…um einen Bezug oder Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 EStG handelt oder ob diese unter den Begünstigungstatbestand des § 26 Z 2 EStG fallen. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden…
…legte das Finanzamt Wien 1/23 die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Nach…
…die Beiträge in einer Nachzahlung bestehen - einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und daher der Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages hinzu zu rechnen sind. Gemäß § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis…
…Abs. 1 lit. b EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile von Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aus einem Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile…
…Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis sind. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z.1 EStG gehören nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile…
…Jänner 1991, Zl. 91/14/0002 und vom 23. Mai 1984, Zl. 83/13/0092) gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus dem Dienstverhältnis, daher auch der Ersatz von Geldstrafen, die über den Arbeitnehmer wegen Übertretung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang…
…Z 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile…
…bestehenden Gesetzeslage. Dem Einwand der Bw., nach den LStRL 2002 (Rz 222) sei der Bezug von Kleinstmengen zu vernachlässigen und somit nicht als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu besteuern, ist zu entgegen, dass Erlässe der Finanzverwaltung keine Rechtsnormen sind und deshalb keine Bindungswirkung entfalten…
…als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt, sind die in weiterer Folge seitens der Pensionskasse auszubezahlenden Pensionsleistungen mit einem Steuersatz von 25% zu erfassen. Zusammenfassend heißt dies: Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, sind sie ebenfalls…
…13/0028 und vom 16.9.2003, Zl. 97/14/0173 stellen auch Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung Privatfahrten im Sinne der genannten Verordnung dar. Daher führt schon die gelegentliche Benutzung des Firmenfahrzeuges für diese Fahrten dem Grunde nach zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis…
…dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis (vgl § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG). Zu diesen "Bezügen und Vorteilen" gehören alle Einnahmen (Geld oder geldwerte Vorteile…
…Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, und ob sie dem…
…Wien 1/23 die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Zu 1. (Unfallschaden - Kostenersatz): Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn…
…entstandene Vorteil ist dem Bw. im Zeitpunkt des Aktienerwerbes als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugeflossen. Auch die Depotsperre könne am Zuflusszeitpunkt nichts ändern. Rechtliche Würdigung Gemäß § 25 Abs. 1 Z1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem…
…zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. In diesem Zusammenhang führt Doralt, EStG Kommentar, § 25 Tz 12 unter Hinweis auf die einschlägige VwGH-Judikatur aus: Die Einnahmen müssen "aus einem Dienstverhältnis" stammen. Sie müssen dem Empfänger deshalb…
…Namen gehalten und ist dem Treugeber S-GmbH zuzurechnen." Gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 leg. cit. liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld…
…Pensionierungen einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen, wurde bereits mit Auskunftserteilung vom 8 .7. 1997 nachweislich verwiesen. Die Überprüfung des gegenständlichen Falles ergab, dass bei den angeführten Dienstjubiläen das Gruppenmerkmal fehlt, weshalb diese als individuelle Zuwendung anzusehen sind und als sonstiger Bezug mit der…