…kommt aber dem Formerfordernis des § 93 Abs.2 BAO, wonach jeder Bescheid als solcher ausdrücklich zu bezeichnen ist, ausschlaggebende Bedeutung zu. Auf die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid kann nur dann verzichtet werden, wenn sich aus dem Spruch eindeutig ergibt, dass die Behörde nicht nur einen…
…August 2007 ein Schreiben, das seinem Inhalt nach als Bescheid betreffend Rückzahlung und Abrechnung zu werten war, da dadurch die Willensäußerung des Finanzamtes klar erkennbar ist. Die fehlende Bezeichnung als Bescheid ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nämlich dann unschädlich, wenn sich aus dem inhalt…
…als unbegründet abzuweisen. Fälle des § 289 Abs. 1 BAO, in denen eine vorrangige Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat, sind ua. Berufungszurückweisungen gemäß § 273 BAO wegen Unzulässigkeit oder Verspätung. § 250 Abs. 1 BAO ordnet an, dass die Berufung (§ 243 BAO) kumulativ die Bezeichnung des Bescheides…
…stellt keinen Bescheid bzw. keine Berufungsvorentscheidung iSd § 85b Abs.2 ZollR-DG dar. Gem. § 85c Abs.1 ZollR-DG sind Beschwerden (nur) gegen Berufungsvorentscheidungen iSd § 85b Abs.3 leg.cit. zulässig, nicht aber gegen Schriftstücke, welche trotz ihrer Bezeichnung als solche keine rechtswirksamen Bescheide sind…
…fehlende Bezeichnung als Bescheid ist aber dann unschädlich, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (30.1.1990, 89/14/0162, 28.9.2004, 2002/14/0035) ist die fehlende Bezeichnung einer…
…FinStrG seien Ersuchen um Auskünfte im Sinne des § 38 Abs. 2 Z 1 BWG in Bescheidform an Kredit- oder Finanzinstitute zu richten. Bei dem an die Bf. adressierten "Auskunftsersuchen" fehle die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid; weiters fehle auch eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 99 Abs…
…wurde erwogen: Ein Bescheid ist eine der Rechtskraft fähige, förmliche, hoheitliche Willensäußerung einer Behörde für den Einzelfall. Damit ein Bescheid Rechtswirkungen entfaltet, hat er den Erfordernissen des § 93 Abs. 2 und Abs. 3 BAO zu entsprechen. Neben der Bezeichnung als Bescheid hat er den Spruch…
…ihrer Zustellung an den Masseverwalter nicht als Berufungsvorentscheidungen wirksam geworden sind. Gemäß § 243 BAO sind Berufungen nur gegen Bescheide zulässig - nicht aber gegen Schriftstücke, die trotz ihrer Bezeichnung als solche keine rechtswirksamen Bescheide sind. Die gegenständlichen Berufungen werden daher mangels rechtlich existenter Anfechtungsobjekte (Bescheide) gemäß …
…bescheidmäßig auszusprechen. Weiters geht aus dem Bericht ua. hervor, dass die Schätzung nur für jene Dienstnehmer, die nicht in der Lohnverrechnung erfasst sind, anhand eines Beitragsbandausdruckes der Wiener Gebietskrankenkasse (An - und Abmeldungen von Dienstnehmern) und des Kollektivvertrages für das Baugewerbe als Grundlage für die Berechnung…
…sondern der eines Willensaktes beigemessen wird (VwGH 15.4.1988, 86/17/0182), dann ist ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung als Bescheid (und des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung und einer Begründung) der Charakter der Erledigung als Bescheid als gegeben anzunehmen ( Stoll, BAO Kommentar, Band 1…
…Damit müssen dem Bescheid die Art und Höhe jeder Abgabe und deren Bemessungsgrundlagen zu entnehmen sein. Dabei ist es zulässig, dass diese Bestandteile nicht im Spruch eines Bescheides, sondern in einer Beilage (zB einem Außenprüfungsbericht) aufscheinen und die Bezeichnung als Bescheid, der Bescheidadressat und die…
…BAO nennt als für die Bescheidqualität unverzichtbare Bestandteile eines Bescheides, dessen ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid, den Spruch und in diesem die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die er ergeht (§ 93 Abs.2 BAO). Abs.3 der Bestimmung legt fest, wann ein Bescheid ferner eine…
…als Bescheide intendierten Erledigungen für die Jahre 1994 bis 1999 wurden jeweils jahresweise zu einem grundsätzlich zulässigen, sogenannten kombinierten Bescheid (Sammelbescheid; vgl Ritz, BAO3, § 93 Tz 31) zusammengefasst - bzw war dies intendiert, denn genaugenommen wären dermaßen zusammengefasste "Nichtbescheide" als "kombinierte Nichtbescheide" oder "Sammelnichtbescheide" zu bezeichnen…
…95/05/0210 und Ritz, BAO § 92 Tz 7). Bei Zweifeln über den Bescheidcharakter ist die (im § 93 Abs. 2 BAO) geforderte Bezeichnung als "Bescheid" essentiell. Der Bescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO betreffend die Änderung des Umsatzsteuerbescheides 1992 vom 24. Juli 1996 wurde am…
…als Adressaten zu bezeichnen, an die inländische Zustelladresse der in Liechtenstein ansässigen Rechtsanwaltskanzlei, die zufällig auch die Wohnanschrift des Bf. ist, zugestellt worden ist. Durch die bloße Zustellung der an die "RALiechtenstein" gerichteten Erledigung ist sie dem Bf. gegenüber nicht wirksam geworden. Die als Bescheid…
…17/0100; VwGH 30.09.1999, 97/02/0305). Die berufungsverfangenen Erledigungen vom 15. November 2010 entbehren auch nicht den vom Gesetz weiters geforderten Bescheidmerkmalen der Bezeichnung als "Bescheide", des Ausweises der ausstellenden Abgabenbehörde erster Instanz, der Datierung und der Gliederung in Spruch, Begründung und…
…Zollamtes X vom 7. Juni 2010 Bescheidcharakter zukommt. Die Frage, ob die am 19. März 2010 erfolgte Zustellung des Sicherstellungsauftrages mangelhaft war, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Nach § 93 Abs 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch…
…Bescheidqualität" im Sinne der Norm des § 93 BAO aufweisen bzw. erfüllen. Ein "Bescheid" ist nach leg.cit. u.a. durch nachfolgende Merkmale gekennzeichnet: die Bezeichnung als Bescheid, den Spruch des Bescheides mit der Angabe des Bescheidadressaten, die Begründung, die Rechtsmittelbelehrung sowie die Bezeichnung der bescheiderlassenden…
…Bescheid zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen a) Rechte oder Pflichten begründen, abändern oder aufheben, oder b) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…als Bescheid auf, weshalb sie nicht als behördliche Erledigungen anzusehen seien. Außerdem sei als Datum der 14. Dezember 2000 ausgewiesen, weshalb das Schriftstück mit der Bezeichnung "Hausdurchsuchungsbefehl" offensichtlich am 14. Dezember 2000 erstellt worden sei. Das zweite Schriftstück, welches ihm die Organe der Finanzstrafbehörde als…