…Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, sind sie ebenfalls nur zu 25% zu erfassen, wenn sie die steuerpflichtigen Einkünfte (im In- oder Ausland) bzw. das steuerpflichtige Einkommen (im Ausland) nicht vermindert haben. Soweit die Bezüge…
…um einen Bezug oder Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 EStG handelt oder ob diese unter den Begünstigungstatbestand des § 26 Z 2 EStG fallen. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden…
…legte das Finanzamt Wien 1/23 die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Nach…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…die Beiträge in einer Nachzahlung bestehen - einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und daher der Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages hinzu zu rechnen sind. Gemäß § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis…
…Abs. 1 lit. b EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile von Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aus einem Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile…
…Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis sind. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z.1 EStG gehören nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile…
…25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) die Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis. Voraussetzung für die Einordnung unter diese Bestimmung ist, dass der Bezug oder Vorteil dem Empfänger wegen eines Dienstverhältnisses zukommt (Jakom/Lenneis, EStG, 2018…
…Jänner 1991, Zl. 91/14/0002 und vom 23. Mai 1984, Zl. 83/13/0092) gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus dem Dienstverhältnis, daher auch der Ersatz von Geldstrafen, die über den Arbeitnehmer wegen Übertretung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang…
…Bezüge getrennt beurteilt werden" (Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 67 Rz 8). Aufgrund der Beurteilung des Gerichts (Punkt 5.1.1.) liegen lediglich ein Dienstverhältnis und ein Arbeitgeber vor. Es liegen daher hinsichtlich der Vorteile aus der Ausübung von "Stock Options" dem…
…Z 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…Zu den Bezügen und Vorteilen aus einem Dienstverhältnis gehört ua. auch die vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer. Dies gilt nicht für Lohnsteuernachforderungen im Sinne des § 86 Abs. 3 EStG 1988. Übernimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil aus der Sozialversicherung, stehen dem Vorteil aus dem Dienstverhältnis im selben…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile…
…Z 1 lit. a EStG 1988 zählen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Zur Herstellung des Veranlassungszusammenhanges mit nichtselbständigen Einkünften genügt es laut dem Verwaltungsgericht, wenn die Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben (vgl. z.B…
…bestehenden Gesetzeslage. Dem Einwand der Bw., nach den LStRL 2002 (Rz 222) sei der Bezug von Kleinstmengen zu vernachlässigen und somit nicht als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu besteuern, ist zu entgegen, dass Erlässe der Finanzverwaltung keine Rechtsnormen sind und deshalb keine Bindungswirkung entfalten…
…als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt, sind die in weiterer Folge seitens der Pensionskasse auszubezahlenden Pensionsleistungen mit einem Steuersatz von 25% zu erfassen. Zusammenfassend heißt dies: Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, sind sie ebenfalls…
…13/0028 und vom 16.9.2003, Zl. 97/14/0173 stellen auch Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung Privatfahrten im Sinne der genannten Verordnung dar. Daher führt schon die gelegentliche Benutzung des Firmenfahrzeuges für diese Fahrten dem Grunde nach zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis…
…dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis (vgl § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG). Zu diesen "Bezügen und Vorteilen" gehören alle Einnahmen (Geld oder geldwerte Vorteile…