines Rechtsanwaltes an einen Klienten als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2006Teil 2/3

…Wiederaufnahmegrundes: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher die Rechtsfrage zu beantworten, ob der Tatbestand der Wiederaufnahme des Abgabeverfahrens gegeben ist. Ist dies zu bejahen, so ist in Ausübung des Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme verfügt wird. Neue Tatsachen sind ausschließlich mit dem…