…2. 1999, 97/15/0047, zum Ausdruck gebracht hat, erfolgt die Bezahlung von Schulgeld durch einen Steuerpflichtigen als Unterhaltsleistung an sein Kind. Das Studium des Kindes dient dessen Berufsausbildung. Kosten der Berufsausbildung würden aber beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Eleonora P. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz vom 14. Juli 1994 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Feststellung der Einkünfte 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Feststellung der Einkünfte 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit…
…entnehmen: A) Allgemeiner Teil I. Gegenstand 2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere a) den Anschluss der Anlage des Netzbenutzers an das Netz (Netzzutritt) und die vollständige Bezahlung des Netzzutrittsentgeltes und des Netzbereitstellungsentgeltes; b) die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des…
…hat die Bw. auch kein wirtschaftliches Eigentum an der Anschlussanlage begründet. Anstatt dessen hat die Bw. durch Bezahlung des Netzzutrittsentgelts die Berechtigung erlangt, über die neu errichtete Anschlussanlage Strom in das Netz der X-G zu liefern. Ähnlich auch Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz…
…weiteren Folge übergab sie die Liegenschaft und ihren Geschäftsanteil an ihren Stiefsohn PB. Im Zuge der endgültigen Aufgabe ihres wesentlichsten Vermögens bestand sie jedoch auf die Bezahlung von S 170.000,00 für ihre Dienste gegenüber der Bw, für die sie nie etwas bekommen hätte…
§ 188 Abs. 1 BAO werden einheitlich und gesondert festgestellt die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 5. Juli 2006 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid 2004 des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 6. Juni 2010 betreffend Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie gegen…
…ist sowohl die Einbringlichkeit des (als unentrichtet) aushaftenden Abgabenbetrages, als auch das Vorliegen einer erheblichen Härte bei dessen sofortiger bzw. sofortiger voller Bezahlung, wobei letzteres bei nach dem FinStrG ausgesprochenen Geldstrafen nur insoweit gegeben ist, als die erhebliche Härte über die mit einer Bestrafung zwangsläufig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1120 Wien, S-Straße, vom 25. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch AR Karl AMRING, vom 12. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird…
…betont, dass Tierärzte - gerade zu Beginn ihrer Berufstätigkeit - zur Erlangung beruflicher Praxis häufig gegen Kost und Logis und ohne weitere Bezahlung Dienst bei (ihnen fremd gegenüberstehenden) Tierärzten verrichten und z.B. eine Volontärin unter diesen Bedingungen auch während seiner auswärtigen Berufstätigkeit in seiner Praxis gearbeitet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch E-GesmbH, 4020 Linz, Eiselsberggang 5, vom 7. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 8. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. März 2010 betreffend Gebühren und Auslagenersätze gemäß § 26 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.12.2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 25. Juni 2009 betreffend Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…vom 27. November 2007 wurde dem Berufungswerber seitens des nunmehr zuständigen Referenten des unabhängigen Finanzsenates nochmals die rechtliche Sachlage dargestellt. In diesem Schreiben wurde angemerkt, dass Sonderausgaben jedenfalls nur im Jahr der Ausgabe (Bezahlung) zu berücksichtigen seien. Anders wäre die Sachlage zu beurteilen, wenn keine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 17. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Thomas Seiler, vom 29. Juli 2010 betreffend Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…sowie eine Internet Übernahmebestätigung, aus denen die Bezahlung/Belastung des Rechnungsbetrages mit Datum 3./4.Jänner 2008 ersichtlich ist. Überdies wurde ein Protokoll vom 4.Oktober 2004 über eine Besprechung der beiden Gesellschafter der Bw mit dem Lieferanten DI.H.K. mit folgendem Inhalt zur…
…Beiträge, wie bereits das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausführte, (erst) im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten (siehe Kennzahl 274 der Einkommensteuererklärung) berücksichtigt werden. Auf die wirtschaftliche Zuordnung der Beitragsnachzahlung zu den Einkünften des Jahres 2007 kommt es nicht an. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…der Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung (vgl. Ruppe, UStG 1994, 2.Auflage, § 12 Tz 52). Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich demnach, dass im berufungsgegenständlichen Fall (Leistungserbringung [siehe Punkt 6 iVm Punkt 20 des vorgelegten Vertrages] und Rechnungserstellung im Jahr 2001, Bezahlung lediglich eines Teilbetrages…