… 11 UStG vorlägen. Die Zahlungsbestätigungen weisen den Leistungsempfänger nicht aus. Die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände im Wohnzimmer wurden nicht anerkannt. Im Jahr 1996 wurden auch die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers unter Hinweis auf das Strukturanpassungsgesetz 1996 nicht anerkannt. Die Nutzungsdauer der übrigen Einrichtungsgegenstände und der Bibliothek…
…habe daher in den ersten Wochen die Verteilung der einzelnen Produkte angenommen, um überhaupt eine Umsatzsteuerberechnung anstellen zu können. Im Lauf der Zeit sei dann die Berechnung immer genauer geworden. Um seine eigenen Berechnungen nachvollziehen zu können, habe er die einzelnen Schritte mit "Runde" bezeichnet…
…ursprüngliche Rechnung des Leistungserbringers nicht "unter Zeitdruck überflogen", sondern eingehend überprüft wurde. Dabei fiel dem Berufungswerber offenbar nicht nur die fehlerhafte Bezeichnung des Leistungsempfängers auf (Baumeister B KG), weshalb auf der Rechnung eine Stampiglie seines Einzelunternehmens angebracht wurde, sondern wurde auch der restliche Forderungsbetrag ("Anweisungsbetrag…
…werden. Es sei von der ersten Instanz völlig übersehen worden, dass eine eindeutige Feststellbarkeit des Leistungsempfängers auch durch die Adressierung "An die Hausinhabung des Hauses Untere A-gasse" bereits gegeben sei, sodass allein durch die genannte Bezeichnung des Leistungsempfängers bereits der Bestimmung des § 11 Abs…
…die Vorsteuern aus den Rechnungen 076/2001 und 077/2001 von der Fa. Ing.W. wegen Nichtordnungsmäßigkeit der Rechnungen (unrichtige Bezeichnung des Leistungsempfängers) und mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Leistungserbringung an Herrn F.R. bzw. für dessen Unternehmen) nicht zum Abzug zugelassen worden seien. Hinsichtlich…
…gewesen sei. Gemäß § 11 Abs. 3 UStG 1994 sei für die Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungserbringers und für die Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung des Kontrahenten ermögliche. Die genaue Wiedergabe etwa des…
…dass gemäß § 11 Abs. 3 UStG 1994 für die Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers jede Bezeichnung ausreichend ist, die eine eindeutige Feststellung des Kontrahenten ermöglicht, weshalb die genaue Wiedergabe des protokollierten Firmenwortlautes und die vollständige Angabe der Anschrift in der Rechnung nicht…
…gesetzt hat, die ausgewiesene Steuer zu entrichten und der Unternehmer bei Eingehen der Leistungsbeziehung davon Kenntnis hatte. Diese Vorschrift wurde mit Wirkung ab 2003 zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges eingeführt. Die Inanspruchnahme der Haftung des Leistungsempfängers erfolgt nach einhelliger Rechtsmeinung durch Erlassung eines Haftungsbescheides (Ruppe, UStG, …
…Leistungsempfänger hat nicht die Wirkung einer Berichtigung nach dem UStG (§ 11 Abs. 12 iVm § 16 Abs. 1 UStG). Ebenso wenig stellt die als Beilage übermittelte Auflistung der Belege eine Rechnung iSd Umsatzsteuergesetzes dar, denn auch dieser Urkunde fehlen wesentliche Rechnungsmerkmale So scheinen die handelsübliche Bezeichnung…
…Kleinbelege über Diesel eingereicht worden. Nach Auskunft einer namentlich genannten Bediensteten des Finanzamtes sei diese Belegart auch für Transportbetriebe ausreichend. Nunmehr müsse laut Bescheid und telefonischer Rücksprache grundsätzlich der Leistungsempfänger auch auf Kleinbelegen aufscheinen. Dies stünde im Widerspruch zur zuvor erteilten Auskunft. Außerdem sei festzustellen…
…die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der…
…wie der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen ist: | Rechnungs-datum | Leistender Unternehmer | UID Nummer der Berufungswerberin (Leistungsempfängerin) auf der Rechnung angeführt | Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld in der Rechnung angeführt | 30.06.2006 | Unternehmer1 | X | | 07…
…wurde im Entwurf der Niederschrift des d.o. Finanzamtes ausgeführt, dass bei "unrichtigen" Rechnungen auch der Leistungsempfänger (im gegenständlichen Fall die I.) die auf den Umsatz entfallende Steuer schuldet. Seitens des Finanzamtes wurde jedoch nicht mehr weiter geprüft, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich im Detail aus…
…Bauträgertätigkeit vorsieht und das Bauträgervertragsgesetz ebenfalls keine Umsatzsteuer vorsieht. Der Umstand, dass das Umsatzsteuergesetz die Entstehung der Steuerschuld und die Bezeichnung der Steuerschuldner abschließend und zwar sogar sehr detailliert geregelt hat, lässt den zwingenden Schluss zu, dass der Gesetzgeber für die Tätigkeit eines Bauträgers keine…
…und übergibt an die Käufer das noch in die Hälfte sowie in eine Zufahrt zu teilende Grundstück und errichtet darauf auf der linken Seite (in Blickrichtung U) ein Wohnhaus (mit der Bezeichnung A und B und Standartausstattung) nach den vorgelegten und besprochenen und genehmigten Planunterlagen…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…Dieser sei erst 1996 zurückgelegt worden. Zur steuerlichen Erfassung der M OEG verweise die Bf. darauf, dass es nicht Aufgabe des Leistungsempfängers sein könne, das Bestehen einer Steuernummer des Leistenden zu überprüfen. Die M OEG sei im Firmenbuch eingetragen gewesen, ein Gesellschafter habe sehr wohl…
…21, 23 BAO nur aus steuerlichen Gründen erfolgt und Rechnungen an die tatsächlichen Leistungsempfänger in Wahrheit ausschließlich im Auftrag von KA über die M ausgestellt worden seien. Tatsächlicher Leistungserbringer der Reinigungsleistungen sei die Bw. Als Konsequenz wurden alle Umsätze und Gewinne der M der Bw…
…die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der…
…verfügen können. Die Betriebsprüfung stützte sich dabei auch auf eine im Folgenden näher dargelegte Auskunft eines Verkaufsleiters des Unternehmens B. , wonach die in diesen Rechnungen angeführten Mengen der optischen Leistungsverstärker mit der Bezeichnung B. nie produziert und daher nicht verkauft worden seien. C.M. und…